Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 31.01.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 3: Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (Drucksache 16/1715 und 16/1800) Detlef Buder: Kreise entscheiden über Elternbeteiligung an Schülerbeförderungskosten Auf Wunsch der kommunalen Familie wurde eine obligatorische Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung festgeschrieben; damit sollten Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich kompensiert werden, erläutert der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Detlef Buder. Doch diese Regelung hat viel Unzufriedenheit und unnötige Konflikte geschaffen. Mit der Änderung des Schulgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes wird es wie früher ausschließlich in der Entscheidungshoheit des Kreises liegen, in seiner Satzung eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung festzuschreiben. Sie können Eltern auch von der Kostenbeteiligung völlig freistellen. Bereits erhobene Gelder können den Eltern zurückgezahlt werden. Die Rede im Wortlaut: Wenn der Landtag heute der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses vom vergangenen Donnerstag folgt, werden wir das neue Schulgesetz, das wir vor ziemlich genau einem Jahr verabschiedet haben, in einem Punkt ändern, der sich in den vergangenen Monaten schon beinahe an die Spitze der gesellschaftlichen Debatten geschoben hat, die wir mit unserem Gesetz ausgelöst haben. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Aus der kommunalen Familie wurde bekanntlich vor der Verabschiedung des Schulgesetzes der Wunsch geäußert, eine obligatorische Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung festzuschreiben, wobei zum Teil weit höhere Sätze als die schließlich vereinbarten 30 % gefordert wurden. Damit sollten Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich kompensiert werden. Wir haben in den vergangenen 12 Monaten erfahren müssen, dass diese neue Regelung weder bei den Eltern noch bei den Kreisen und Kommunen Zustimmung gefunden, sondern viel Unzufriedenheit und unnötige Konflikte geschaffen hat. Diese Konflikte wurden zum Teil in den Kreisen, zum Teil im Landtag, zum Teil mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit auch innerhalb der Koalition ausgetragen. Die SPD hat sich bereits auf ihrem Landesparteitag im März 2007 dafür ausgesprochen, die Entscheidung über eine Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung in die Verantwortung der Kreise zurückzugeben. Es hat dann, wie Sie alle mitbekommen haben, noch ein wenig gedauert, bis die Diskussionsstände der beiden Koalitionsparteien sich einander angeglichen haben. Die Inder haben dazu das Sprichwort: ,,Die Trommeln erscheinen betörender aus der Ferne," - besonders wenn es sich um nordfriesische Schlaginstrumente handelt. Nach Beschlussfassung im Bildungs- und im Finanzausschuss liegt Ihnen also heute ein Artikelgesetz vor, mit dem wir das Schulgesetz und das Finanzausgleichsgesetz ändern. Es sieht vor, dass es wie früher ausschließlich in der Entscheidungshoheit des Kreises liegt, in seiner Satzung eine angemessene Beteiligung der Eltern bzw. der volljäh- -3- rigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung festzuschreiben. Ich will unangebrachtes Alarmgeschrei gleich ersticken: angemessene Beteiligung heißt nun nicht, dass sich die Logik der Kostenpflicht auf den Kopf stellen ließe. Die Kreise sind und bleiben Träger der Schülerbeförderung und können die Eltern zur Kostenbeteiligung heranziehen. Es ist hingegen nicht so, dass sich etwa die Kreise künftig an den Beförderungskosten mitbeteiligen, die in der Hauptsache von den Eltern zu tragen wären. Würde also ein Kreis eine 50:50-Aufteilung oder gar eine Mehrheitsbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten beschließen, wäre dies durch den Gesetzeswortlaut nicht gedeckt. Es ist den Kreisen aber künftig unbenommen, die Eltern von der Kostenbeteiligung völlig freizustellen, so wie dies ja eine Reihe von Kreisen bereits in Aussicht gestellt hat und wie zahlreiche Gemeinden dies gefordert haben. Das überkomplizierte und häufig lebensfremde Auseinanderrechnen zwischen der Nutzung einer Dauerkarte für den Weg von zu Hause zur Schule und zurück und einer Nutzung für private Zwecke darüber hinaus wird nach unserem Antrag künftig nicht mehr stattfinden. Wir stärken damit die Verantwortung der Kreise, und wir stärken damit auch die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Bedingungen vor Ort, in der Region am besten entscheiden können, welche Angebote im Schülerverkehr notwendig sind. Und es bleibt wie bisher bei der Ermächtigung der Kreise, als notwendig nur den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart anzuerkennen, mit der Ausnahme, dass dies nicht für Förderschulen gilt, wenn die nächstgelegene Förderschule bereits ausgebucht ist. -4- In Artikel 3 ist geregelt, dass die Entscheidungshoheit der Kreise über eine Elternbeteiligung rückwirkend zum 09. Februar 2007, also zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes, geregelt wird. Damit haben die Kreise, die auf eine Elternbeteiligung verzichten wollen oder die die 30%-Quote nicht ausschöpfen wollen, freie Hand, bereits erhobene Gelder wieder an die Eltern zurückzuzahlen. Wir haben immer gesagt, dass bei einer Neuregelung der Schülerbeförderungskosten ein Ausgleich für die Kreise gefunden werden muss. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, gleichzeitig das Finanzausgleichsgesetz dahingehend zu ändern, dass § 31 Absatz 1 Ziffer 3 gestrichen wird, der einen Vorwegabzug in Höhe von 10 % für Aufgaben des Katastrophenschutzes und für Personalkosten im Bereich des Brandschutzes vorgesehen hat. Damit spülen wir zusätzliche Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in die Haushalte der Kreise und kreisfreien Städte. Es hat in der öffentlichen Diskussion zum Teil darüber hinausgehende Wünsche nach einer generellen Kostenfreiheit der Schülerbeförderung auf dem Land ebenso wie in den kreisfreien Städten gegeben. Es war von vornherein Beschlusslage und Position der SPD, dass dieser durchaus nachvollziehbare Wunsch nicht mit dem Land, sondern in und mit den Kreisen zu erörtern ist. Die Verantwortung liegt bei ihnen, das Land schafft heute den rechtlichen Rahmen dafür, dass die Kreise darüber im Rahmen des für sie Bezahlbaren entscheiden. In den kreisfreien Städten wird es bei der bisherigen Regelung bleiben, da es dort keinen eigenen Schülerverkehr unabhängig vom normalen Linienbetrieb gibt. Die Monatsfahrkarten bleiben dort auch privat nutzbar und werden erheblich subventioniert an Schüler verbilligt abgegeben, z.B. in Kiel und Lübeck für 70-75 %. -5- Jetzt sind die Kreise aufgerufen, ihre Satzungen zur Schülerbeförderung der neuen Rechtslage schnellstmöglich anzupassen. Ich gehe davon aus, dass sie das sehr zügig tun werden und damit Rechtssicherheit für die Eltern schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass gerade im Vorfeld der Kommunalwahlen die Kreistage zu einer rationalen Abwägung zwischen ihrer eigenen finanziellen Lage und der Notwendigkeit zur Entlastung ihrer Bürgerinnen und Bürger kommen werden.