PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16: Änderung des Schulgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 321.07 / 12.07.2007 Die Schule muss den Kindern gerecht werden und nicht die Kinder der Schule Die begrüßenswerte neue schulgesetzliche Regelung zur Einschulung der Kinder hat leider in der praktischen Anwendung sehr viel Ärger und Verwirrung gestiftet. Zuletzt haben sich sogar die Krankenkassen zu Wort gemeldet, um klarzustellen, dass sie nicht für den Kindertagesstättenbesuch sechsjähriger Kinder aufkommen. Schleswig-Holstein hatte in den letzten Jahren eine bundesweit auffällig hohe Rate von Kindern, die aufgrund von so genannter mangelnder Schulreife nicht mit sechs Jahren eingeschult wurden. Noch im Schuljahr 2006/2007 waren dies 826 Kinder. Im kommenden Schuljahr sind gesetzlich keine Rückstellungen mehr möglich, weil sich die Schule auf die Kinder einstellen soll und nicht die Kinder auf die Schule. Nur aus gesundheitlichen, in Gutachten dargelegten Gründen sind Beurlaubungen möglich. Dies betrifft im kommenden Schuljahr weniger als 100 Kinder. Genau gegenüber diesen Kindern und ihren Eltern haben die Schulbehörden kein Fin- gerspitzengefühl gezeigt. Deshalb finden wir es richtig, eine Anhörung zum Gesetz zu machen, um zu erfahren, wo bei der jetzigen Regelung der Hase im Pfeffer liegt, wie der Übergang zwischen Kindertagesstätte und Schule optimiert werden kann, aber auch, ob die flexible Eingangsstufe in der Grundschule tatsächlich ihrem Ziel gerecht wird oder ein kaschiertes Sitzenbleiben schon im ersten Schuljahr bedeutet. Wir sind nicht sicher, ob der FDP-Antrag das Problem wirklich löst, und wir warnen davor, die Zustände der alten CDU-Schulpolitik der 70er Jahre wieder einzuführen. ,,Das schul- und sitzgerechte Kind", das seine Schuhe binden kann und im ersten Schuljahr still der Lehrerin zuhört, darf nicht als Reifenorm für den Schuleintritt gelten. Wir sind der Überzeugung: Die Schule muss sich ändern und nicht die Kinder! ***