Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 06.06.2007 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 11 + 13 - Angebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten / Kitaverordnung schlägt falschen Weg ein (Drucksachen 16/1413 und 16/1415) Astrid Höfs: Unsere Perspektive ist, dass jedes Kind eine Kindertagesstätte besucht Astrid Höfs fordert, dass die Kindertagesstätten als eigenständige Bildungseinrichtungen verstanden werden. Sie führt aus, dass die Vorgabe aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes umzusetzen ist, für Kinder unter 3 Jahren mehr Krippenagebote zu schaffen. Mittelfristig sollte jedes Kind eine Kindertagesstätte besuchen und zumindest ein Jahr sollte obligatorisch und deshalb für die Eltern kostenfrei sein. Mit der neuen Kindertagesstättenverordnung werde ein Weg aufgezeigt, wie wir die Angebote für unter 3-jährige steigern können, ohne die Finanzen der kommunalen und freien Träger zu sprengen. Die Rede im Wortlaut: Die Kindertageseinrichtungen sind derzeit bundesweit ständig in der politischen Diskussion. Ich glaube, so intensiv, lang anhaltend und so hoch angesiedelt wurde bisher noch nie über dieses Thema diskutiert. Das ist auch gut so, denn ich glaube, dass auch der letzte Kommunalpolitiker endlich begreifen muss, wie wichtig die Betreuung und Bildung der Kleinkinder vor Ort ist! Im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung verfolgen wir drei strategische Ziele: SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- 1. Wir wollen, dass die Kindertagesstätten nicht wie in der Vergangenheit lediglich als Betreuungsinstitutionen, sondern als eigenständige Bildungseinrichtungen verstanden werden. Dieses Ziel haben wir mit den Bildungsleitlinien und mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes umgesetzt. Die Umsetzung der Bildungsleitlinien erfordert vor Ort in den Kindertageseinrichtungen Anstrengungen, hat sich aber in die tägliche Arbeit der ErzieherInnen gut eingefügt. 2. Wir wollen und wir müssen die Vorgabe aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes umsetzen und für Kinder unter 3 Jahren mehr Krippenagebote schaffen. Einerseits dient dies unserem Leitbild der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einem schnellen Wiedereinstieg besonders der Frauen nach der Babypause in die Berufstätigkeit. Wir brauchen bessere ­ am besten ganztägige - Bildungsund Betreuungsplätze. Die Situation der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote ist regional sehr unterschiedlich. Mit guten frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sollen die Bildungschancen aller Kinder, die Integration von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, der Schutz vor Familienarmut und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Viele Eltern wollen Familie und Beruf vereinbaren, können es mit den vorhandenen Angeboten aber überhaupt nicht leisten. Die Schaffung von mehr Krippenplätzen dient aber ebenso der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Förderung der jüngsten Kinder, verbessert in jedem Falle die Entwicklungschancen der Kleinkinder. 3. Wir wollen mittelfristig erreichen, dass jedes Kind eine Kindertagesstätte besucht und dass zumindest ein Jahr obligatorisch und dann natürlich für die Eltern kostenfrei. Darin sehen wir die beste Förderung und Vorbereitung auf den Schulbesuch. Wir alle wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu fi- -3- nanzieren ist. Denkbar wäre es, den Einstieg in sozialen Brennpunkten zu schaffen, um besonders die Kinder zu erreichen, die von ihren Eltern unzureichende Betreuung und Förderung erhalten, wenn sie nicht gar Opfer von Vernachlässigung und noch Schlimmerem werden. Das Einfachste und Angenehmste wäre natürlich, wenn wir heute beschließen könnten, diese beiden noch offenen Ziele mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Aber allein bei dem Gedanken spüre ich schon die bohrenden Blicke der Finanzpolitiker aller Fraktionen, obwohl wir in diesem Fachbereich nicht nur nach rein fiskalischen Gesichtspunkten handeln dürfen. Das Bildungsministerium hat mit