Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 15.11.2007, Nr.: 235/2007 Jutta Schümann: Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen! Zur Debatte um Sozialbestattungen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion und Sozialpolitikerin Jutta Schümann: Die ,,Entsorgungsmentalität" in den Sozialbehörden einiger bundesdeutscher Kommunen hat zu Recht Empörung ausgelöst. Denn wenn Menschen, weil sie mittellos gestorben sind, ein- fach eingeäschert und ohne Trauerfeier anonym bestattet werden, wenn Tote häufig sogar bis zur Klärung der Kostenfrage für das Begräbnis wochen- und monatelang ,,auf Eis" liegen, so kann von einer würdigen Bestattung nicht mehr gesprochen werden. Es gibt sogar Gemein- den, die Verstorbene, für deren Beerdigungskosten sie aufkommen müssen, in anderen Bun- desländern bestatten, weil das billiger ist. Die SPD-Landtagsfraktion möchte sicherstellen, dass auch Menschen, die mittellos sterben bzw. keine Angehörigen haben oder deren Angehörige nicht für die Bestattung aufkommen können, ein würdiges Begräbnis erhalten. Laut Sozialgesetzbuch XII müssen solche ,,Sozial- bestattungen" von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe ­ in der Regel die Wohnortkommune ­ veranlasst und finanziert werden. Hintergrund für die zunehmende Zahl der Sozialbestattun- gen ist auch, dass sozialhilfeberechtigte Menschen über 60 Jahre nur 2.600 Euro Vermögen haben dürfen und deshalb häufig bestehende Sterbegeldversicherungen vorzeitig kündigen müssen. Auf der anderen Seite klagen Bestattungsunternehmen darüber, dass die für Sozialbestattun- gen bereitgestellten öffentlichen Mitteln vielfach nicht ausreichen und in manchen Fällen nicht einmal die Selbstkosten der Bestatter decken. Darüber können wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der prekären finanziellen Situation von arbeitslosen oder ge- ring verdienenden Menschen nicht einfach hinweggehen. Ich habe im September 2007 eine Kleine Anfrage zum Thema ,,Praktische Umsetzung der Kommunen von Sozialbestattungen nach SGB XII" (Drucksache 16/1547) gestellt und dadurch erste Informationen zu diesem Thema erhalten. Für eine gründliche Erörterung vor allem der Frage, ob und wenn ja wie der Landtag als Gesetzgeber tätig werden muss, um für mittellos verstorbene Menschen ein würdevolles Begräbnis zu gewährleisten, brauchen wir jedoch aus- führlichere Daten aus den Kommunen und Landkreisen. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Berichtsantrag in den Landtag eingebracht, der in der 30 Tagung (Februar 2008) behandelt werden soll. Wir erhoffen uns davon Aufschluss über die Entwick- lung und Praxis der Sozialbestattungen. Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de