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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 08 > 10:27

Heike Franzen zu TOP 12: Betreuung statt Bevormundung

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Sozialpolitik

Nr. 222/07 vom 08. Juni 2007

Heike Franzen zu TOP 12: Betreuung statt Bevormundung

Es gilt das gesprochene Wort

Das Thema Betreuung ist ein sehr sensibles Thema. Die Entscheidung, das
Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ganz oder in Teilen zu beschneiden,
greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein und muss mit äußerster Sorgfalt
getroffen werden.

Im Mittelpunkt einer solchen Entscheidung muss der betroffene Mensch mit
seinen Bedürfnissen und Wünschen stehen. Es geht hier nicht um die
Entmündigung eines Menschen.

Mit der Verabschiedung des Betreuungsgesetzes 1992 hat sich in diesem
Bereich vieles verändert. Betreuung als Rechtsfürsorge ist an die Stelle von
Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflege
getreten. Dabei besteht das Wesen der Betreuung darin, dass für eine
volljährige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, dessen
Aufgabenfelder fest umrissen sind. Das Selbstbestimmungsrecht der
Betroffenen soll so weit wie möglich und zu deren Wohl erhalten bleiben. Ihre
Wünsche sind in diesem Rahmen zu beachten.

So können auch nur Teilbereiche wie beispielsweise die Gesundheitsfürsorge
oder die Vermögensfürsorge unter Betreuung gestellt werden.



                      Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel
  Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



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Das Betreuungsrecht sieht eine ganz klare Struktur bei den Zuständigkeiten
vor. Ausgehend von den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten der zu
Betreuenden entscheidet das Vormundschaftsgericht über eine Betreuung,
deren Umfang und den Betreuer. Dabei hat der zu Betreuende ein
umfassendes Mitspracherecht, insbesondere bei der Bestellung der
Betreuerin oder des Betreuers. Wird vom Betreuten ein Betreuer
vorgeschlagen und ist der geeignet und gewillt, ist das Gericht an diesen
Vorschlag gebunden.

Alle wichtigen Entscheidungen wie beispielsweise eine Unterbringung in einer
Einrichtung müssen immer in Zusammenarbeit mit dem Gericht getroffen
werden, so dass einem eventuellen willkürlichen Handeln eines Betreuers
klare Grenzen gesetzt sind.

Auch bei Konflikten oder bei der Ablehnung eines Betreuers liegt die
Zuständigkeit zur Klärung beim Gericht, so dass auch wie in der Anfrage
deutlich gemacht worden ist, keine Notwendigkeit vor eine weitere Instanz in
Form eine Ombudsmannes oder Mediators für Klärung von Konflikten
besteht.

Trotz der klaren Strukturen gibt es immer wieder ,,Reibungsverluste" auf
Grund der unterschiedlichen Institutionen, die mit einem
Betreuungsverfahren befasst werden müssen wie Vormundschaftsgericht,
Betreuungsbehörde, Betreuungsverein und Betreuer.

Dazu hat die Arbeitsgruppe Betreuungsrecht auf Bundesebene zwei konkrete
Vorschläge gemacht, die Betreuungsbehörden stärker in die Verfahren
einbezieht und die Vormundschaftsgerichte entlastet.

Beide Vorschläge sollten intensiv diskutiert werden, weil sie die große Chance
bieten, die Betreuungsverfahren zu vereinfachen und zu verbessern. Wobei
ich darauf hinweisen möchte, dass ich der Auffassung bin, dass über eine
Betreuung und deren Ausmaß auf Grund des schwerwiegenden Eingriffes in
die Persönlichkeitsrechte immer eine gerichtliche Entscheidung bleiben muss.



