FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 220/2007 Kiel, Donnerstag, 12. Juli 2007 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Recht/Landesverfassung Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Wolfgang Kubicki: Lübeck bleibt wichtiger Standort Schleswig ist aus fachlicher Sicht die erste Wahl für das Landesverfassungsgericht In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Gesetz über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen-Landtag, Wolfgang Kubicki: ,,Jahrelang war Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ohne eigenes Landesverfassungsgericht. Mit der Verfassungsänderung im Oktober letzten Jahres hat sich dieser Zustand geändert ­ und wenn alles gut klappt, werden wir die Insellage zum 01.01.2008 endgültig beendet haben. Besonders freue ich mich, dass sich in der Diskussion um das Landesverfassungsgericht die Idee der FDP-Fraktion durchsetzen konnte, als Sitz des Gerichts den Standort Schleswig festzulegen. Unser Antrag, den wir bereits im Januar diesen Jahres gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen sowie den Abgeordneten des SSW in den Landtag eingebracht hatten, hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf über das SchleswigHolsteinische Landesverfassungsgericht diskutieren, der u.a. genau das beinhaltet. Geredet wurde schließlich auch genug: Erst über die Frage, ob wir überhaupt ein Landesverfassungsgericht wollen - die Argumente sind Ihnen sicherlich aus diversen Diskussionen in Enquetekommissionen und Ausschusssitzungen noch bekannt. Und nachdem dann die Entscheidung für zeitnahe, raumnahe und sachnahe Entscheidungen im Land gefallen war, ging der Streit um den Standort los. Wochenlang bestimmten Schlagzeilen wie ,,Lübeck gegen Schleswig: Duell um das Verfassungsgericht" das Zeitungsgeschehen. Und ich kann nur sehr hoffen, dass wir nach so vielen und heftigen Wortgefechten jetzt endlich Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 wieder einen friedlicheren Umgangston finden. Den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf werte ich dafür jedenfalls als ein gutes Zeichen. Er wurde übrigens nicht zuletzt durch die durch unseren Antrag ausgelöste Nutzwertanalyse zum Sitz des Landesverfassungsgerichts möglich. Diese Analyse klärte ­ abseits von aller emotionalen Begeisterung für den einen oder anderen Standort ­ sehr sachlich die zwei Fragen, auf die es bei der Entscheidung für den Sitz des Landesverfassungsgerichts ankommt: Erstens, wo ist die Anbindung aus fachlichen, aus justizpolitischen Gründen am sinnvollsten und zweitens, wo kostet was wie viel? Die Entscheidung viel knapp aber eindeutig aus: Von 1.000 maximal zu erzielenden Punkten erreichten das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, beide Schleswig, die Höchstpunktzahl; das Sozialgericht und das Landgericht, jeweils in Lübeck erreichten 965 und 958 Punkte. Lübeck bleibt deshalb ohne Frage ein wichtiger Gerichtsstandort, aber aus fachlicher Sicht ist Schleswig eindeutig der bessere Standort für unser Landesverfassungsgericht. Und ich freue mich daher auch, dass sich mit dem heutigen Gesetzentwurf unser Antrag auf so gelungene Weise erledigt hat. Der Gesetzentwurf selbst folgt im Wesentlichen den Vorgaben, die wir bereits in unserer Verfassung letztes Jahr festgeschrieben haben sowie denen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Im Einzelnen werden wir das im Ausschuss näher erörtern. Einen Hinweis erlaube ich mir allerdings schon jetzt, er betrifft die Beendigung der Amtszeit, § 9 des Entwurfs. Danach ist vorgesehen, dass das Amt der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts mit Ablauf des vollendeten 68. Lebensjahres endet. Warum diese Beschränkung? Die Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts üben ihr Amt ehrenamtlich aus und ich kann nicht erkennen, warum sie jedenfalls als einfache Mitglieder nicht auch über das 68. Lebensjahr hinaus in dieser Funktion tätig sein sollten, wenn sie fit dafür sind und sich fit dafür fühlen. Zweifelsohne steckt nicht in jedem ein Konrad Adenauer ­ aber wir sollten die Erfahrungen und das Wissen, über das diese Altersgruppe verfügt, gerne auch für Entscheidungen unseres Landesverfassungsgerichts nutzen." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2