Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 08.06.2007, Nr.: 132/2007 Klaus-Peter Puls: Betreuung braucht Vertrauen In der Landtagsdebatte zur Umsetzung des Betreuungsrechts in Schleswig-Holstein sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls: Betreuungsrecht ist Bundesrecht: Die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wirft deshalb ihrerseits zwei Fragen zum landespolitischen Handlungsbedarf auf: 1. Bedarf es einer landespolitischen Initiative zur Änderung des Bundesrechts, um die Lebenssituation betreuungsbedürftiger Menschen zu verbessern? Und: 2. Tun wir als Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Bundesrechts im Sinne der betroffenen Menschen alles, was für eine menschenwürdige Betreuung erforderlich ist und getan werden kann? Die Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage beantwortet beide Fragen: Politischer Handlungsbedarf auf der Bundesebene scheint nicht zu bestehen: Das 1992 in Kraft getretene, zweimal reformierte Betreuungsgesetz hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Mitbürgerinnen und Mitbürger gebracht, die früher unter Vormundschaft oder Pflegschaft standen. Betreuung als Fürsorge zum Wohl der betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung und Vormundschaft getreten. Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre tatsächlichen oder SchleswigHolstein Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- rechtlichen Angelegenheit selbst zu besorgen, bleiben mündige Mitmenschen in dem Sinne, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt. Ihre Wünsche und trotz Krankheit oder Behinderung weiterhin erkennbaren Willensbekundungen sind für die gerichtlich eingesetzten und kontrollierten Betreuerinnen und Betreuer nicht nur zu beachten, sondern verpflichtend. Obwohl Alzheimer und Demenz inzwischen Massenphänomene, insbesondere der älteren Generation, sind, obwohl psychische Erkrankungen auch und gerade bei jüngeren Menschen immer häufiger auftreten, obwohl es also auch in Schleswig-Holstein seit Jahren aus diesen und anderen Gründen kontinuierlich steigende Betreuungszahlen gibt, belegt die Antwort der Landesregierung überzeugend, dass Amtsgerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer und Betreuerinnen die Vorgaben und Anforderungen des Bundesgesetzes optimal umsetzen. Lobenswert ist, dass der Justizminister die wichtige Säule der ehrenamtlichen Betreuung ­ durch versicherungs- und steuerrechtliche Erleichterungen ­ weiter stärken will. Wichtig ist, dass im Gesetz und bei den Vormundschaftsgerichten Vorsorge getroffen ist gegen den Missbrauch vermögensrechtlich bedeutsamer Betreuungen durch unzuverlässige oder gar böswillige Betreuerinnen und Betreuer. Und eine persönliche Anmerkung: Aus jahrelanger rechtsanwaltlicher und notarieller Erfahrung weiß ich, dass eigentlich die beste Betreuung die nicht amtsgerichtliche ist, die über Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung zu regeln ist. Ich kann jedem von uns hier und auch allen Menschen draußen nur raten, sich an einen ­ ich selbst bin kein Notar mehr, deswegen darf ich das sagen -, sich an einen Notar ihres Vertrauens zu wenden und eine gute, sicher abgefasste Vollmacht ausferti- -3- gen zu lassen. So lange wir noch in einem bewussten, willensfähigen und entscheidungsfähigen Zustand sind, sollten wir schon Vorsorge treffen für unser Alter. Dann ist nämlich gewährleistet, dass wir in der Tat auch eine Person unseres Vertrauens einsetzen, die dann, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können, für uns tätig wird, auch die medizinischen Entscheidungen trifft. Das ist allemal eine bessere Möglichkeit. Das Betreuungsrecht, wie es im BGB geregelt ist, ist nämlich eigentlich nur als Ausweichmöglichkeit geregelt für den Fall, dass im persönlichen Bereich Vorsorge nicht getroffen wurde. Insgesamt, meine Damen und Herren, nehmen wir mit Befriedigung und Anerkennung zur Kenntnis, dass die rund 44.000 betreuten Menschen in Schleswig-Holstein darauf vertrauen können, dass sie menschenwürdig, zuverlässig und professionell betreut werden. Betreuung braucht Vertrauen. Einzelheiten, vielleicht auch hier und da kritikoder verbesserungswürdige Punkte sollten wir im Ausschuss näher erörtern. Ich danke dem Justizminister für seinen Bericht und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.