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17/2008 Kiel, 13. Februar 2008
Prompte Reaktion des Innen- und Rechtsausschusses auf das
Karlsruher Urteil zur Fünfprozentklausel: Gesetzentwurf aller
Fraktionen beraten
Kiel (SHL) - Unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Vor-
mittag zur Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-
Holstein reagierte als erstes parlamentarisches Gremium der Innen- und Rechtsausschuss
des Landtages in seiner Sitzung am Nachmittag.
Die Ausschussmitglieder diskutierten über einen schon zu der Sitzung von allen Fraktionen
gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht
für notwendig erklärten Änderung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, Um-
druck 16/2830. Sie beschlossen, die Gesetzesänderung zur Aufhebung der Sperrklausel
noch in der Februar-Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung zu beraten, damit
die Gesetzesänderung so schnell wie möglich in Kraft treten kann.
Dazu der Ausschussvorsitzende Werner Kalinka (CDU): ,,Am Vormittag die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, am Nachmittag die parlamentarische Initiative - schneller
geht es nicht. Es ist wichtig, dass die Konsequenzen aus dem Urteil möglichst schnell umge-
setzt werden, damit rechtzeitig zur anstehenden Kommunalwahl im Mai Klarheit herrscht."
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de,
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Vorlage für die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 13.02.2008
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Umdruck 16/2830
16. Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die GRÜNEN
und der Abgeordneten des SSW
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
Umdruck 16/ 2830 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung
des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
Vom ... 2007
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes
§ 10 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Oktober 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 452), erhält
folgende Fassung:
,,An dem Verhältnisausgleich nimmt jede politische Partei oder Wählergruppe teil, für
die ein Listenwahlvorschlag aufgestellt und zugelassen worden ist."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Werner Kalinka Klaus-Peter Puls
und Fraktion der CDU und Fraktion der SPD
Günther Hildebrand Karl-Martin Hentschel
und Fraktion der FDP und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Anke Spoorendonk
Und die Abgeordneten des SSW
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