PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 19/34/35: Konsequenzen aus dem neuen Schulgesetz Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk: Nr. xxx.07 / 12.07.2007 Die Koalition muss über ihren Schatten springen! Wir Grünen freuen uns über die landesweite produktive Unruhe, die das Schulgesetz auslöst, auch wenn vieles widersprüchlich bleibt. Sicher ist, es wird bald in Schleswig-Holstein nicht nur die ersten jetzt genehmigten sieben Gemeinschaftsschulen geben, sondern eine ganze Reihe mehr. Das Schiff zum gemeinsamen Lernen hat an Fahrt zugenommen und selbst CDU-Gemeinderäte sind nicht selten an Bord und fühlen sich als Kapitän. Darüber schmunzeln wir bisweilen und tragen unsererseits mit Veranstaltungen zum Thema gemeinsames Lernen und individuelle Förderung zu den zahlreichen Bildungsdiskussionen in den Kommunen bei. In vielen Bereichen hängen immer noch die Anker fest und wir Grüne werden - in welcher Rolle auch immer - weiterhin im Landtag den Kurs justieren, damit die Schulreformbewegung in Hamburg und Schleswig Holstein nicht aus Gedankenlosigkeit auf Grund läuft. Die neue Gemeinschaftsschule darf nichts Halbherziges sein. Mitglieder aller Fraktionen haben Besuche in verschiedenen skandinavischen Ländern gemacht, und uns überzeugte die Atmosphäre dort: Kinder brauchen zum Lernen vor allem Lernfreude durch motivierte und gesellschaftlich respektierte LehrerInnen. PädagogInnen sollen nicht mehr anstrengende Frontalunterrichtsstunden mit hohem Lautstärkepegel absolvieren, sondern ihre SchülerInnen individuell fördern können. LehrerInnen sollen mehr Zeit in der Schule verbringen können, ohne dabei- wie dies heute vielfach geschieht, ihre Kräfte völlig auszulaugen. Die Leistungsanforderungen an sie definieren sich anders als bisher. Auch die Regionalschule und das Gymnasium sollen neue Formen des Lernens entwickeln, deshalb gilt vieles von dem Vorhergesagten auch für sie. Das heißt aber, dass die LehrerInnen an Gemeinschaftsschulen, aber auch an Regionalschulen, alle gleichermaßen etwas Neues beginnen. 1/4 Aus welchem Ausbildungszweig diese LehrerInnen kommen, ist weniger wichtig für das, was sie zukünftig gemeinsam tun. Es kann nicht sein, dass man an ein und derselben Schule große Statusunterschiede macht, den Lehrkräften unterschiedliche Arbeitszeiten für die gleiche Aufgabe zumutet und unterschiedliche Gehälter bezahlt. Die Gehaltsstufen zu ändern ist eine längerfristige politische Maßnahme, aber zu den Pflichtstundenzahlen haben wir einen Antrag vorgelegt, der jetzt ein entscheidendes Signal geben kann. Nun hat die Landesregierung zwar aufgrund des großen Drucks aus den Lehrerverbänden gehandelt, um mehr Gerechtigkeit in der Unterrichtsverpflichtung zu schaffen. Sie entlastet damit sogar einen großen Teil der LehrerInnen. Aber sie hat die Menge der Lehrerpflichtstunden in ihren Veröffentlichungen wieder an den Schularten statt an Schulstufen orientiert. Trotzdem: Wenn man die reale neue Unterrichtsverpflichtung nachrechnet, wird unser Anliegen, wie wir es in unserem ursprünglichen Antrag formuliert hatten, aufgegriffen. Deshalb haben wir unseren Antrag heute morgen neu vorgelegt und konzentrieren uns jetzt auf das Timing. Wenn jetzt eine plausible neue Regelung gefunden ist, dann soll sie überall dort, wo jetzt schon Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen ihre Arbeit aufnehmen, Schritt für Schritt in Kraft treten. Da die Schulen ja mit jedem Jahrgang langsam aufwachsen, kann dies den Haushalt nicht aus den Angeln heben. Damit weniger Unterrichtsverpflichtung für LehrerInnen nicht einfach