FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 216/2007 Kiel, Donnerstag, 12. Juli 2007 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Bildungspolitik / Beurlaubung/Rückstellung vom Schulbesuch Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Ekkehard Klug: ,,Eine gesetzliche Rückstellungsregelung ist zum Wohl der betroffenen Kinder unverzichtbar" - FDP-Landtagsfraktion fordert Korrektur des Schulgesetzes In der Landtagsdebatte zu TOP 16 (FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes / Regelungsbereich ,,Beurlaubung und Rückstellung vom Schulbesuch") erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: ,,Eine klare gesetzliche Rückstellungsregelung für sechsjährige Kinder mit erheblichen Entwicklungsproblemen ist nach Überzeugung der FDP unverzichtbar. Über allen anderen Gesichtspunkten steht die Verpflichtung, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt der Entscheidungen des Gesetzgebers und der Schulbehörden zu stellen. Erst gestern hat das Landesparlament einstimmig den Schutz der Kinder in der Landesverfassung verankert - das ist das oberste Gebot, nichts anderes wiegt schwerer. Mit der vor einigen Monaten getroffenen Entscheidung von CDU und SPD, die alte Rückstellungsregelung ersatzlos zu streichen und nur noch eine Beurlaubung aus ,,gesundheitlichen Gründen" zuzulassen, hat die große Koalition einen Fehler begangen. Diesen Fehler gilt es nun auszuräumen. Gerade in den schwerwiegenden Fällen, die in den letzten Wochen und Monaten auch öffentlich bekannt geworden sind, wurden Eltern in eine extrem schwierige Situation gebracht. Die unbefriedigende Rechtslage und die unklaren Konsequenzen einer ,,Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen" haben Verzweiflung, Angst und Unsicherheit geschürt. Die Hilflosigkeit, mit der daraufhin das Bildungsministerium in der Öffentlichkeit reagiert hat, ist geradezu beschämend. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Wenn aus dem Bildungsministerium zu hören war, für die Betreuung von Kindern, die aus ,,gesundheitlichen Gründen" beurlaubt wurden, sollten sich die Eltern an ihre Krankenkassen wenden, so hat dies ja genügend deutlich gemacht, wie wenig das zuständige Ministerium auf die selbst verursachte Problemsituation vorbereitet war. Per Pressemitteilung hat das Bildungsministerium am 29. Juni, also zwei Wochen vor Ferienbeginn, zugesagt, den Betreuungsanspruch im Kindergarten für diese Fälle durch einen Erlass zu regeln. Im Bildungsausschuss versprach die Ministerin, dieser Erlass solle in der ersten Juliwoche herauskommen. Am 5. Juli - dem Freitag der ersten Juliwoche - haben wir von Eltern die folgende Nachricht per Mail erhalten: ,,Die Kostenfrage für Kindergartenplätze ist offenbar immer noch nicht geklärt. Ich habe heute mit dem Ministerium für Bildung und Frauen telefoniert und in Erfahrung gebracht, man arbeitete derzeit ,,mit Hochdruck" an einer Lösung zum Wohle betroffener Kinder". Die geplante Lösung solle so aussehen, dass die Eltern nur den normalen Elternbeitrag, die Kommune die übrigen Kosten zu tragen hätte. Weiter heißt es dann jedoch in der Mitteilung: "Diese Auskunft sei allerdings nicht verbindlich, so die Mitarbeiterin des Ministeriums..." Wie schwierig die Situation der betroffenen Eltern und Kinder ist, wird außerdem aus der weiteren Schilderung des Falles deutlich: ,,Darüber hinaus haben wir den Kindergarten, den unser Sohn zur Zeit gemeinsam mit seinen beiden Brüdern besucht, in einem Schreiben nochmals eindringlich gebeten, Niels auch im kommenden Kindergartenjahr aufzunehmen. Entsprechend den bisherigen Äußerungen der Kindergartenleitung seien die Planungen des Hauses bereits abgeschlossen, man habe keinen Platz für unseren Sohn". Das ist die Situation, in der heute, im Juli 2007, Kinder stecken, die durch ein schlecht gemachtes Gesetz in ein rot-schwarzes Loch zwischen Kindergarten und Schule gefallen sind - von der Schulaufsicht aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr beurlaubt, und Eltern können zusehen, was aus ihrem Kind wird und wer für die Kosten aufkommt. Eine Politik, die eine solche Situation heraufbeschwört und die die Betroffenen mit unverbindlichen Äußerungen aus dem Ministerium abspeist, eine solche Politik ist wirklich grottenschlecht. In ,,Schule Aktuell", Ausgabe Juni/Juli 2007, teilt das Ministerium mit, eine Beurlaubung könne frühestens 14 Tage vor Beginn der Sommerferien ausgesprochen werden. Auch dies ist eine aberwitzige Idee - und absolut verantwortungslos gegenüber den Betroffenen, die Anspruch auf rechtzeitige Klarheit haben: Wo sollen die Kinder die ihnen zukommende Förderung erhalten? Diese Frage darf doch nicht offen bleiben bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt, an dem die Schulen in die Sommerferien gehen und auch viele Kindergärten ,,Schließzeiten" haben, mit anderen Worten: wenn dort niemand mehr ansprechbar ist." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2