seinem Entwurf für eine neue Kindertagesstättenverordnung einen Weg aufgezeigt, wie wir dem zweiten der von mir genannten Ziele, nämlich einer Steigerung der Angebote für unter 3-jährige, näher kommen können, ohne die Finanzen der kommunalen und freien Träger zu sprengen. Das Ministerium hat dazu selbstverständlich eine Anhörung durchgeführt, deren Ergebnis, wie es auch nicht anders zu erwarten war, sehr unterschiedlich ausfiel. Die kommunalen Landesverbände als Vertreter der kommunalen Träger haben sich positiv geäußert und die geplante Flexibilisierung der Standards in den Kindertagesstätten ausdrücklich begrüßt, die Wohlfahrtsverbände haben sich sehr skeptisch geäußert und die GEW lehnt den Entwurf zur Änderung der Landesverordnung für die Kindertagesstätten ab. Es ist für uns immer selbstverständlich gewesen, dass Anhörungen keine ShowVeranstaltungen sind, bei denen die Betroffenen die Gelegenheit bekommen, ihre Kritik mit der gleichen Inbrunst und mit der gleichen Folgenlosigkeit wie im Londoner Hyde Park loszuwerden. Anhörungen sind für uns ein Weg, das Expertenwissen, das diejenigen uns voraushaben, die mit unseren Gesetzen und Verordnungen tagtäglich umgehen müssen, für unsere Entscheidungsfindung zu nutzen. -4- Ich begrüße es daher für meine Fraktion sehr, dass die Bildungsministerin beschlossen hat, den Entwurf in einer ganz entscheidenden Stelle zu ändern. In § 8 Abs. 3 soll es dabei bleiben, dass eine zusätzliche Fachkraft für eine altersgemischte Gruppe dann eingesetzt werden muss, wenn in altersgemischten Gruppen 3 oder mehr Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden. Damit ist auch der wichtigste Kritikpunkt aus den beiden Anträgen der Oppositionsfraktionen von GRÜNEN und FDP aus dem Weg geräumt. Zum Antrag der GRÜNEN: Ich sehe nach der von der Ministerin angekündigten Veränderung keinen Grund, den Entwurf der Kindertagesstättenverordnung zurückzuziehen. Die GRÜNEN bleiben folgerichtig bei ihrer Argumentation, die sie schon immer vertreten haben, dass jegliche Einschränkung bei den Standards für die Kindertagesstätten abzulehnen ist. Sie wenden sich deshalb in ihrem Antrag zugleich gegen Beschlüsse der Berliner Koalition, bei denen wir noch gar nicht genau wissen, was tatsächlich in Gesetzesform den Bundestag erreichen wird. Ich teile Ihre Kritik an der Idee, Familien, die ihren Kindern den Besuch der Kindertagesstätte vorenthalten wollen, mit einer - wenn auch kleinen - ,,Heim- und Herdprämie" zu belohnen. Wir sind nicht der Auffassung, dass es gleichwertige Alternativen sind, die Kinder zu Hause zu behalten oder sie in eine Kindertagesstätte zu schicken. Zu befürchten ist, dass gerade sozial benachteiligte Familien ihre Kinder nicht in eine Krippe geben, sondern zu Hause lieber vor dem Fernseher parken, um somit mit dieser Prämie mehr Geld für den Familienkonsum zu haben. Das lehnen wir als sozialdemokratische Politiker und Politikerinnen ab. Aus den Gründen, die ich eingangs genannte habe, halten wir an der Perspektive fest, dass jedes Kind eine Kindertagesstätte besucht. Aus den Reihen der CDU auf Bundesebene sind als Alternative zum Betreuungsgeld auch Gutscheinsysteme für die Wahrnehmung von pädagogischen, sportlichen und -5- sprachlichen Bildungsangeboten in die Diskussion gebracht worden. Solange diese Debatte auf Bundesebene zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, können wir sie hier nicht in Resolution begleiten. Was den Antrag der FDP angeht, kommt man aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus. Ausgerechnet die FDP, die bei früheren Haushaltsberatungen immer und immer wieder den Abbau der Standards gefordert hat, singt jetzt das hohe Lied der Standards. Nun soll es ja nicht verboten sein, klüger zu werden, aber ich fürchte, dass hier der Vorwahlkampf und nicht die bessere Einsicht das Motiv gewesen ist. Jedenfalls kann man aufgrund der Ankündigung der Ministerin den FDP-Antrag wohl als erledigt ansehen. Den Antrag der GRÜNEN können wir, meine ich, im Bildungsausschuss auf Halde legen, bis die Pläne der Bundesregierung zur Betreuung unter 3-jähriger greifbar geworden sind.