PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 6: Landesverfassungsgerichtsgesetz Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: Zentrale: Telefax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431/988-1503 0431/988-1500 0431/988-1501 0172/541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Karl-Martin Hentschel: Nr. 323.07 / 12.07.2007 Wir wahren unsere Verfassung selbst Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut. Das ist die Hauptbotschaft für diese erste Lesung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes. Jahrelang haben wir Grünen uns um die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts bemüht. Schleswig-Holstein war bisher das einzige Bundesland ohne ein solches Gericht, was dazu führte, dass verfassungsrechtliche Streitigkeiten unseres Landes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgetragen wurden und werden. Die Begeisterung der dortigen RichterInnen über diese Extra-Aufträge hat sich erfahrungsgemäß in Grenzen halten. Die Verfahren haben sich in die Länge gezogen, wir alle haben das noch in Erinnerung. Ich freue mich, dass die Fraktionen des Landtags den Antrag gemeinsam einbringen. Wir sind uns einig, dass es eine kostengünstige Lösung geben soll. Deshalb werden die RichterInnen nebenamtlich tätig und nur bei Bedarf zusammentreten. Ich freue mich auch, dass die beiden Regierungsfraktionen sich auf den Standort Schleswig geeinigt haben. Auf Grund der Konzentration der Landesgerichtsbarkeit in Schleswig bietet Schleswig auch nach unserer Auffassung die besten Vorraussetzungen. Wir haben diesen Antrag auch mit unterzeichnet, weil wir die Botschaft, die von einem interfraktionellen Antrag ausgeht, hier für wichtig halten. 1/2 Über die Details werden wir uns nach der Anhörung im Ausschuss sicher noch ausführlich unterhalten können. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nur einen Punkt ansprechen, der für uns noch nicht abschließend geklärt ist: Das ist die Anbindung an ein anderes Gericht. Aus meiner Sicht gibt es gute Gründe, das Landesverfassungsgericht beim Oberverwaltungsgericht anzusiedeln, wie es in dem Entwurf vorgeschlagen wird. Dazu zählt vor allem der pragmatische Grund der freistehenden Räume. Es gibt aber ebenso gute Gründe, es beim Oberlandesgericht anzudocken, wie es in einigen Bundesländern ebenfalls praktiziert wird. Für letzteres spricht 1. die Ästhetik und Repräsentativität von Gebäude und Räumlichkeiten. Damit würde die Bedeutung des Gerichts, das immerhin die Verfassung hüten soll, durch seine Architektur unterstrichen. 2. die Größe des Gerichts, die es erleichtert, bei dem voraussichtlich unregelmäßigen Arbeitsanfall einen Ressourcenausgleich sicherzustellen. 3. die Erfahrung des OLG mit ähnlichen "Anhängseln" wie dem Anwaltsgerichtshof und dem Richterdienstgericht. Ich bin sicher, dass wir diese Fragen im Ausschuss nach der Anhörung ergebnisoffen und konstruktiv beraten können. Ich unterstütze die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. ***