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Presseticker > alle > 2008 > Februar > 13 > 16:05

Prompte Reaktion des Innen- und Rechtsausschusses auf das Karls-ruher Urteil zur Fünfprozentklausel: Gesetzentwurf aller Fraktionen beraten

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         17/2008                                                             Kiel, 13. Februar 2008



         Prompte Reaktion des Innen- und Rechtsausschusses auf das
         Karlsruher Urteil zur Fünfprozentklausel: Gesetzentwurf aller
         Fraktionen beraten


         Kiel (SHL) - Unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Vor-
         mittag zur Verfassungswidrigkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-
         Holstein reagierte als erstes parlamentarisches Gremium der Innen- und Rechtsausschuss
         des Landtages in seiner Sitzung am Nachmittag.




         Die Ausschussmitglieder diskutierten über einen schon zu der Sitzung von allen Fraktionen
         gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht
         für notwendig erklärten Änderung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, Um-
         druck 16/2830. Sie beschlossen, die Gesetzesänderung zur Aufhebung der Sperrklausel
         noch in der Februar-Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung zu beraten, damit
         die Gesetzesänderung so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

         Dazu der Ausschussvorsitzende Werner Kalinka (CDU): ,,Am Vormittag die Entscheidung
         des Bundesverfassungsgerichts, am Nachmittag die parlamentarische Initiative - schneller
         geht es nicht. Es ist wichtig, dass die Konsequenzen aus dem Urteil möglichst schnell umge-
         setzt werden, damit rechtzeitig zur anstehenden Kommunalwahl im Mai Klarheit herrscht."




Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel      V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de,
Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116;      www.sh-landtag.de  Presseticker

Vorlage für die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 13.02.2008


        SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                Umdruck   16/2830
        16. Wahlperiode




Gesetzentwurf
der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90 / Die GRÜNEN
und der Abgeordneten des SSW




Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

Umdruck 16/ 2830         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode




                                   Entwurf
                           eines Gesetzes zur Änderung
                       des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

                                     Vom ... 2007



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:



                                 Artikel 1
                Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

§ 10 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Oktober 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 452), erhält
folgende Fassung:

,,An dem Verhältnisausgleich nimmt jede politische Partei oder Wählergruppe teil, für
die ein Listenwahlvorschlag aufgestellt und zugelassen worden ist."



                                       Artikel 2
                                     Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.




Werner Kalinka                                  Klaus-Peter Puls
und Fraktion der CDU                            und Fraktion der SPD




Günther Hildebrand                              Karl-Martin Hentschel
und Fraktion der FDP                            und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN




Anke Spoorendonk
Und die Abgeordneten des SSW
                                           2
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