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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 08 > 10:39

Heiner Garg zur Betreuung in Schleswig-Holstein

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein




Presseinformation
                                                                                                    Wolfgang Kubicki, MdL
Nr. 187/2007                                                                                        Vorsitzender
                                                                                                    Dr. Heiner Garg, MdL
                                                                                                    Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Freitag, 8. Juni 2007
                                                                                                    Dr. Ekkehard Klug, MdL
                                                                                                    Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn
                                                                                                    Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!

Justiz/Soziales/Betreuung

Heiner Garg zur Betreuung in Schleswig-Holstein
In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Große Anfrage der FDP, Betreuung in
Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-
Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:

,,Ob durch einen Unfall mit schweren Folgen, einem Schlaganfall, oder
dem lange verdrängten Abgleiten des Partners in die Demenz ­ es gibt
viele Anlässe, bei denen festgestellt werden muss, dass ein Mensch nicht
mehr in der Lage ist, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.
In dieser Situation wird den Betroffenen im Wege der Betreuung jemand
an die Seite gestellt, der in dieser Situation hilft.
Oftmals ist dieser Betreuer jemand aus dem Familienkreis, der im
günstigsten Fall vorher im Rahmen einer Vorsorgevollmacht hierzu
bestimmt worden ist.
Was aber, wenn es nicht einmal mehr Angehörige gibt, die sich für den
Betroffenen einsetzen können oder wollen?
Wenn fremde Menschen über die Lebensumstände eines ihn
unbekannten Menschen entscheiden sollen?
Noch immer gibt es in der Bevölkerung Ängste und Vorbehalte, wenn es
um das Instrument der ,,Betreuung" geht.

Dass dies so ist, hat sicherlich auch seinen Ursprung darin, dass das bis
1992 geltende Recht der ,,Vormundschaft" und ,,Pflegschaft" über
Volljährige sehr weit ging.
Nach der alten Rechtslage gab es nämlich nur das System ,,alles" oder
,,nichts" ­ genau dieses Problem ist durch das einheitliche Rechtsinstitut
der Betreuung endlich gelöst worden.
Anstatt die Betroffenen zu bevormunden, werden sie jetzt betreut.
Im Mittelpunkt des Betreuungsrechts sind das Wohl und das
Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gerückt.

Das bedeutet gegenüber dem früheren Vormundschaftsrecht eine
erhebliche Verbesserung für die Rechtstellung volljähriger, psychisch
kranker oder körperlich, geistig oder seelisch behinderter Menschen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,                                    1
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Das dies so ist, wird aus den sehr ausführlichen und sorgfältigen Antworten
der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Betreuung deutlich.
Die Antworten zeigen aber auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen
in der Praxis oftmals noch mit Leben erfüllt werden müssen.
Denn bei der konkreten Umsetzung werden Betreute mit ihren Angehörigen,
Gerichte und Betreuer oftmals zu sehr alleine gelassen.
Das ist nicht so sehr ein Problem des ,,Rechts" ­ sondern des Umgangs
damit in der Praxis aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen:

Und diese sind mittlerweile dramatisch.
Mit 44.143 Betreuungen in 2006 hat sich deren Zahl gegenüber 1992 mehr
als verdoppelt.
Eine Ende der Entwicklung ist auch nicht so schnell abzusehen: Vielmehr
steigt in einer älter werdenden Gesellschaft der Betreuungsbedarf.
Gleichzeitig nimmt mit dem Wegfall familiärer und nachbarschaftlicher
Hilfestrukturen die Zahl der Ein-Personenhaushalte zu:
Die Zahl derjenigen sinkt, die Familienangehörige betreuen oder sich als
ehrenamtliche Betreuer engagieren.
Darüber kann auch nicht die derzeit noch hohe Zahl von insgesamt 26.258
ehrenamtlichen Betreuungen hinwegtäuschen.
Deutlich wird unter anderem folgendes aus den Antworten auf die Großen
Anfrage: Allein aufgrund der demografischen Entwicklung werden mittelfristig
immer mehr der familiären sowie ehrenamtlichen Strukturen wegbrechen.

Seit 2004 stagniert die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen auf fast dem
gleichen Niveau ­ trotz weiter steigender Betreuungsfälle.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Betreuer.
Ob Bankgeschäfte, Anträge zur Pflegeversicherung oder Korrespondenz mit
dem Rententräger: Immer komplexere rechtliche Sachverhalte bergen die
Gefahr, dass ehrenamtliche Betreuer ­ insbesondere Familienangehörige ­
trotz vorhandener Beratungs- und Weiterbildungsangebote überfordert
werden.
Auch dies ist ein Grund dafür, dass letztlich immer mehr professionelle
Strukturen und Hilfsangebote benötigt werden, um den Bedürfnissen der zu
Betreuenden gerecht zu werden.
Bereits heute werden 22,96% der Betreuten durch Berufsbetreuer und 5,85%
durch Rechtsanwälte betreut ­ Tendenz weiter steigend.

Wenn wir feststellen müssen, dass
-    die Fallzahlen immer weiter steigen,
-    die damit verbundenen Verfahrenskosten steigen und
-    die Fälle immer komplexer und somit immer mehr professionelle Helfer
benötigt werden,
dann muss die Frage gestellt werden, ob die Relation der für die Betreuung
zuständigen Vormundschaftsrichter und Rechtspfleger zu den
Betreuungsfällen noch ausreicht?