Der Bericht zeigt auf, dass die Zahl der zu Betreuenden in Schleswig-Holstein
seit Inkrafttreten des Gesetzes beständig angestiegen ist, sie hat sich seit
1992 mehr als verdoppelt. 1992 waren es noch 18.747 Betreuungsverfahren
und im letzten Jahr bereits 44.143 Betreuungsverfahren bei den Gerichten.
Die überwiegende Zahl der Betreuungen wird ehrenamtlich geführt. Wobei
viele von Familienangehörigen übernommen werden, aber auch von Bürgern,
die sich ehrenamtlich für die Belange von anderen Menschen einsetzen
wollen. Aus eigener Erfahrung als ehrenamtliche Betreuerin weiß ich, wie viel


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Verantwortung, Zeit und Mühe mit einer ehrenamtlichen Betreuung
verbunden sein können und möchte allen danken, die sich freiwillig dieser
Aufgabe widmen.

Erstaunlich ist aber die enorme Zunahme der Betreuungsfälle schon. Die
Gründe dafür sind sehr vielfältig:

- Zum einen sind es gesellschaftliche Entwicklungen wie die Demographie.
Die Menschen werden immer älter und bedürfen damit auch länger einer
Betreuung.
- Auch Ein-Personen-Haushalte sind Ergebnis der Gesellschaft; sie schwächen
die familiären und nachbarschaftlichen Hilfenetze und nicht zuletzt ist eine
Folge des gesellschaftlichen Wandels auch die Zunahme von psychischen
Erkrankungen.
- Aber auch das Betreuungsgesetz selbst ist einer der Gründe für die
Zunahme. Betreuung wird zunehmend unter dem Aspekt der Fürsorge und
nicht mehr so sehr als Entmündigung gesehen, was auch richtig ist. Somit ist
allerdings auch die Hemmschwelle sehr viel niedriger, für einen Menschen
eine Betreuung zu beantragen.

Der Bekanntheitsgrad des neuen Verfahrens ist gestiegen, was zu einer
besseren Aufklärung insbesondere in Pflegeeinrichtungen geführt hat.

Auch unsere Bürokratie und Verrechtlichung unserer Gesellschaft führt dazu,
dass sich zunehmend gerade auch ältere Menschen mit Behörden- und
Bankengängen oder mit dem Papierwust von Versicherungen überfordert
fühlen. Viele dieser Betreuungen könnten sicherlich vermieden werden, wenn
sich die Gesellschaft wieder mehr um sich kümmern würde. Wichtig ist aber,
dass die Betroffenen nicht mit Ihren Problemen alleine gelassen werden und
zugleich auch vor Einschränkungen ihres freien Willens geschützt werden.
Verbunden mit den steigenden Betreuungsfällen ist natürlich auch eine
Steigerung der Kosten, sowohl der Verfahrens- und Gutachterkosten als auch
der außergerichtlichen Kosten. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die
Kosten für die Berufsbetreuer. Trotz der 2005 erfolgten Umstellung der
Abrechnungsverfahren für Berufsbetreuer auf ein Pauschalvergütungssystem
sind die Ausgaben im Betreuungswesen zunächst gestiegen. Die derzeit
laufende Evaluation zum Betreuungsrecht soll Aufschluss darüber geben, ob
sich hierbei um vorläufige Umstellungseffekte handelt oder um eine
dauerhafte Kostensteigerung.

Ich gehe auf Grund der demographischen, der gesellschaftlichen und der
sozialen Entwicklungen davon aus, dass die Zahl der Betreuungen auch in den
nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Das wird Auswirkungen auf den Bedarf
an Betreuerinnen und Betreuern haben, aber auch auf die Arbeitsbelastung


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der Amtsgerichte, die die Betreuungsverfahren führen. In beiden Bereichen
wird mit einem erhöhten Personalbedarf zu rechnen sein. Zumal die
Arbeitsbelastung der einzelnen Richter mit durchschnittlich 1.188
Betreuungsverfahren, mit durchaus unterschiedlichem Arbeitsaufwand schon
sehr beachtlich ist.
Ähnlich stellt es sich bei den Rechtspflegern da.

