Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 28.02.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 33, Zielvereinbarungen mit den Hochschulen (Drucksache 16(1895neu) Jürgen Weber: Richtige Ziele, aber unstimmige Umsetzung Bei diesem Thema gibt es einen Wiedererkennungseffekt in der Sache, nicht aber hinsichtlich des Urhebers. Die Forderung nach einem Hochschulentwicklungsplan ist ja in der Vergangenheit immer gern von einer anderen Fraktion vorgetragen worden. Es ist natürlich klar, dass die Beschlussfassung über die Zielvereinbarungen das wichtigste Mitwirkungs- und Steuerungsrecht des Parlaments als des Verantwortlichen für den Landeshaushalt und den Umgang der Gelder der Steuerzahler in der Hochschulpolitik angesichts der globalisierten Hochschulbudgets ist. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legen ein neunseitiges Papier vor, das viele Überschriften dafür richtig formuliert. Dazu gehören: Lehre als strategische Aufgabe der Hochschule, Studierbarkeit herstellen, Verbesserung der Gleichstellung , Lehrerausbildung verbessern u.a. Aber dieses Papier führt sich letzten Endes selbst ad absurdum, wenn Sie auf Seite 2 die finanzielle Ausstattung der akkreditierten Studiengänge anmahnen. Sie beantragen also im Parlament, die Landesregierung soll eine Ausfinanzierung der Hochschulen und ihrer Studiengänge gewährleisten, und ignorieren dabei, dass der Haushaltgeber Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- nun mal nicht die Landesregierung, sondern das Parlament ist. Es ist unser aller Verantwortung, im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2009/10 eine soweit wie möglich auskömmliche Finanzierung der Hochschulen sicherzustellen. Auch in einem anderen Punkt finde ich die Argumentation Ihres Antrages nicht besonders logisch. Wenn wir uns darin einig sind, dass die Verantwortung des Landes für die Hochschulen nicht in Frage gestellt werden kann, warum wollen Sie dann die Regelung, die wir in § 49 des Hochschulgesetzes gefunden haben, wieder in Zweifel ziehen? Der Kernpunkt bei der Errichtung neuer Studiengänge oder bei der Umgestaltung bestehender Studiengänge ist unstrittig die Akkreditierung. Vor deren Einleitung hat die Hochschule das grundsätzliche Einverständnis des Wissenschaftsministeriums einzuholen, das sich bei Lehrer bildenden Studiengängen sinnvollerweise auch mit dem Bildungsministerium abzustimmen hat. Das kann doch angesichts der Haushaltsverantwortung des Landes gar nicht anders sein. Denn niemand von uns kann doch wirklich wollen, dass Hochschulen aus im Einzelfall vielleicht sehr nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erwägungen heraus die Neueinrichtung von Studiengängen betreiben, die mit den Ressourcen, die das Land zur Verfügung stellen kann, gar nicht abzudecken sind, um dann vielleicht nach erfolgter Akkreditierung ein Veto aus Kiel zu erhalten! Und wenn Sie auf das nachträgliche Genehmigungsverfahren abheben, so ist die Regelung im § 49 Hochschulgesetz doch sehr eindeutig: ,,Bei Vorliegen der erfolgreichen Akkreditierung und des grundsätzlichen Einverständnisses ... genehmigt das Ministerium die Einrichtung oder Änderung des Studienganges. Die sich aus der Akkreditierung ergebenden Auflagen sind umzusetzen." Die Befürchtung, irgendjemand im Ministerium würde die Hochschulen durch langwierige und kostenintensive Akkreditie- -3- rungsverfahren scheuchen und danach: ,,April April!" rufen, entbehrt doch jeder Grundlage. Was wir natürlich auch nicht mitmachen werden, ist der Versuch, Inhalte bereits abgelehnter Initiativen auf dem Umweg über die Zielvereinbarungen wieder auf die Agenda zu hieven, wie Sie das mit der Lehrerbildung versuchen. In einigen Dingen sind wir nicht nur vom Verfahren her uneinig, sondern auch in der Sache. Ich weiß nicht, ob es eine gute Sache ist, die Hochschullehrer aufzuteilen in reine Didaktiker, reine Grundlagenforscher und einige die sich zwischen beiden Extremen bewegen. Vor allem weiß ich auch nicht, wer eine solche Aufteilung vornehmen will. Zum weiteren Umgang mit diesem Antrag schlage ich vor, ihn zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss zu überweisen.