weniger Unterricht bedeutet, müssten natürlich die Stellenzahlen an den Schulen nach oben korrigiert werden auch um die Unterrichtsqualität und die Aus- und Fortbildung zu verbessern. Damit das entsteht, was ich am Anfang meiner Rede skizziert habe, braucht es Zeit, und das heißt eigentlich mehr Stellen. Es sei denn, es findet ein dramatischer Schülerrückgang statt. Das ist bis 2020 zwar zu erwarten, aber nicht überall gleichermaßen und noch nicht sofort im Jahr 2010. In nie gekanntem Ausmaß verändern sich die Zahlen ab 2020. Der Unterrichtsbedarf sinkt aber selbst bei abnehmenden Schülerzahlen schon allein deshalb nicht gleichermaßen dramatisch, weil wir allen jungen Leuten Schulabschlüsse und mehr jungen Leuten das Abitur ermöglichen wollen und müssen. Schleswig Holstein gehört bundesweit und international zu den Schlusslichtern in der Abiturquote. Das wollen wir ändern und ich denke, in diesem Ziel sind sich alle Fraktionen einig. Die Landesregierung geht davon aus, ab 2010 schrittweise auf 4200 Lehrerstellen verzichten zu können und meint deshalb, es sei schon das Nonplusultra, wenn hiervon 1300 Stellen reinvestiert werden. Der Rest von 2900 soll ersatzlos wegfallen. Diese Meldung ist kein Aufbruchssignal. Wir wollen es genau wissen: Welche statistische Lehrer-Schüler-Relation schwebt der Landesregierung vor? Soll nur der jetzige Status quo aufrecht erhalten bleiben, oder erreichen wir wieder die weitaus günstigere Lehrerversorgung aus der ersten Hälfte der neunziger Jahre, als es ebenfalls demografiebedingt deutlich weniger SchülerInnen gab? Bekanntermaßen hat sich trotz des jährlichen Aufwuchses an Lehrerstellen seit 1996 die statistische Lehrer-Schüler-Relation wegen des mehrfachen Anstiegs der Schülerzahlen deutlich verschlechtert. Immerhin will die Landesregierung mindestens etwa 1000 Stellen mehr einzusparen, als Rot-Grün in den letzten 12 Jahren geschaffen hat. Gleichzeitig reift aber die Erkenntnis, dass es ohne mehr Ganztagsschulen, in denen der Lerntag sich in verschiedenen Phasen strukturieren lässt, nicht geht. Diesem Anliegen widmen wir ebenfalls einen Antrag. Insbesondere Gemeinschaftsschulen müssen Ganztagsschulen sein, damit den Kindern und Jugendlichen genügend Zeit zum Verarbeiten des Lehrstoffes bleibt. Nicht nur für die Gemeinschaftsschule ist die Ganztagsschule wichtig, sondern insbesondere auch für die Sekundarstufe eins. Die Förderung des Lernens in der Pubertät braucht besonders viel Zuwendung und Geduld ­ und Zeit, die es nur in der Ganztagsschule für alle gibt. Deutschland schneidet bei den Bildungschancen im Vergleich mit anderen Ländern auch deshalb so schlecht ab, weil anderswo mehr Ganztagsschulen die Regel sind. Schließlich hat sich gezeigt, dass eine Schule in einem schwierigen sozialen Umfeld eine besonders wichtige Erziehungsfunktion hat. Deshalb müssen wir vor allem den sozial benachteiligten jungen Menschen eine Ganztagsschule bieten - mit ausreichender Förderung. Dies sieht offenbar auch die Landesregierung so und hat seit Dienstag neue gebundene Ganztagsschulen und sogar eine anteilige Finanzierung in Aussicht gestellt. Wir wollen für die Schulen, die jetzt schon neu beginnen, Nägel mit Köpfen machen und fordern, dies schon ab dem kommenden Schuljahr zu ermöglichen ­ für diejenigen, die dazu ein Ganztagskonzept vorgelegt haben. Die offene Ganztagsschule ist eine wichtige Verbindung zwischen schulischen und außerschulischen Bildungspartnern, die weiter entwickelt werden soll. Aber von dieser Kooperation sollen alle Kinder profitieren. Deshalb wollen wir, dass mittelfristig alle Schulen