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Presseticker > alle > 2007 > Juni > 08 > 11:03

Lars Harms zu TOP 7 - Betreuung in Schleswig-Holstein

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 8.6.2007
Es gilt das gesprochene Wort




Lars Harms

TOP 7           Betreuung in Schleswig-Holstein                                Drs. 16/1346


Niemanden möchte ich es wünschen, einmal die Funktion der Betreuungsperson übernehmen zu

müssen. Andererseits steigt die Wahrscheinlichkeit in unserer Gesellschaft, dass genau das

passiert. In der Regel sind es die eigenen Eltern, die einer Betreuung bedürfen, weil sie selbst nicht

mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Aber auch Angehörige, die von Behinderung

betroffen sind oder von psychischer Krankheit, können eine Betreuung nötig haben. Betreuung

bedeutet ungeheure Verantwortung und birgt umfangreiche rechtliche Konsequenzen.



So unangenehm die Aufgabe sein kann, so vielfältig ist die Unterstützung, die gewährt wird. Die

Antwort des Justizministers belegt eindrucksvoll, dass man sich eigentlich vor der Übernahme der

Betreuungsverantwortung nicht fürchten muss. Profis in Gerichten oder Betreuungsvereinen

stehen einem zur Seite. Bereits die hervorragende Broschüre der Landesregierung gibt eine erste

Einführung. Weitere offene Fragen und Aktualisierungen liefert die vorliegende Antwort auf die

Große Anfrage der FDP nach. Das Lob geht deshalb auch an die Fragesteller, die sich offensichtlich

sehr sachkundig auf das Thema eingelassen haben.

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Ich würde mir wünschen, dass dieser Text nicht nur ein Schattendasein als Drucksache führen

würde, sondern entsprechend redaktionell aufgearbeitet, Betreuern und Betreuten an die Hand

gegeben werde könnte. Er zeigt den aktuellen Stand des Verfahrens an.

Die Antwort belegt aber auch, dass im Betreuungssystem nicht alles eitel Sonnenschein ist.

Bereits das Wachstum der Fallzahlen schafft Probleme, die nicht allein von einem Mangel an

Informationen herrühren.



Einzeln Fälle nähren die Vorbehalte vieler Bürger, als Betreuter zu einer Nummer zu verkümmern.

Gerade ältere Menschen, die zunehmend hinfällig werden, fürchten sich davor, betreut zu

werden, weil sie ihre Entscheidungsrechte einbüßen. Betreuung hat zwar nichts mit dem zu Recht

abgeschafften System der Entmündigung zu tun; dennoch ist nicht zu leugnen, dass erwachsene

Menschen Autonomie und Selbstbestimmung vertrauensvoll in andere Hände geben müssen.

Betreuung organisiert sich um einen Vertrauenskern herum. Es geht um gesundheitliche

Unversehrtheit und Erhalt der Vermögenswerte. Betreuer, die lieb gewordene Erinnerungen wie

Fotoalben oder lebenslange gesammelte Nippes-Figuren vor dem Umzug des Betreuten ins

Pflegeheim einfach im Container versenken, weil die Zeit drängt, entstammen keinen erfundenen

Horrorstories.



Außerdem geht es in vielen Fällen um erhebliche Geld- und Vermögenswerte, die die Betreuten im

Laufe ihres Lebens angesammelt haben. Das weckt Begehrlichkeiten. In Schleswig-Holstein

kommt es im Betreuungssystem immer wieder einmal zu Missbrauch und Überforderung.

Erhebliche Vermögenswerte können zur Selbstbedienung verleiten. Auch bei der Einziehung

mehrerer Kontrollschleifen ist es nicht gänzlich auszuschließen, dass Betreuer aus der

Unselbständigkeit der ihnen Anvertrauten Kapital schlagen. Ein systematischer Betrug erfolgt

allerdings nicht. Das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen.



Die Betreuung bringt Einnahmen. Das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat aus

Kostengründen die Einzelabrechnung ins Visier genommen, um die Kosten zu deckeln. Der

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Minister allerdings beurteilt die Umstellung kritisch, weil die Kosten gestiegen sind. Ich bin

dagegen davon überzeugt, dass eine pauschale Abrechnung das Verhältnis zwischen Betreutem

und Betreuer verbessern kann. Wenn nicht mehr jedes Gespräch Kosten auslöst, wird sich die

Beziehung einfach verändern, weil der Betreute nicht mutmaßen muss, ob es nur zum Kontakt

kommt, um diesen dann auch abrechnen zu können.



Die Kosten sind gestiegen, gleichzeitig ist der Stundensatz nach der Mehrwertsteuererhöhung

gesunken. Ich halte das nicht für den richtigen Weg, zwingt es die Betreuer doch, in die Masse zu

gehen, um das Niveau halten zu können. Ich bin gespannt auf die anstehende Evaluation, die

sicherlich auch Auskunft über die Auskömmlichkeit der Vergütungen geben kann. Letztlich führt

kein Weg an der Anhebung des Nettostundensatzes herum.



