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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 06 > 15:42

Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Sprachenchartabericht 2007

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation
Kiel, den 6.6.2007
Es gilt das gesprochene Wort




Anke Spoorendonk

    18
TOP 18          Sprachenchartabericht 2007                            Drs. 16/1400


Mit der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Sprachencharta wurde erstmals ein konkretes

Instrument geschaffen, woran die nationalen Minderheiten in Europa die Förderung ihrer

Sprachen im Alltag und in der Öffentlichkeit messen können. Dabei gibt es für die einzelne

Minderheiten- oder Regionalsprache eine ganze Reihe Kriterien, die als staatliche Verpflichtung

angemeldet worden sind. Das so genannte Monitoringverfahren, wodurch ein Expertenausschuss

des Europarates die Umsetzung der einzelnen Charta-Bestimmungen vor Ort überprüft, sorgt

dafür, dass ein permanenter Diskussionsprozess zwischen den Ratifizierungsstaaten und den

betroffenen Sprachengruppen über die bisherige und künftige Förderung der Sprachen

stattfindet.



Nach knapp vier Jahren wird dem Landtag heute wieder ein Bericht zur Sprachencharta vorgelegt.

Wir können feststellen, dass sich in den letzten Jahren wirklich etwas bewegt hat, müssen aber

auch klar sagen, dass es immer noch offene Baustellen gibt. Es ist somit erfreulich, dass es trotz

großer Schwierigkeiten doch gelungen ist, das Sinti-Wohnprojekt ,,Maro Temm" auf den Weg zu

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bringen. Der Innenminister konnte den Knoten durchschlagen, so dass kürzlich die

Grundsteinlegung gefeiert werden konnte. Für die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist die

Wohnungsgenossenschaft ,,Maro Temm" von herausragender Bedeutung ist - auch im Sinne der

Sprachencharta.



Betrachtet man die Situation der dänischen Minderheit, so kann man mit Fug und Recht

feststellen, dass die Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen für die Schulen von Dansk

Skoleforening ein wichtiger Schritt ist, auf den wir als dänische Minderheit schon Jahrzehnte lang

pochen. Das neue Schulgesetz hat es möglich gemacht ­ auch rein optisch, weil die dänischen

Schulen in einem besonderen Abschnitt des Gesetzes verankert sind. Dadurch wird

hervorgehoben, dass die Schulen der dänischen Minderheit einen anderen Stellenwert haben als

andere Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind quasi die öffentliche Schule für den dänischen

Bevölkerungsteil.



Dieser Schritt hat dazu geführt, dass eine eigene Regelung für die dänischen Schulen hinsichtlich

der Schülerkostensätze jetzt nicht nur besser möglich, sondern inhaltlich auch dringend geboten

war. Dass die Landesregierung dieser alten Forderung des SSW jetzt nachgekommen ist, begrüßen

wir ausdrücklich. - Denn die Schulen sind von existentieller Bedeutung für die dänische

Minderheit, und eine weitere Ungleichbehandlung unserer Schulkinder wäre schwer zu verkraften

gewesen.



Bei anderen Baustellen gibt es leider immer noch viel zu tun. So ist die Frage der

Schülerbeförderung zu den dänischen Schulen immer noch ungelöst. Der SSW hatte bekanntlich

eine Ergänzung zum Schulgesetz in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Damals

kamen wir mit unserem Anliegen nicht weiter, wir erhielten aber das Signal von den

regierungstragenden Fraktionen, dass man gewillt sei, eine Lösung zu finden. Auch bei der

Schülerbeförderung geht es um das Prinzip der Gleichbehandlung. Es geht aber insbesondere

darum, dass die Finanzierung der Schülerbeförderung auch für die Schülerinnen und Schüler der

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dänischen Schulen endlich gesetzlich geregelt wird. Wir nehmen also die Großen Koalition beim

Wort und sind bereit, Gespräche über eine mögliche gesetzliche Regelung zu führen. Die Lösung

muss aber bald kommen, damit man auch auf kommunaler Ebene weiß, worauf man sich ab 2009

einzustellen hat.



Eine weitere wichtige Baustelle ist die der Medienpräsenz. Die dänische Minderheit hat nicht nur

ein Interesse daran, dass dänische Fernseh- und Radioprogramme im Landesteil Schleswig zu

empfangen sind, dieses Angebot stellt für uns vielmehr einen Lebensnerv dar. Die Umstellung auf

digitalen Fernsehempfang kann aber dazu führen, dass die dänische Minderheit medienmäßig

von Dänemark abgekoppelt wird. Einerseits reichen die digitalen dänischen DVB-T-Signale nicht

weit genug über die deutsch-dänische Grenze hinweg ­ mit dem Ergebnis, dass Angehörige der

Minderheit -aber auch andere Interessierte - die dänischen Programme nicht mehr empfangen

können. - Und andererseits kann dies dazu führen, dass auch die Kabelgesellschaften keine

Verpflichtung mehr haben, die dänischen Programme mit in ihr Angebot aufzunehmen.



Kurzfristig konnten wir mit vereinten Kräften ­ also auch mit tatkräftiger Unterstützung aller

Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages - im letzten Herbst das Abschalten der

dänischen Programme noch verhindern, ab 2009 wird dieses Problem aber wieder auf uns

zukommen. Deshalb müssen wir jetzt handeln, um den Empfang der dänischen Programme für

die Zukunft zu sichern. Wir appellieren an die Landesregierung, hier grenzüberschreitend tätig zu

werde, denn auch der Empfang von deutschen Fernseh- und Rundfunksendern nördlich der

Grenze ist ein Thema für politische Gespräche..