Landesweit sind an den schleswig-holsteinischen Amtsgerichten 37,16
Richter und 41,06 Rechtspfleger in Betreuungssachen tätig.
Das sind durchschnittlich 1.188 Betreuungsfälle die ein Richter in Schleswig-
Holstein zu bearbeiten hat und 1.075 Betreuungsfälle für einen
Rechtspfleger.

Wie wurde von Seiten der Politik bisher auf diese Rahmenbedingungen
reagiert?
Zunächst wurde auf Bundesebene mit dem 2.
Betreuungsrechtsänderungsgesetz versucht, die Kosten zu begrenzen, in
dem die Vergütung für professionelle Betreuer pauschaliert wurde.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   2
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Diese Pauschalierung kann aber dazu führen, dass immer weniger
ambulante Hilfen durch den Betreuer organisiert werden können.

Die Folge ist, dass zu betreuende Personen sehr viel schneller in ein Heim
eingewiesen werden, obwohl dies möglicherweise noch gar nicht notwenig
wäre.

Auch das Ziel weiterhin möglichst viele Betreuungen ehrenamtlich
durchzuführen, kann mittelfristig nicht aufgehen:

Derzeit betreuen mehr als die Hälfte aller Betreuer ihre Familienangehörigen.
Wenn im Zuge der demografischen Entwicklung es diese
Familienangehörigen nicht mehr geben wird oder sie nicht (mehr) in der Lage
dazu sind, wird eine Betreuung im Ehrenamt immer unwahrscheinlicher.
Die Initiative der Landesregierung, die Steuerfreiheit der Vergütung aus
nebenberuflicher Tätigkeit auf die ehrenamtliche Betreuung auszudehnen
gleichzeitig und den Steuerfreibetrag zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt, um
das Ehrenamt zu stärken.
Sie wird aber die Frage, wie eine fachgerechte Betreuung in den nächsten
Jahrzehnten ermöglicht werden soll, nicht beantworten.

Deshalb war es richtig, dass mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
2005 eine Evaluierung der Betreuungsregelung beschlossen wurde.
Ein Ergebnis dieser Evaluierung steht noch aus.

Dennoch stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen die
Landespolitik unabhängig davon ergreifen kann und sollte, um die Weichen
für die Zukunft zu stellen?
Ist die Justiz auf diese Entwicklung überhaupt vorbereitet?
Viele der durchschnittlich 1.188 Betreuungsfälle, die ein Richter in Schleswig-
Holstein zu bearbeiten hat, mögen rechtlich einfach gelagerte Fälle sein.

Reicht die Relation aus, um auch aufwendige Verfahren adäquat überwachen
zu können?
Natürlich müssen sich Gerichte auf Gutachten und glaubhafte Darlegungen
von Betreuern verlassen können.
Dennoch kann es nicht genügen, die Überprüfung darauf zu beschränken, ob
die Abrechnung der entstandenen Kosten formal stimmt.
Diese Gefahr besteht aber, wenn Gerichte zu wenig Zeit für den einzelnen
Betreuungsfall haben.

Auch die Einführung eines verbindlichen Nachweises von zusätzlichen
Qualifikationen bei Berufsbetreuern, wie die Verpflichtung zu regelmäßigen
von Fort- und Weiterbildungen ­ wie z.B. vom Bundesverband der
Berufsbetreuer gefordert ­ wäre sinnvoll.
In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, ob die Regelung einer
Pauschalvergütung ein sinnvoller Weg ist, um eine qualifizierte Betreuung zu
gewährleisten?
Sinnvoll ist es auch, gemeinsam mit Richtern, Rechtspflegern,
Betreuungsvereinen, Behörden sowie ehrenamtlichen und professionellen
Betreuern einheitliche Kriterien zu entwickeln, um auf Landesebene den in §
1901 Abs. 4 BGB festgeschriebenen Betreuungsplan endlich mit Leben zu
füllen.

Wenn wir vor Ort etwas erreichen wollen, ist es auch notwendig, örtliche
Arbeitsgemeinschaften aus Betreuungsbehörden, Gerichten, Vereinen und
Berufsbetreuern zu unterstützen und zu fördern.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   3
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Das sind konkrete Möglichkeiten, um die im Betreuungsrecht gesetzten Ziele
besser und schneller zu erreichen.
Wenn wir dies ernst meinen, dann dürfen diese Maßnahmen nicht nur
einseitig unter Kostengesichtspunkten geprüft werden.
Denn allein schon durch eine bessere Verzahnung von Behörden, Betreuern
und Justiz könnte viel mehr für die Betreuten erreicht werden, als bisher.

Fazit:
· Das gesetzgeberische Ziel, Betroffene zu betreuen, statt sie zu
bevormunden ist der einzig richtige Ansatz in einer demografischen
Gesellschaft.
· Die praktische Umsetzung des Gesetzes scheitert konkret oftmals an
nicht ausreichenden finanziellen Mitteln.
· Diejenigen, die als ehrenamtliche oder berufliche Betreuer, als Richter
oder Rechtspfleger für den Betreuten handeln, werden oftmals alleine
gelassen ­ als Ursache sind in vielen Fällen Kommunikationsprozesse
auszumachen, die nicht ausreichend zwischen den Beteiligten stattfinden."




Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   4
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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