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Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 08.06.2007, Nr.: 132/2007
Klaus-Peter Puls:
Betreuung braucht Vertrauen
In der Landtagsdebatte zur Umsetzung des Betreuungsrechts in Schleswig-Holstein
sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter
Puls:
Betreuungsrecht ist Bundesrecht: Die Antwort der Landesregierung auf die große An-
frage der FDP-Landtagsfraktion wirft deshalb ihrerseits zwei Fragen zum landespoliti-
schen Handlungsbedarf auf:
1. Bedarf es einer landespolitischen Initiative zur Änderung des Bundesrechts, um
die Lebenssituation betreuungsbedürftiger Menschen zu verbessern? Und:
2. Tun wir als Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Bundesrechts im
Sinne der betroffenen Menschen alles, was für eine menschenwürdige Betreu-
ung erforderlich ist und getan werden kann?
Die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage beantwortet beide Fragen:
Politischer Handlungsbedarf auf der Bundesebene scheint nicht zu bestehen: Das
1992 in Kraft getretene, zweimal reformierte Betreuungsgesetz hat erhebliche Verbes-
serungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger gebracht, die früher unter
Vormundschaft oder Pflegschaft standen. Betreuung als Fürsorge zum Wohl der be-
troffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung und Vormundschaft getreten.
Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geisti-
gen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre tatsächlichen oder
Schleswig-
Holstein
Herausgeber:
SPD-Landtagsfraktion
Verantwortlich:
Petra Bräutigam
Landeshaus
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SPD
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rechtlichen Angelegenheit selbst zu besorgen, bleiben mündige Mitmenschen in dem
Sinne, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt. Ihre Wünsche und trotz
Krankheit oder Behinderung weiterhin erkennbaren Willensbekundungen sind für die
gerichtlich eingesetzten und kontrollierten Betreuerinnen und Betreuer nicht nur zu be-
achten, sondern verpflichtend.
Obwohl Alzheimer und Demenz inzwischen Massenphänomene, insbesondere der äl-
teren Generation, sind, obwohl psychische Erkrankungen auch und gerade bei jünge-
ren Menschen immer häufiger auftreten, obwohl es also auch in Schleswig-Holstein
seit Jahren aus diesen und anderen Gründen kontinuierlich steigende Betreuungszah-
len gibt, belegt die Antwort der Landesregierung überzeugend, dass Amtsgerichte,
Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer
und Betreuerinnen die Vorgaben und Anforderungen des Bundesgesetzes optimal
umsetzen.
Lobenswert ist, dass der Justizminister die wichtige Säule der ehrenamtlichen Betreu-
ung durch versicherungs- und steuerrechtliche Erleichterungen weiter stärken will.
Wichtig ist, dass im Gesetz und bei den Vormundschaftsgerichten Vorsorge getroffen
ist gegen den Missbrauch vermögensrechtlich bedeutsamer Betreuungen durch unzu-
verlässige oder gar böswillige Betreuerinnen und Betreuer.
Und eine persönliche Anmerkung: Aus jahrelanger rechtsanwaltlicher und notarieller
Erfahrung weiß ich, dass eigentlich die beste Betreuung die nicht amtsgerichtliche ist,
die über Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung zu regeln ist.
Ich kann jedem von uns hier und auch allen Menschen draußen nur raten, sich an ei-
nen ich selbst bin kein Notar mehr, deswegen darf ich das sagen -, sich an einen No-
tar ihres Vertrauens zu wenden und eine gute, sicher abgefasste Vollmacht ausferti-
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gen zu lassen. So lange wir noch in einem bewussten, willensfähigen und entschei-
dungsfähigen Zustand sind, sollten wir schon Vorsorge treffen für unser Alter. Dann ist
nämlich gewährleistet, dass wir in der Tat auch eine Person unseres Vertrauens ein-
setzen, die dann, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können, für uns tätig wird,
auch die medizinischen Entscheidungen trifft. Das ist allemal eine bessere Möglichkeit.
Das Betreuungsrecht, wie es im BGB geregelt ist, ist nämlich eigentlich nur als Aus-
weichmöglichkeit geregelt für den Fall, dass im persönlichen Bereich Vorsorge nicht
getroffen wurde.
Insgesamt, meine Damen und Herren, nehmen wir mit Befriedigung und Anerkennung
zur Kenntnis, dass die rund 44.000 betreuten Menschen in Schleswig-Holstein darauf
vertrauen können, dass sie menschenwürdig, zuverlässig und professionell betreut
werden. Betreuung braucht Vertrauen. Einzelheiten, vielleicht auch hier und da kritik-
oder verbesserungswürdige Punkte sollten wir im Ausschuss näher erörtern. Ich danke
dem Justizminister für seinen Bericht und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.