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Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 06.06.2007
Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn
aktuell
TOP 4 - Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophengesetzes (Drucksache
16/1404)
Thomas Hölck:
Garant für Schutz und Sicherheit unserer der Bürger
Das ehrenamtliche Engagement in den freiwilligen Feuerwehren im Land bedarf einer-
seits Freiheit, um sich entfalten zu können, andererseits benötigt der Brandschutz kla-
re gesetzliche Grundlagen. Im Ernstfall unterscheiden die Bürger nicht, ob es sich um
eine freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr handelt. Mit dem Auslösen des
Notrufs werden von den freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden
die gleiche Schnelligkeit, Kompetenz und Einsatzbereitschaft verlangt wie von
den Kollegen der Berufsfeuerwehr.
Daher ist es notwendig, mit der Gesetzesanpassung den Rahmen neu zu justieren,
damit die freiwilligen Feuerwehren ihrer Verantwortung auch in Zukunft gerecht wer-
den können.
Ich will für die SPD-Landtagsfraktion die Gesetzesnovellierung zum Anlass nehmen,
den Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren und in den Ka-
tastrophenschutzorganisationen für ihre Einsatzbereitschaft im Land zu danken. Die
freiwilligen Feuerwehren sind mit ihrer täglichen 24stündigen Einsatzbereitschaft ein
Garant für den Schutz und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Schleswig-
Holstein
Herausgeber:
SPD-Landtagsfraktion
Verantwortlich:
Petra Bräutigam
Landeshaus
Postfach 7121, 24171 Kiel
Tel: 0431/ 988-1305/1307
Fax: 0431/ 988-1308
E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de
Internet: www.spd.ltsh.de
SPD
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Mit der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft auf der einen Seite und den Anforde-
rungen an eine flexible Arbeitsbereitschaft mit Arbeitsverdichtung und Angst
um den Arbeitsplatz auf der anderen Seite, wird das Ehrenamt einem ständigen Inte-
ressenkonflikt ausgesetzt. Die Gesetzesänderung reagiert konstruktiv auf diesen Kon-
flikt.
Die durch die Verwaltungsstrukturreform entstandenen größeren Verwaltungseinhei-
ten mit teilweise mehr als 30 freiwilligen Feuerwehren in einem Amtsbezirk erhalten
eine neue Führungsstruktur. Eine Führungsstruktur, die auf Amts- und Kreisebene
zukünftig auch noch von ehrenamtlich Tätigen auszuüben ist.
Die Anforderungen an die technische Ausstattung der Wehren sind in der Vergangen-
heit stetig gewachsen. Damit verbunden ist gerade bei speziellen Einsatzsituationen
die körperliche Belastung der Einsatzkräfte gestiegen. Der Gesetzentwurf reagiert ins-
besondere auf die zunehmenden Stresssituationen im Einsatzgeschehen mit einer
verbesserten sozialen Absicherung. Künftig bezieht sich der Freistellungsanspruch
nicht nur auf den Einsatz, sondern auch auf einen angemessenen Zeitraum danach.
Somit werden wichtige und notwendige Erholungszeiten sozial abgesichert.
Die freiwilligen Feuerwehren haben seit 1996 15 % (ca. 8.000) ihrer Mitglieder in den
Einsatzabteilungen verloren. Die zunehmend einseitige Altersstruktur ist hinsicht-
lich der Einsatzbereitschaft insbesondere auf dem Lande von wesentlicher Bedeutung.
Der Anspruch der Arbeitswelt an Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, verbunden mit einem häufigeren Arbeitsplatzwechsel führt viele Weh-
ren in der Fläche am Tage an den Rand ihrer Einsatzbereitschaft.
Auch der Wandel in der Landwirtschaft hat zur Folge, dass immer weniger Menschen
in der Freiwilligen Feuerwehr mitwirken, die gleichzeitig tagsüber der Einsatzbereit-
schaft zur Verfügung gestanden hätten.
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Um eine flächendeckende Präsenz der freiwilligen Feuerwehren im gesamten Land
aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, die Jugendfeuerwehr verstärkt in den Mittel-
punkt der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen. Das neue Brandschutzgesetz
leistet seinen Beitrag für die jugendlichen Mitglieder, indem das Jugendarbeitschutz-
gesetz als anwendbar erklärt wird. Weiterhin wird die Pflicht zur Teilnahme am Ein-
satz- und Ausbildungsdienst neu geregelt.
Gleiches gilt für werdende Mütter, für die die Bestimmungen des Mutterschutzgeset-
zes Anwendung finden. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, damit sich
junge Frauen nach der Jugendfeuerwehrzeit bzw. in der Ausbildungszeit in der Feu-
erwehr nicht aus den Einsatzabteilungen der Wehren zurückziehen. Die freiwillige
Feuerwehr als letzte Männerbastion wird der Vergangenheit angehören.
Darüber hinaus kann die verstärkte Aufnahme von Menschen mit Migrationshin-
tergrund in die freiwilligen Feuerwehren eine sinnvolle Ergänzung der Mitglieder sein.
Gleichzeitig wird eine wichtige Integrationsfunktion wahrgenommen.
Hervorheben will ich auch die verbesserte soziale Absicherung der Katastrophen-
schützer. § 13 des Katastrophenschutzgesetzes regelt eine Angleichung an das
Brandschutzgesetz im Hinblick auf die soziale Sicherung der im Katastrophenschutz
tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber. Diese Gleich-
behandlung ist in der Zukunft eine wichtige Voraussetzung, damit die Vielzahl der in
diesem Bereich tätigen Menschen nicht demotiviert wird und die Helferorganisationen
verlässt. Allerdings ist es für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall notwen-
dig, dass der Bund im Rahmen seiner Neuorientierung auf diesem Gebiet keine Ab-
senkung des Schutzniveaus zulässt. Der flächendeckende Bevölkerungsschutz
muss wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Menschen zwischen den Meeren
bleiben.
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Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine der ältesten und erfolgreichsten Bürgerinitiati-
ven in unserem Land. Daher haben sie Anspruch auf eine konstruktive Beratung im
Innen- und Rechtsausschuss, auf die ich mich freue und die ich hiermit beantrage.