Dass die ehrenamtlichen Betreuer ihre Aufwendungen Steuer mindernd geltend machen können,

sollte selbstverständlich sein. Doch ich halte die Haltung des Ministers für problematisch, wenn er

sich durch den Wegfall steuerlicher Hemmnisse mehr ehrenamtliche Betreuung verspricht. Aus

Lebenserfahrung weiß man doch, dass steuerliche Anreize quasi nur das Tüpfelchen auf dem I

sind; sie sind auf jeden fall nicht der Auslöser, um nun gerade Betreuer zu werden. Dazu wiegt die

Verantwortung als Betreuer zu schwer, als dass einem die Steuerersparnis, die übrigens nur Gut

verdienende völlig einstreichen können, zur Übernahme der Betreuungsverantwortung bewegt.

Selbstverständlich sollten alle Aufwendungen, die getätigt werden, steuerlich absetzbar sein. Das

sollte aber im Übrigen für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gelten.



Die Mehrheit der Betreuer stellen Familienangehörige. Das Übergewicht ehrenamtlicher Betreuer

ist eine politische Entscheidung. Darum erachte ich die Aussage für problematisch, dass die zu

besorgenden Geschäfte immer komplexer werden und darum den ,,häufigeren Einsatz von

Berufsbetreuerinnen und -betreuern erforderlich" mache (Seite 19). Aufgabe des Staates und der

Gerichte ist es, die Geschäfte auch für Laien handhabbar zu machen. Da sind wir alle in der Pflicht.

Der Vorrang der Einzelbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte respektiert und

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umgesetzt werden. Andererseits ist eine Überforderung der Angehörigen tunlichst zu vermeiden.

Aber darauf scheint es keine Hinweise zu geben.

Die Diskussionen auf Bundesebene haben sich sehr differenziert mit einem möglichen

Automatismus der Übernahme der Betreuungsverantwortung durch Eltern oder Ehegatten

auseinander gesetzt. Wir sollten diese Themen aber weiterhin, auch mit den Betreuern,

besprechen, weil in einer gespannten Beziehung eine Betreuung nicht optimal ausfallen kann.



Die Ehrenamtler können oftmals über Nacht, wie das bei einem Schlaganfall passieren kann, zum

Betreuer werden. Das kann man nicht auf Vorrat üben. Umso wichtiger ist ein umfassendes

Erstgespräch und eine professionelle Begleitung. Die Betreuungsvereine leisten in diesem

Zusammenhang gute Arbeit. Aber auch hier gilt, dass eine Wahlmöglichkeit bzw. eine

Auswahlmöglichkeit gut ist. Das gilt in fünf Kreisen, in denen zwei Vereine ansässig sind; in allen

anderen existiert lediglich ein Verein. Es ist überlegenswert, ob die Landesregierung hier steuernd

in die Vielfalt eingreifen sollte, indem sie zur Gründung neuer Vereine ermutigt; die steigenden

Fallzahlen legen eine entsprechende Ausweitung nahe. Es ist durchaus denkbar, dass die

Ehrenamtler Alternativen wünschen und sich mit den Quasi-Monopolen nur abgefunden haben.

Über den Daumen gepeilt erhalten die Vereine für ihre Arbeit im Jahr ungefähr 30.000 Euro. Ist

das ausreichend oder wird hier ein Mangel verwaltet? Hier hätte ich mehr darüber gewusst, wie

die Mittel eingesetzt werden: in Miete oder Verwaltungskosten oder etwa Fortbildung?



Es sind vor allem die Berufsbetreuer, die immer mal wieder in die Kritik geraten und die bei vielen

Unbehagen und Furcht vor dem Kontrollverlust auslösen. Der Fall Thea Schädlich scheint diesen

Vorurteilen neue Nahrung gegeben zu haben. Schädlich ist bekanntlich eine anscheinend etwas

eigene Hausbesitzerin aus Kummerfeld, deren Haus von ihren gerichtlich bestellten Betreuern

gegen ihren Willen an die Gemeinde verkauft worden war. Die Medien schlugen Alarm. Allerdings

dauerte es sehr lange und bedurfte einer regelrechten Kampagne, bis Frau Schädlich ihr Haus

wieder bekam und dort einziehen konnte. Die Medien prangerten die Überforderung der

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Berufsbetreuer an, die lediglich dreieinhalb Stunden pro Monat Zeit für einen Hilfsbedürftigen

hätten.

Das mag in einfachen Fällen ausreichen, bei komplizierten Betreuungen allerdings kann es zum

Handeln gegen den Willen des Betreuten kommen. Die Antwort der Landesregierung kann diese

Befürchtungen nicht ganz ausräumen. Eine kleine Minderheit der Berufsbetreuer betreut übers

Jahr gesehen 60 und mehr Menschen; nicht gleichzeitig nebeneinander, wie das Ministerium

betont. Eine hohe Fallzahl erhöht meines Erachtens aber die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler

passieren. Es ist strengstens zu kontrollieren, dass nicht allein durch die hohe Zahl Betreuter

Probleme entstehen. Und die Gerichte sollten strengstens darauf achten, dass eine Fallobergrenze

eingehalten wird. Das ist umso wichtiger, weil die Zahl der Betreuungsfälle insgesamt weiter

wachsen wird; die Überforderung einiger weniger Profis also zunehmen könnte.



In diesem Zusammenhang ist die Erarbeitung eines einheitlichen Handlungskonzeptes durchaus

bedenkenswert. Papier ist geduldig. Sicherlich. Doch ich bin davon überzeugt, dass Betreuer und

Betreute immer wieder vor die gleichen oder ähnlichen Problemlagen stehen. Eine einheitliche

Handlungsrichtlinie wäre deshalb wünschenswert.
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