71/2007 Kiel, 21. Juni 2007 Neues Zuwanderungsgesetz führt eher zu Verschlechterungen ­ Landesbeauftragter Jöhnk widerspricht der Bundesbeauftragten Böhmer Kiel (SHL) ­ Eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage sieht Wulf Jöhnk in der jetzt vom Bundestag beschlossenen Neufassung des Zuwanderungsgesetzes. Damit widerspricht der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein der Integrationsbeauftragten des Bundes, Maria Böhmer, die sich positiv zur Neuregelung geäußert hatte. Jöhnk kritisiert insbesondere die neuen Vorschriften zum Ehegattennachzug. Nach der neuen Regelung solle unter besonderen Umständen beim Ehegattennachzug zu Deutschen der Lebensunterhalt gesichert sein. Dabei werde in der Begründung des Gesetzes zwischen einheimischen Deutschen und Deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit und solchen deutschen Staatsbürgern unterschieden, die einen Bezug zum Herkunftsland des Partners/der Partnerin haben. ,,Diese faktische Differenzierung zwischen einheimischen und eingebürgerten Deutschen ist nach meiner Auffassung verfassungsrechtlich sehr bedenklich", betont Wulf Jöhnk in seiner Stellungnahme. Ein weiterer Kritikpunkt des schleswig-holsteinischen Ausländerbeauftragten ist: Es werden künftig von der nachziehenden Person vor der Einreise Deutschkenntnisse gefordert. Diese seien im Herkunftsland jedoch häufig nur schwer oder gar nicht zu erwerben. ,,Zudem werden den Nachreisenden in Deutschland Sprachkurse angeboten, so dass sie nach der Einreise relativ unproblematisch Deutsch erlernen können", betont Jöhnk. Besonders schwer vermittelbar sei, dass nur Betroffene aus bestimmten Herkunftsländern vor der Einreise die deutsche Sprache lernen müssten. Grundsätzlich begrüßt Wulf Jöhnk die Aufnahme eines Bleiberechts für langjährig geduldete Menschen in das geänderte Aufenthaltsgesetz. ,,Wenn Maria Böhmer allerdings meint, dadurch werde Rechtssicherheit für die Geduldeten eintreten, muss ich widersprechen", so Jöhnk. Das gesetzliche Bleiberecht werfe viele Fragen auf, die im Streitfall höchstwahrscheinlich erst gerichtlich geklärt werden müssten. Von Rechtssicherheit könne da noch keine Rede sein. ,,Wir müssen zunächst abwarten, wie die Verwaltungspraxis mit der gesetzlichen Bleiberechtsregelung umgeht. Erst danach können wir beurteilen, ob diese Regelung tatsächlich zu einer nennenswerten Verbesserung für den betroffenen Personenkreis führt oder nicht", mahnt der Beauftragte.