Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 29.02.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 26, Gleiche Rechte, gleiche Pflichten ­ Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten im Landesdienst beenden (Drucksache 16/1887) Thomas Rother: Keine Diskriminierung von Staats wegen! Ich sage es schon vorweg: im Prinzip könnte meine Fraktion dem FDP-Antrag schlichtweg zustimmen. Bereits seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine rechtlich abgesicherte Lebenspartnerschaft eingehen. Das Gesetz hat die Akzeptanz der lesbischen Bürgerinnen und der schwulen Bürger in der Gesellschaft spürbar erhöht. Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner übernehmen zwar die gleichen Verpflichtungen wie Eheleute, haben aber noch nicht in allen Bereichen die gleichen Rechte. Wer die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen einfordert ­ und darüber waren wir uns in diesem Haus bereits 2004 einig ­ muss auch sicherstellen, dass es keine Diskriminierung von Staats wegen gibt. Daher ist die volle rechtliche Gleichstellung mit der Ehe geboten. Die Europäische Union ist in dieser Sache vorangegangen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz ausdrücklich festgestellt, dass der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6, Absatz 1, Grundgesetz, den Gesetzgeber nicht hindert, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Es ist also eine gesellschaftspolitische Entscheidung - keine ver- Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- fassungsrechtliche -, die wir immer dann zu treffen haben, wenn es um Gleichstellung von Lesben und Schwulen geht. Die rechtlichen Unterschiede der Lebenspartnerschaft zur Ehe bestehen gegenwärtig im Wesentlichen im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Ich möchte hier daran erinnern, dass die SPD auf Bundesebene eine Gleichstellung auch im Steuerrecht anstrebt ­ dies war seinerzeit am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Mit der Föderalismusreform, die die Länderkompetenzen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten erweitert hat, wird nun zumindest in diesem Bereich eine eigenständige Regelung für Schleswig-Holstein möglich. Und diese Möglichkeit sollten wir nutzen! Der wohl uns allen vorliegende Appell einer Polizeiverkehrslehrerin aus Pinneberg kann doch an niemandem von uns spurlos vorüber gehen! Bislang ist ja schon eine Gleichbehandlung beim Tarifpersonal in Bezug auf Einkommenszuschläge, Hinterbliebenen- und Krankenversorgung gegeben. Unser Dienstrecht sollte künftig alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, übertragen, um diese langjährig bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Andere Bundesländer wie die Freien und Hansestädte Bremen und Hamburg sind in dieser Frage bereits vorangegangen. In Niedersachsen wird das gerade vorbereitet, der niedersächsische Landtag hat die dortige Landesregierung dazu aufgefordert. In anderen regelbaren Punkten waren wir im Jahr 2004 mit dem Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz einmal Vorreiter in diesen Fragen ­ mit Zustimmung und Unterstützung der damals oppositionellen CDU. Allerdings könnten wir mit beamtenrechtlichem Blick die neue Rahmenrechtsetzung des Bundes, die in diesem Jahr er- -3- folgen soll, abwarten und diesen Punkt in ein neues Beamtenrecht für SchleswigHolstein einbeziehen. Die Kosten so einer Gleichstellung werden sicherlich überschaubar bleiben ­ angesichts von mittlerweile cirka 900 ­ 1.000 eingetragener Lebenspartnerschaften in Schleswig-Holstein wird die Anzahl betroffener Beamtinnen und Beamter wohl lange Zeit im zweistelligen Bereich bleiben. Doch das darf für unsere Entscheidung eigentlich keine Rolle spielen, denn - und da möchte ich abschließend den Kollegen Wadephul mit seinen Worten vom 16. Dezember 2004 zitieren -: ,,Es macht keinen Sinn und ist nicht im Interesse der Gesellschaft, denjenigen, für die Ehe und Familie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als Lebensform nicht in Frage kommen, die Chance einer bürgerlichen Existenz und eines würdigen und erfüllten Lebens zu erschweren." Auch wenn ich Lebenspartnerschaften durchaus als Familie betrachte, sollten wir in diesem Sinne dem Anliegen des Antrags entsprechen. Es ist und bleibt eine Frage der Gerechtigkeit.