zu gebundene Ganztagsschulen werden. Bevor einfach Stellen im pädagogischen Haushalt gespart werden, stellt sich auch noch eine weitere entscheidende Frage: Wie viel soll zukünftig in die vorschulische Bildung investiert werden? In anderen Bundesländern kommt der kostenlose Kindertagesstättenbesuch auf die Tagesordnung. Und wir Grünen hatten immerhin ein für die Eltern gebührenfreies Jahr auch schon in Schleswig Holstein durchgerechnet und für diese Legislaturperiode eingeplant. Mehr Kinder und mehr Bildung in den Kitas, angemessene Gruppengrößen von der Krippe an, besser ausgebildete Kräfte - all das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Fazit: Der Bildungsetat darf nicht zur Spardose der Landesregierung werden, weil Staatssekretär Schlies Einsparkommission nichts zustande gebracht hat. Stattdessen sollen die pädagogischen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Bildungsausgaben sind die entscheidenden Zukunftsinvestitionen des Landes. Kommen wir zu unserem Antrag über die Wahl von Schulleitungen. Die Gemeinschaftsschule, aber auch die Regionalschule gewinnen ihren Charakter nicht einfach aus dem Ergebnis von Verwaltungsakten. Auch wenn die neuen Schulen erst allmählich aufwachsen, sind sie Schulen mit einem anderen Anforderungsprofil. Das Gelingen eines solchen gesellschaftlichen Projektes, die Kultivierung eines neuen Geistes, hängt entscheidend an den Schulleitungen. Gefragt sind jetzt Persönlichkeiten, die von der Reform überzeugt sind und die Umstellungswirren meistern. Die Ziele der neuen Schularten und die Anforderungen an die Schulleitungen sind andere als bisher. Also müssen auch die Bewerbungskriterien zur Schulleiterin/zum Schulleiter andere sein. Im Schulgesetz steht, dass es für die Gemeinschaftsschule ein pädagogisches Konzept geben muss, das zum gemeinsamen und binnendifferenzierten Lernen führt. Die Schulleitung muss Kraft und Energie in Konzept und Umsetzung der neuen Schulform geben und sie auch wirklich wollen. Deshalb wollen wir das Schulgesetz ändern, damit es auch die Zusammenführung von bestehenden Schulen als Neugründung einer Gemeinschaftsschule definiert. Bei den Regionalschulen ist dies nach unserem Verständnis des Gesetzes möglich, jedenfalls findet sich dort nichts Gegenteiliges, wohingegen die Große Koalition im Gesetz eindeutig festgelegt hat, dass Gemeinschaftsschulen nicht durch einen Neugründungsakt zustande kommen. Bei der Bestellung einer Schulleitung nach der Umwandlung einer Schule werden die Schulleiterwahlausschüssen der Kommunen nicht gefragt. Bei der größten Neugründungswelle von Schulen des Landes werden also die kommunalen Schulleiterwahlausschüsse ausgeschaltet - ein undemokratischer Vorgang! Außerdem wird sich dann nach Beamtenrecht immer die Bewerbung mit der höchsten Lehrerlaufbahn durchsetzen, auch dies ist wie hoffentlich deutlich geworden ist - kein automatischer Qualitätsbeweis für diese spezifische Aufgabe. Die ersten Besetzungsverfahren von Schulleitungen der Gemeinschaftsschulen allein durch das Ministerium haben mancherorts auch schon Befremden und Kritik bei vielen Eltern ausgelöst. Deshalb präzisieren wir durch unsere gesetzliche Änderung die Rolle von Land und Kommune bei der Schaffung neuer Gemeinschaftsschulen, die aus einem Zusammenschluss von Schulen entstehen. Zwei der Anträge, die wir frühzeitig zu dieser Landtagssitzung vorgelegt haben, hatten offenbar eine gewisse Katalysatorfunktion für die große Koalition: Alle gute Dinge sind drei. Meine Damen und Herren von CDU und SPD, Springen Sie auch ein drittes Mal über Ihren Schatten! ***