Darum ist es umso wichtiger, dass wir uns hier in diesem Haus mit diesem
Thema befassen und genau hinterfragen, wie sich die Situation der Betreuten
und deren Betreuerinnen und Betreuern darstellt.
Die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Betreuung bedürfen auch der
unterschiedlichsten Fähigkeiten von Betreuerinnen und Betreuern. So gibt es
freie Berufsbetreuung, Vereinsbetreuung, die Betreuung durch ein
Betreuungsamt und die ehrenamtliche Betreuung.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass 2006 rund 58 % der Betreuungen von
Familienangehörigen übernommen werden, noch mal weitere rund 10 % von
weiteren ehrenamtlichen Betreuern und ca. 23 % von Berufsbetreuern.
Lediglich 9 % der Betreuungen werden von Vereinen, Vereinsbetreuern und
Behördenbetreuern übernommen.

Den Betreuungsvereinen kommt bei der Thematik der Betreuung eine
besondere Bedeutung zu, nämlich die Werbung, Fortbildung und Beratung
von ehrenamtlichen Betreuern. Für diese wichtige Arbeit werden sie vom
Land gefördert.

Seit Jahren wird über die Qualifikation insbesondere von Berufsbetreuern
diskutiert. Das Gesetz lässt hier sehr viel Spielraum. Zum Betreuer kann eine
natürliche Person bestellt werden, die geeignet ist, in dem gerichtlich
bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu
besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu
betreuen. Damit liegt die Verantwortung, sich über die Qualifikation eines
Betreuers zu überzeugen, bei den Gerichten.

Inzwischen bieten die berufständigen Organisationen
Weiterbildungsmöglichkeiten für die Berufsbetreuer an. Der Bundesverband
der Berufsbetreuer/Betreuerinnen führt seit dem
1. Oktober 2006 ein Qualitätsregister, dessen Grundlage eine Datenbank ist,
über die relevante Informationen abgerufen werden können. Damit soll die
Professionalität der beruflichen Betreuung weiter entwickelt werden. Das
Register enthält unter anderem Angaben über die Qualifikationen und die
Arbeitsschwerpunkte der registrierten Betreuer bzw. Vereine. Registrieren
lassen können sich alle, auch Personen und Vereine, die nicht Mitglied sind.
Sie müssen aber gewisse Qualitätskriterien wie, Berufserfahrung,


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Führungszeugnis, den Nachweis von Fachkenntnissen und noch einiges mehr
erbringen.
Ich begrüße die Tätigkeiten und die offenbar empfundene
Selbstverpflichtung, Berufsverbände für die Qualität von Betreuern Sorge zu
tragen. Schön wenn man nicht immer alles gesetzlich regeln muss!

Für den ehrenamtlichen Bereich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass
die Betreuungsvereine hier ein gutes Angebot der Fortbildung vorhalten, wie
beispielsweise regelmäßige Runden von ehrenamtlichen Betreuern und
Vereinsbetreuern, in denen aktueller Informationsaustausch stattfindet. Und
bei den meisten Vereinen kann man auch einfach mal reinspazieren und seine
Fragen klären.
Trotz dieser Angebote müssen wir die Diskussion um die Qualifikationen von
Betreuerinnen und Betreuern im Interesse der betreuten Menschen weiter
führen, um den Missbrauch von Betreuung so weit wie möglich ausschließen
zu können.

Betreuung hat sehr viel mit Vertrauen und auch Vertraulichkeit zu tun. Und
die Tatsache, dass der überwiegende Teil von Betreuungen von
Familienangehörigen übernommen wird, was wir auch wollen, macht es so
schwer, den Personenkreis der für Betreuung in Frage kommt, über
allgemeine Qualitätskriterien einzuschränken.

Die Antwort auf die große Anfrage ist eine gute Grundlage für weitere
Beratungen und Diskussionen zum Thema Betreuung.




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