Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 27.02.2008, Nr.: 055/2008 Günter Neugebauer: Es gibt keinen Anlass, das Spielbankengesetz jetzt zu ändern In der Landtagsdebatte zu TOP 15 (Privatisierung der Spielbanken Schleswig- Holstein, Drucksache16/1834) führte Günter Neugebauer für die SPD u.a. aus: Für uns Sozialdemokraten gibt es keinen aktuellen Anlass, das geltende Spielbankge- setz zu ändern. In dem Gesetz heißt es, dass ,,die Anteile von Betreibern völlig oder überwiegend von öffentlichen Trägern gehalten werden müssen". Die geltenden Kon- zessionen laufen bis mindestens 2010 und sie sind in guten Händen. Die Spielban- ken sind ertragreich für das Land und die Kommunen, in denen ein Casino betrieben wird. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft trägt auch dem Urteil des Bundesverfassungsge- richts von 2006 Rechnung, wonach der Staat die Aufgabe hat, Spielsucht, soweit ent- standen, zu kanalisieren und zu mindern und Begleitkriminalität zu verhindern. Der Er- folg aller Bundesländer, das staatliche Monopol bei den Glückspielen aus eben diesen Gründen gegen den heftigsten Widerstand mit Wirkung vom 1. Januar 2008 verteidigt zu haben, würde durch eine jetzt eingeleitete Privatisierung der Spielbanken ins Ge- genteil verkehrt. Es wäre inkonsequent. Wir haben Verständnis für die Haltung der HSH-Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Landesbank Schleswig-Holstein, sich von ihrer Beteiligung an der Spielbank GmbH zu trennen. Der Betrieb von Spielbanken gehört in der Tat nicht zum Kerngeschäft der Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- Bank. Er ist auch wegen der Rechtsform der AG nur bedingt und nur wegen der lau- fenden Konzession mit dem Wortlaut des § 1 Spielbankgesetz vereinbar. Wir Sozialdemokraten würden eine Übernahme durch die landeseigene Investiti- onsbank begrüßen und unterstützen. Hier erwarten wir finanzielle Synergieeffekte im Zusammenhang mit dem Lotto-Betrieb. Die FDP als Antragstellerin hat ihre Wiedervorlage geöffnet und will alte Anträge neu diskutieren. Das ist zulässig, aber unbegründet. Wir Sozialdemokraten sehen keinen aktuellen Handlungsbedarf.