Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.07.2007 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 21: Große Anfrage Berufliche Bildung (Drucksache 16/1456) Jutta Schümann: Das duale System hat sich bewährt Die demographischen Effekte an den berufsbildenden Schulen sind nicht annähernd so dramatisch wie an den allgemein bildenden, führt Jutta Schümann in ihrem Redebeitrag aus. Je mehr junge Menschen keinen Ausbildungsplatz finden, desto stärker ist die Nachfrage nach Vollzeitangeboten im berufsschulischen Bereich. Deshalb gibt es bei der Frage der Ausbildungsplätze keine Entwarnung. Das neue Schulgesetz hat als Bildungs- und Erziehungsziele der Schulen festgeschrieben, die Jugendlichen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen. Die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren, die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung anbieten, entspricht den heutigen Erfordernissen von Ausbildung und lebenslangem Lernen. Die Rede im Wortlaut: In der öffentlichen Wahrnehmung tritt die berufliche Bildung normalerweise sehr hinter die Bedeutung der allgemein bildenden Schulen zurück. Das zeigen auch die Debatten, die wir in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren vor und nach der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes hatten und haben. Der Weg zu Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen ist positiv oder negativ in aller Munde, von den Veränderungen für die beruflichen Schulen redet leider kaum jemand. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Die Vorlage zeigt auf, dass die berufliche Bildung ein außergewöhnlich kompliziertes Feld ist. Die Verantwortung für die allgemein bildenden Schulen teilen sich das Land als Verantwortlicher für die rechtlichen Rahmensetzungen und die Lehrkräfte mit den Kommunen als Verantwortliche für die Schulen und ihre materielle Ausstattung. Im Bereich der beruflichen Bildung kommen gleich zwei weitere Partner dazu, nämlich der Bund als Verantwortlicher für das Berufsbildungsgesetz und die Anerkennung der Ausbildungsberufe und natürlich die privaten Ausbilder als Partner der berufsbildenden Schulen. Und damit es nicht zu einfach ist, macht sich der Einfluss der europäischen Ebene immer deutlicher bemerkbar, wie man im letzten Teil des Berichts nachlesen kann. Der gesellschaftliche und wirtschaftliche, demographische und technologische Wandel erfordert kontinuierliche Anpassungen im Bereich der beruflichen Bildung. Es ist daher gut, wenn über den jährlichen Bericht zur Unterrichtsversorgung hinaus die Landesregierung in Form eines umfangreichen Berichtes oder der Antwort auf eine Große Anfrage alle paar Jahre die Veränderungen in diesem Bereich darstellt. Danke für den Bericht! Die demographischen Effekte an den berufsbildenden Schulen sind nicht annähernd so dramatisch wie an den allgemein bildenden. Der Schülerzuwachs wird uns voraussichtlich noch in den nächsten zwei Jahren begleiten; dann werden die Zahlen nur langsam abnehmen. Einer der Gründe dafür ist ­ das muss man leider immer wieder betonen -, dass sich die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen insgesamt und das Angebot an Ausbildungsplätzen wie kommunizierende Röhren verhalten. Je mehr Absolventen der allgemein bildenden Schulen keinen Ausbildungsplatz finden, umso stärker ist die Nachfrage nach Vollzeitangeboten im berufsschulischen Bereich. -3- Der Bericht dokumentiert einen deutlichen Rückgang der Zahl der Jugendlichen in einem Ausbildungsverhältnis und ein Ansteigen der Teilnehmer am Ausbildungsvorbereitenden Jahr, an berufsvorbereitenden Maßnahmen und der Jugendlichen gänzlich ohne Ausbildung oder Berufsvorbereitung. Wir alle würdigen die jährlichen Anstrengungen im Rahmen der Bündnisse für Ausbildung, die für Schleswig-Holstein im Bundesvergleich relativ gute Werte bei der Versorgung mit Ausbildungsplätzen bewirken. Das kann aber keinen Grund zur Entwarnung geben, weil wir mittlerweile eben auch in Schleswig-Holstein die 100er Marke bei der Angebot-Nachfrage-Relation unterschritten haben. Das ist zwischen 1990 und 2005 ein Rückgang um volle 11,5 Punkte, wobei der Rückgang auf Bundesebene 22,7 Punkte betrug. 1990 betrug die Relation auf Bundesebene 117,9, in Schleswig-Holstein nur 109,9; im Jahr 2005 waren es auf Bundesebene nur noch 95,2, während wir in Schleswig-Holstein immerhin 98,4 aufwiesen. Dabei müssen wir uns darüber klar sein, dass die ideale Relation nicht bei 100 liegt, sondern in einer Größenordnung von etwa 110. Denn natürlich passt nicht jeder einzelne angebotene Ausbildungsplatz auf jeweils einen Schulabgänger. Es gibt häufig das Problem der räumlichen Distanz, aber eben auch Ausbildungsplätze für Berufe, die keine Perspektive für ein ganzes Leben mehr bieten können. Ein weiteres Problem liegt darin, dass unter den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zwischen 25 und 30 % vorzeitig gelöst werden, die meisten davon bereits während der Probezeit. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die nicht immer mit mangelnder Ausbildungsreife des Auszubildenden zu tun haben. Es ist immerhin beruhigend, dass wenigstens zwei Drittel der Abbrecher eine neue Ausbildung aufnehmen. Dabei hilft das von der Landesregierung vor 12 Jahren geschaffene Projekt ,,Regionale Ausbildungsbetreuung". -4- Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung auf die seit 1995 steigende Zahl der Absolventinnen und Absolventen allgemeinbildender Schulen mit einem vorübergehenden Ausbau vollzeitschulischer Angebote reagiert hat. Die Zahl der Schulabgänger/innen hat sich von 25.400 in 1995 kontinuierlich gesteigert auf 31.500 in 2005. Es ist auch besonders zu begrüßen, dass die Landesregierung zukünftig beabsichtigt, die Jugendlichen, insbesondere die Hauptschülerinnen und Hauptschüler, noch besser auf eine Berufsausbildung und die Anforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes wurde der gesetzliche Auftrag der Schulen erweitert. Zukünftig gehört es zu den Bildungs- und Erziehungszielen der Schulen, die Jugendlichen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen. Außer mit den Eltern arbeiten die Schulen hierzu mit den Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen zusammen. Alle Beteiligten sollen darauf hinwirken, dass die Schülerinnen und Schüler Beratung und Betreuung für die Vermittlung in Ausbildungsverhältnisse oder Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen. Mit dem ,,Zukunftsprogramm Arbeit" und dem ,,Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt" wird diesen Zielen Rechnung getragen. Das Land hat sich in hohem Maße dafür engagiert, die Unterrichtsversorgung an allen Schularten zu sichern. Die Schüler-Lehrer-Relation an den berufsbildenden Schulen ist seit 1995 stabil auf einem Niveau von etwa 25 Schülern pro Lehrer. Bei der Klassenfrequenz belegen unsere Berufsschulen im Bundesvergleich mittlere bis sehr gute Plätze. Die Ausbildung des Lehrernachwuchses ist auch für die beruflichen Schulen reformiert worden. Die steigenden Studierendenzahlen für die Berufsschullehrämter zeigen, dass diese berufliche Perspektive attraktiv ist. -5- Für viele berufliche Schulen in unserem Land hat das neue Schulgesetz den Startschuss für eine Weiterentwicklung zum Regionalen Berufsbildungszentrum bedeutet, die bereits vorher durch die Modellversuche eingeleitet wurde. Der Übergang zur Einheit aus Schule mit öffentlichem Versorgungsauftrag und Anbieter von beruflicher Fort- und Weiterbildung geht mit einer neuen internen Verfassung einher. Es ist heute, ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Schulgesetzes, noch zu früh, in eine Auswertung einzutreten, wir sind aber davon überzeugt, dass der Weg richtig ist, berufliche Erstausbildung und Weiterbildung als Angebot vor Ort in einer Hand zu vereinigen. Das soll nicht heißen, dass die RBZs ein Monopol als Träger der beruflichen Weiterbildung erhalten sollen. Der Bericht informiert uns auch über die vielen Stränge, die sich zur 4. Säule unseres Bildungswesens vereinigen. Beschäftigte und Unternehmer müssen gleichermaßen ein Interesse am Lernen als lebenslangem Prozess haben. Es gibt sicherlich unterschiedliche, durchaus wirtschaftliche Gründe, dass die Möglichkeiten des Berufsbildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes z.Z. in nur sehr bescheidenem Umfang genutzt werden. Wer um seinen Arbeitsplatz fürchten muss, beantragt keine Freistellung. Dies kann aber kein Grund sein, die Freistellungsmöglichkeiten gänzlich abzuschaffen und die Fort- und Weiterbildung zur privaten Freizeitbeschäftigung der Beschäftigten zu machen. Die Qualität der beruflichen Bildung hängt, wie ich eingangs gesagt habe, davon ab, dass die an ihr beteiligten Partner ihre Aufgaben so gut wie möglich wahrnehmen. Der Weg einer völligen Verschulung und Verstaatlichung der beruflichen Bildung würde uns weit zurückwerfen. Das duale System wird in vielen anderen Staaten als modellhaft angesehen. Es hat sich bewährt. -6- Wer als Betrieb ausbilden kann, es aber nicht tut, verweigert nicht nur der nachwachsenden Generation die notwendige Unterstützung. Er sägt auch an dem Ast, auf dem er selbst sitzt. Denn wo sollte die wirtschaftliche Zukunft der Unternehmen liegen, wenn sie ihren Nachwuchs nicht mehr ausbilden? Ich schlage vor, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur beruflichen Bildung zur abschließenden Beratung in die beiden zuständigen Ausschüsse für Bildung und für Wirtschaft zu überweisen.