Kommen wir nun zur friesischen Minderheit. Durch das Friesisch-Gesetz, das 2004 im Landtag

beschlossen wurde, hat sich für die Friesen in Schleswig-Holstein sehr viel geändert. Die

Zweisprachigkeit - die verstärkte Anwendung von Friesisch im öffentlichen Raum - ist in der

Region Nordfriesland ein viel wichtigeres Thema geworden als so manch einer im Vorwege

dachte. Und wer genau hinschaut, sieht nun aufgrund von zweisprachigen Behördenschildern

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oder zweisprachigen Stationsnamen auf Bahnhöfen, dass man sich in einer besonderen Region

befindet. Hinzu kommt, dass wesentlich mehr Menschen nunmehr auch ihre Anliegen bei

Behördengängen auf Friesisch vortragen. In einer Reihe von Gemeinden hat das Gesetz dazu

geführt, dass man nun die etwas eingeschlafene Diskussion über deutsch-friesische Ortsschilder

wieder führt. Das heißt, das Gesetz hat nicht nur zum Selbstwertgefühl der friesischen Minderheit

beigetragen, es dient auch der konkreten Sprachenarbeit.



Trotz der guten Nachrichten, die mit dem Friesisch-Gesetz verbunden sind, gilt es weiterhin, das

Fundament für das Erlernen der friesischen Sprache zu stärken. Auch hier steht der Bereich Schule

im Vordergrund, und wiederum hat der SSW eine Ergänzung des neuen Schulgesetzes in die

parlamentarische Beratung eingebracht. Dabei ging es uns hauptsächlich um die Absicherung des

Friesischunterrichtes und um die Festschreibung der Bestimmung, dass sowohl Eltern ihre Kinder

zum Friesischunterricht anmelden können als auch, dass Schulen die Möglichkeit erhalten sollen,

den Friesischunterricht selbständig anzubieten. Dies ließ sich aus verschiedenen Gründen bei der

Novellierung des Schulgesetzes nicht umsetzen. Aber wiederum wurde uns von Seiten der Großen

Koalition signalisiert, dass eine Lösung gefunden werden soll. Wir können uns sowohl eine

Verordnung als auch einen Erlass vorstellen, der das regelt, was wir seinerzeit in unserem Antrag

vorschlugen.



Ein zweiter großer Bereich ist auch hier der Medienbereich. Friesisch findet im öffentlichen

Fernsehen so gut wie nicht statt - der NDR sendet nur zwei bis drei Minuten Friesisch wöchentlich

zu einem Zeitpunkt, wo man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass niemand

mehr zuhört. Trotz der Bemühungen der Friisk Foriining, für Friesisch das Heft selbst in die Hand

zu nehmen und einmal wöchentlich ein zweistündiges Programm im Internet und im Offenen

Kanal Westküste zu senden, bleibt die Verpflichtung des NDR, hier für längere und häufigere

Sendungen zu einem guten Sendezeitpunkt zu sorgen. So lange man im digitalen

Satellitenfernsehen in Nordfriesland sorbische, bretonische, westfriesische, baskische Sendungen

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und Sendungen vieler anderer Minderheitensprachen sehen kann, darf der NDR eigentlich nicht

ruhen, bis er endlich ein qualitativ gleichwertiges Angebot für Nordfriesisch einspeisen kann.



Politisch gesehen fordern wir die Landesregierung auf, schon jetzt in Verhandlung mit den

anderen norddeutschen Ländern zu treten, um für die nächste Änderung des NDR-Staatsvertrages

gewappnet zu sein.



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Bericht ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme dessen, was in den letzten vier

Jahren geschehen ist. Er ist nicht zuletzt eine Handreichung und damit ein Stück Werkzeug für die

weitere politische Arbeit mit der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta. Dazu gehört ganz

aktuell, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Kompetenzanalyse in Auftrag gegeben hat

zum Thema ,,Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland". Dahinter steckt

die These, dass die Minderheiten ein ,,Alleinstellungsmerkmal" der Grenzregion sind und somit

auch einen sprachlichen und kulturellen Mehrwert für die Region ausmachen.



Im Mittelpunkt so einer Analyse steht mit anderen Worten die Frage nach dem gesellschaftlichen

Nutzen der Minderheiten. So eine Frage zu stellen ist aus meiner Sicht nicht nur interessant,

sondern auch völlig legitim. Sie kann z.B. dazu führen, dass die Bedeutung der

Minderheitensprachen viel differenzierter betrachtet wird als vorher. Und das begrüßt der SSW

ausdrücklich, weil dadurch auch deutlich wird, wie wichtig Dänisch ­ und Deutsch, füge ich hinzu

- als Minderheitensprachen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind. Aber auch das

Friesische gehört in diesen Kontext, denn wer die Nordseekooperation ausbauen will, kommt um

die friesische Sprache nicht umhin. Minderheitenpolitisch betrachtet gilt es aber aus Sicht des

SSW daran festzuhalten, dass die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch einen anderen

Stellenwert haben. Für die Minderheiten sind sie von existentieller Bedeutung, und genau dies ist

der Grund dafür, dass ich mich in meinem Redebeitrag auf die Bereiche Schule und Medien

konzentriert habe.

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Als Bürger dieses Landes wollen wir unsere sprachliche und kulturelle Kompetenz gern dem Land

und der Grenzregion zugute kommen lassen. Wir sollten aber nicht vergessen, dass in den viel

besungenen Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 immer wieder darauf hingewiesen wird,

dass Minderheiten- und Menschenrechte zwei Seiten derselben Medaille sind. Es geht also um

nicht mehr und nicht weniger als um gelebte Demokratie. Und ­ so nachzulesen im Bericht der

Landesregierung ­ es geht um ,,das unveräußerliche Recht der Menschen, sich im privaten und

öffentlichen Leben ihrer eigenen Regional- oder Minderheitensprache zu bedienen."
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