Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 28.02.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 6, Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (Drucksache 16/1889) Jutta Schümann: Durch Transparenz und klare Regelungen mehr Organspenden erreichen Nach Angaben der Techniker Krankenkasse vom 22.02.2008 haben im vergangenen Jahr 31 Menschen aus Schleswig-Holstein nach ihrem Tod anderen Menschen mit einer Organspende geholfen. Mit 10,9 Organspenden je 1 Million Einwohner liegt Schleswig-Holstein allerdings im Ländervergleich damit auf dem letzten Platz, d.h. Schleswig-Holstein ist Schlusslicht! Bundesweit haben 1.313 Menschen nach ihrem Tod mit einer Organspende geholfen, dies entspricht 16 Spendern je 1 Million Einwohner. Bei diesen Angaben beruft sich die Techniker Krankenkasse auf Zahlen der Deutschen Stiftung für Organtransplantationen. Die TK weist ebenfalls darauf hin, dass, obwohl 80% der Deutschen dem Thema Organspenden positiv gegenüber stehen, jedoch nur 12% einen Organspendeausweis besitzen. Die Zahlen machen deutlich, dass es uns dringend um eine Verbesserung der Situation gehen muss, und deshalb ist auch der heute vorgelegte Gesetzentwurf ein zusätzlicher Beitrag, Rechtssicherheit zu schaffen und die Situation zu verbessern. Einige wichtige Punkte dieses Gesetzentwurfes: Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Das ist einmal eine bessere Absicherung der Position der Transplantationsbeauftragten. Wir beschreiben in diesem Gesetz, dass sowohl Ärztinnen und Ärzte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin, aber auch Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. -pfleger mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege bestellt werden können. Wir legen weiterhin fest, dass die Transplantationsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgabe keinen Weisungen unterliegen dürfen und dass sie jederzeit zugangsberechtigt sind zu Intensivstationen und Beatmungsbetten. Erstmalig definieren wir auch im § 4 Abs. 6 die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten im Detail. Und - auch dieses ist sicherlich ein weiterer Fortschritt - dass sie von ihren sonstigen Tätigkeiten im notwendigen Umfang freigestellt werden und dass sie an den erforderlichen Aus- und Fortbildungen teilnehmen können. Außerdem sehen wir eine jährliche Berichtspflicht der ärztlichen Leitung des Krankenhauses gegenüber den obersten Landesgesundheitsbehörden vor und schaffen somit Transparenz im Verfahren. Im § 2 schreiben wir noch einmal die Zusammensetzung der Gutachterkommission bei Lebendspenden fest, die in erster Linie im Bundesgesetz geregelt ist. Allerdings auch hier ein Schleswig-Holsteinisches Spezifikum: Bereits seit Jahren arbeitet in der Gutachterkommission in Schleswig-Holstein ein Medizin-Ethiker bzw. eine MedizinEthikerin mit. Diese bewährte Regelung in den letzten Jahren haben wir nunmehr auch in diesem Gesetz festgeschrieben, wie wir auch in diesem Gesetz festgelegt haben, dass die Ärztekammer der obersten Landesgesundheitsbehörde jährlich einen Bericht über die Kommissionstätigkeit abgibt. Viele dieser Regelungen und Abläufe gab es bereits bei uns in Schleswig-Holstein, allerdings nicht definiert und ausgeführt in einem Gesetz. Dieses holen wir nun heute mit unserer Entscheidung und Zustimmung zu diesem Gesetz nach - in der Hoffnung auf -3- eine verbesserte Versorgungssituation und klarere Ablaufstrukturen in diesem Lande für Menschen, deren Leben durch eine Organspende gerettet werden kann.