Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 27.02.2008, Nr.: 055/2008 Günter Neugebauer: Es gibt keinen Anlass, das Spielbankengesetz jetzt zu ändern In der Landtagsdebatte zu TOP 15 (Privatisierung der Spielbanken SchleswigHolstein, Drucksache16/1834) führte Günter Neugebauer für die SPD u.a. aus: Für uns Sozialdemokraten gibt es keinen aktuellen Anlass, das geltende Spielbankgesetz zu ändern. In dem Gesetz heißt es, dass ,,die Anteile von Betreibern völlig oder überwiegend von öffentlichen Trägern gehalten werden müssen". Die geltenden Konzessionen laufen bis mindestens 2010 und sie sind in guten Händen. Die Spielbanken sind ertragreich für das Land und die Kommunen, in denen ein Casino betrieben wird. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft trägt auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 Rechnung, wonach der Staat die Aufgabe hat, Spielsucht, soweit entstanden, zu kanalisieren und zu mindern und Begleitkriminalität zu verhindern. Der Erfolg aller Bundesländer, das staatliche Monopol bei den Glückspielen aus eben diesen Gründen gegen den heftigsten Widerstand mit Wirkung vom 1. Januar 2008 verteidigt zu haben, würde durch eine jetzt eingeleitete Privatisierung der Spielbanken ins Gegenteil verkehrt. Es wäre inkonsequent. Wir haben Verständnis für die Haltung der HSH-Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Landesbank Schleswig-Holstein, sich von ihrer Beteiligung an der Spielbank GmbH zu trennen. Der Betrieb von Spielbanken gehört in der Tat nicht zum Kerngeschäft der Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Bank. Er ist auch wegen der Rechtsform der AG nur bedingt und nur wegen der laufenden Konzession mit dem Wortlaut des § 1 Spielbankgesetz vereinbar. Wir Sozialdemokraten würden eine Übernahme durch die landeseigene Investitionsbank begrüßen und unterstützen. Hier erwarten wir finanzielle Synergieeffekte im Zusammenhang mit dem Lotto-Betrieb. Die FDP als Antragstellerin hat ihre Wiedervorlage geöffnet und will alte Anträge neu diskutieren. Das ist zulässig, aber unbegründet. Wir Sozialdemokraten sehen keinen aktuellen Handlungsbedarf.