FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 224/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 12. Juli 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Umwelt/ Vogelschutzgebiete Günther Hildebrand: ,,Klage abwarten und nicht in Panik ausbrechen" In einem Redebeitrag zu TOP 27 (Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Meldung von Vogelschutzgebieten) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Um ehrlich zu sein, verstehe ich den Antrag der Grünen nicht. Der Umweltminister wird gebeten zu berichten, welche ,,möglichen Auswirkungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland" wegen unzureichender Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein hat. Da stellt sich erst einmal die Frage, welche Auswirkungen auf wen? Auf Deutschland oder auf Schleswig-Holstein? Und dann kann ich Ihnen die Frage ziemlich schnell beantworten: Keine Auswirkungen solange noch kein Richterspruch erfolgt ist und je nach Entscheidung der zuständigen Gerichte sind die möglichen Auswirkungen: 1. Nachmeldungen und dann bei weiter schuldhaftem Zögern möglicherweise Strafgeldzahlungen oder 2. keine Auswirkungen, weil eben ausreichend gemeldet wurde. Das ist eben so, wenn man auseinandergehende Rechtsauffassungen hat. Dann müssen die Gerichte entscheiden, welche Rechtsauffassung zutrifft. Ein ganz normaler Vorgang, den man nicht dramatisieren, sondern etwas nüchterner betrachten sollte. Nein es ist keine Katastrophe, wenn die EU Klage beim EuGH einreichen sollte, weil sie der Auffassung ist, dass Deutschland nicht genügend Vogelschutzgebiete gemeldet hat. Das verpflichtet niemanden sozusagen im vorauseilenden Gehorsam Nachmeldungen vorzunehmen, wenn man denn der festen Überzeugung ist, dass die Klage der EU keinen Erfolg haben wird. Wir jedenfalls verlassen uns in dieser Frage auf die Kompetenz in den zuständigen Fachministerien, die ja die fachliche Auswahl der hier wohl strittigen Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge- Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Region vorgenommen hat, auch, wenn es ja durchaus Gutachten gibt, die auch die ca. 2.700 Hektar gemeldeten Flächen als nicht meldungspflichtig einschätzen. Politisch kann ich natürlich den grundsätzlichen Protest der Grünen gegen diese Gebietsauswahl der Landesregierung verstehen. Es ist ja schon mehr als peinlich, wenn vor einer Landtagswahl eine Gebietskulisse von ca. 20.000 Hektar Fläche in den entsprechenden Regionen von dem seinerzeit grünen Umweltminister Müller gefordert wurde und dann die gleichen Mitarbeiter in den Ministerien feststellen, dass lediglich eine Auswahl von gut einem Zehntel dieser Kulisse fachlich notwendig ist. Wobei ich gerne auf die Kurzmittteilung vom Mitarbeiter des Umweltministeriums Herrn Schmidt-Moser hinweisen möchte, dass der Weg zur Auswahl von ganz Eiderstedt als Vogelschutzgebiet eine Abweichung vom bisherigen Konzept des Umweltministeriums bedeutet hätte. Der Vorsitzende der Grünenfraktion, Herr Hentschel, fordert die Landesregierung in seiner Pressemitteilung vom 25. Juni diesen Jahres auf, endlich ihren ideologischen Irrweg bei der Gebietsauswahl einzugestehen und zu den früheren Ausweisungsplänen zurückzukehren. Der Vorwurf gegenüber dem Ministerium, diese Auswahl sei eine rein ideologische, ist dabei schlichtweg eine Frechheit. Der Flächenauswahl liegen fachliche Kriterien zugrunde, die man nicht teilen muss. Aber zu unterstellen, es sei eine ideologische Auswahl ist eine Beleidigung der Mitarbeiter der Ministerien, die die fachliche Begründung für die Gebietskulisse erarbeitet haben. Es lässt darüber hinaus aber tief blicken, welchen Führungsstil die Grünen anscheinend in ihren Häusern während ihrer Regierungsbeteiligung gehabt haben, wenn sie dies unterstellen. Da lobe ich mir sogar die Pressemitteilung des Kollegen Nabel, dessen Auffassung ich zwar nicht teile, dessen Kritik an der Gebietsauswahl aber in einem sachlichen Ton abgefasst ist. So kann man miteinander reden. Aber auch hier gilt, dass allein die Einreichung einer Klage die Landesregierung noch nicht verpflichtet zu handeln. Warten wir erst einmal die Entscheidungen der Gerichte ab. Ich stimme dem Minister in diesem Fall ausdrücklich zu, dass nur eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wirklich Klarheit bringen wird. Auch bei einer Verurteilung kann ich mir nicht vorstellen, dass es gleich zu Strafzahlungen kommt, sondern eine ­ wenn möglicherweise auch kurze - Frist zur Abhilfe gewährt wird. Es gibt auch eine andere Möglichkeit, die wir durchaus in Betracht ziehen sollten: Das Land könnte vor dem EuGH auch gewinnen. Dann hätte die Landesregierung unberechtigte Einschränkungen des Eigentums vieler Personen auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge- Region vermieden. Das sollte man auch einmal berücksichtigen." Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/