PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 26 ­ Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Beamtenrecht Dazu sagt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431 / 988-1503 0431 / 988-1501 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk Nr. 097.08 / 29.2.2008 Gleichgeschlechtliche Paare müssen im Beamtenrecht gleichgestellt werden Mit dem Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz in der 15. Wahlperiode ist in Teilbereichen des öffentlichen Dienstrechts die Gleichstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Ehe erfolgt. Eine vollständige Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht war wegen der bisherigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht möglich. Seit der Föderalismusreform ist der Landesgesetzgeber jedoch befugt, das - bis auf Weiteres ­ geltende Bundesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz landesrechtlich zu ersetzen. Nach der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG ist er sogar dazu verpflichtet. Die europäische Kommission hat in Ihrem Schreiben vom 17.10.2007 die deutsche Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien gerügt. Das Antidiskriminierungsgesetz entspricht nach Auffassung der Kommission in vielen Punkten nicht den europäischen Vorgaben. Ein Kritikpunkt besteht darin, dass das deutsche Besoldungs- und Versorgungsrecht für BeamtInnen nicht den Antidiskriminierungsrichtlinien entspricht. Die Kommission hat daher ausdrücklich festgestellt, dass ein Land, welches das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft eingerichtet hat, dieses auch mit ehelichen Partnerschaften gleichstellen muss. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich letztens im Rechtsausschuss diese Rechtsauffassung der Kommission zu Eigen gemacht. Für uns als Landesgesetzgeber bedeutet das, dass im Beamtenrecht die Besoldung eines verpartnerten Beamten dem eines verheirateten Beamten angepasst werden muss. Das Gleiche gilt für die Versorgung. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung dies bei der Ausarbeitung ihrer Gesetzentwürfe berücksichtigt. Es könnte hier aber auch schneller gehen, das Land Bremen hat es vorgemacht. Dort ist schon Ende letzten Jahres die Beamtenbesoldung novelliert worden ­ inklusive der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Aus den Ländern, in denen die FDP mitregiert, ist mir so etwas nicht bekannt. ***