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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 06 > 13:02

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Brandschutzgesetz und Landeskatastrophenschutzgesetz

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 06.06.2007
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk

TOP 04          Änderung des Brandschutzgesetzes und des
                Landeskatastrophenschutzgesetzes Drs. 16/1404


Wie auch für andere Gesetze gilt für das Brandschutzgesetz, dass es immer wieder auf den

Prüfstand muss. Gesetzesänderungen sind notwendig, wenn sich die Rahmenbedingungen

geändert haben. So auch in diesem Fall.



Eine ausschlaggebende Änderung der vorherigen Ordnung ist durch die von der Landesregierung

in Gang gebrachte Verwaltungsstrukturreform entstanden. Auch wenn der SSW diese ablehnt,

erkennen wir die Notwendigkeit, das Brandschutzgesetz dieser Änderung anzupassen. Denn

durch die Zusammenschlüsse der Ämter ist auch die Zahl der freiwilligen Feuerwehren in den

größer gewordenen Ämtern gestiegen. Diese können aber von nur einer Amtwehrführung und

ihrer Stellvertretung nicht mehr ausreichend betreut werden. Die geplante Regelung, künftig bis

zu drei Stellvertreter wählen zu können, ist eine logische Schlussfolgerung, um die

Amtsführungen zu entlasten. Daher ist eine Anpassung an die neuen Amtsgrößen notwendig.

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Seit der letzten großen Änderung des Brandschutzgesetzes von 1996 hat sich auch das

Aufgabenspektrum für einige Wehren geändert. Insbesondere gilt dies für den Einsatz bei

Schiffsbränden. Da diese Einsätze mit einem besonders hohen Risiko behaftet sind, erfordern sie

eine spezielle Ausbildung und Ausrüstung. Wir wissen nur zu gut, was passieren kann, wenn bei

einer Havarie die Leitungsstruktur nicht genau geregelt ist. Aus diesem Grund wurde Ende 2002

das Havariekommando vom Bund und den Küstenländern eingerichtet. Die Berufsfeuerwehren

Flensburg, Kiel und Lübeck sowie die freiwillige Feuerwehr Brunsbüttel sind bereits vertraglich in

diese Aufgaben unter Leitung des Havariekommandos eingebunden. Anders sieht es jedoch für

die Einsätze auf der Elbe, dem Nord-Ostseekanal oder auf der Trave aus. Der Gesetzentwurf sieht

hier vor, dass die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gefahrenabwehr

zuständig sind. Die Einsatzleitung wird im Falle einer komplexen Schadenslage vom

Havariekommando festgelegt. Dass die örtlichen Wehren hierbei vom Havariekommando für die

Einsatzleitung zur Brandbekämpfung eingesetzt werden können ist sinnvoll, denn sie kennen

sich mit den örtlichen Gegebenheiten aus.



Die Problematik des Katastrophentourismus, wo Gaffer den Einsatzort belagern und störend im

Weg stehen, ist hinlänglich bekannt. Bei Wehrübungen wird entsprechend geprobt, derartige

Zuschauer vom Einsatzort fern zu halten. Dies ist nicht nur wichtig, damit der Einsatz reibungslos

ablaufen kann, sondern auch um Betroffene entsprechend zu schützen.

Da es sich jedoch gezeigt hat, dass Feuerwehrleute - die bekanntlich mit als erstes am Unfallort

sind - auch gerne mal ein Foto mit der Handy-Kamera von der Brandstelle oder vom Unfallort

machen, um somit später vielleicht auf der Homepage der jeweiligen Feuerwehr den Einsatz zu

dokumentieren oder um damit Geld zu verdienen, ist es vorgesehen, die Mitglieder zur

Verschwiegenheit zu verpflichten. Ich denke, dass diese Regelung zur Wahrung der

Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unbedingt notwendig ist.



Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig Holstein verzeichnen einen erheblichen Verlust an

Mitgliedern. Allein in den letzten zehn Jahren ist die Mitgliederzahl um ca. 15% gesunken, das

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sind rund 8.000 Mitglieder. Hier muss gegengesteuert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb

vor, die Altergrenze anzuheben und die Dienstzeit zu verlängern. Entsprechend sind auch die

Bemühungen des Landesfeuerwehrverbandes neue Mitglieder zu werben. Insbesondere Frauen

gewinnen hierbei einen stärker werdenden Stand innerhalb der Feuerwehr. Dementsprechend

wird dies durch den Gesetzentwurf aufgegriffen. Auf Seiten der Feuerwehr ist zu erkennen, dass

insbesondere durch den Mitgliederschwund, eine Öffnung stattgefunden hat. Dies gilt nicht nur

in Bezug auf weibliche Mitglieder, sondern auch für ausländische Mitglieder. Es geht darum, dass

die Feuerwehr erkannt hat, wie wichtig es ist sich zu öffnen und diese Personengruppen auf

besondere Art anzusprechen und das ist gut so.

Im Zusammenhang mit dem Mitgliederschwund aber auch im Zusammenhang mit der immer

knapper werdenden Haushaltslage kommt die Feuerwehr aber nicht umhin, sich stärker mit dem

Gedanken von Zusammenlegungen zu beschäftigen. Auch wenn dies in vielen Gemeinden

derzeit noch völlig unvorstellbar erscheint.
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