Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.07.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 19, 34 + 35: Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes / Stundenzahl für Leh- rerInnen an Sekundarstufen / Gebundene Ganztagsschulen (Drucksache 16/1500, 16/1486 und 16/1487) Henning Höppner: Die Anträge der Grünen sind abgearbeitet Der tiefere Sinn des Verfahrens, für jede einzelne Landtagssitzung zwei oder drei Än- derungsanträge zum Schulgesetz einzubringen, erschließt sich mir nur mit Einschrän- kungen. Wir haben, wie erinnerlich sein dürfte, am 24. Januar dieses Jahres nach mehreren Anhörungsverfahren das neue Schulgesetz verabschiedet. In der Beratung haben alle Fraktionen Änderungsanträge eingebracht, die zum Teil angenommen, zum Teil abgelehnt wurden. Ein grundsätzlich neues Schulgesetz wie das unsere stellt diejenigen, die es umzuset- zen haben, vor hohe Herausforderungen. Diese Herausforderungen müssen wir nicht noch vergrößern, indem wir ihnen auch noch die Rechtssicherheit verweigern. Genau das geschieht aber, wenn man ständig versucht, an den verabredeten Gesetzrege- lungen herumzubasteln. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragen, den § 43 über die Gemeinschaftsschulen so zu ändern, dass die Fiktion einer Neugründung von Gemeinschaftsschulen auf der grünen Wiese geschaffen wird; für die Besetzung der Schulleiterfunktion sollen dann die üblichen Verfahrenswege über den Schulleiterwahlausschuss gelten. Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- Soweit im Moment irgendwie absehbar ist, wird es diesen Weg der gänzlichen Neu- gründung nicht geben. Unsere kleinteilige Schulträgerstruktur wird sich ändern müs- sen. Da wird die gänzliche Aufgabe von Schulstandorten landesweit betrachtet nur die ultima ratio sein; der Königsweg wird sein, dass mehrere kleinere Schulen orga- nisatorisch zusammengefasst werden bzw. dass eine kleinere Schule mit einer größeren verbunden wird. Dadurch bleibt der Schulstandort erhalten, der overhead re- duziert sich und setzt Ressourcen frei, die für eine bessere Unterrichtsversorgung ein- gesetzt werden können. Gemeinschaftsschulen werden laut § 43 dort entstehen, wo die Schulträger dies wol- len und wo ein pädagogisches Konzept für das gemeinsame Lernen vorliegt, und zwar durch die ab 2010/11 obligatorische Umwandlung von Gesamtschulen in Gemein- schaftsschulen und durch Zusammenlegung vorhandener Schulen. Das ist eine grundsätzlich andere Situation, als wenn eine Schule neu gegründet wird oder der bis- herige Schulleiter bzw. die bisherige Schulleiterin einer Schule aus ihrer Funktion aus- scheidet. Im Falle der einfachen Umwandlung einer Gesamtschule ist ein Schulleiter vor- handen ­ es sei denn, dass er gerade zum Zeitpunkt der Umwandlung in den Ruhe- stand eintritt; dann greifen die üblichen Modalitäten für die Neubesetzung. Wenn es sich um die Zusammenlegung von Schulen handelt, gibt es im Regelfall ja auch keine Vakanz; die Besetzungsentscheidungen konzentrieren sich darauf, in wel- cher Form man die bisherigen Inhaber der Funktionsstellen weiterverwendet. Dabei sind die üblichen Kriterien der Bestenauslese und der Anforderungen des Gleichstel- lungsgesetzes zu berücksichtigen. Das hat die Landesregierung ja auch bereits in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Birk im April klargestellt. -3- Wie ich auch aus Dutzenden von Diskussionen über das neue Schulgesetz bestätigen kann, ist insofern die Gesetzesänderung, die die GRÜNEN beantragen, gegenstands- los. Den GRÜNEN ist das Missgeschick widerfahren, dass die beiden Anträge, die sie als Konsequenzen aus dem neuen Schulgesetz formuliert haben, durch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom vergangenen Montag bereits abgearbeitet sind; das gilt ebenso für den Personalkorridor, der für den Aufbau gebundener Ganztagsschulen bereitgestellt wird, wie für die Festsetzung der Pflichtstundenzahl für die Regionalschu- len und Gemeinschaftsschulen. Dadurch mussten Sie nachlegen und Ihre Anträge neu einbringen, um überhaupt noch etwas zum Debattieren zu haben. Um noch ein Haar in der Suppe zu finden, kritisieren Sie die Übergangsregelung und die Sonderregelung für die Gymnasiallehrer beim Lehrdeputat. Ich denke aber, dass die Lösungen, die die Frau Bildungsministerin darstellen wird, entsprechend der Haushaltslage des Landes einen guten und richtigen Weg aufzei- gen, der den berechtigten Anliegen des Antragstellers gerecht wird. Über die Umsetzung können wir uns gern im Bildungsausschuss weiter unterhalten.