Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.06.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 24, Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden (Drucksache 16/1943) Jutta Schümann: Das Verfahren muss transparent organisiert werden Organspende und Transplantation sind außerordentlich sensible gesundheitspolitische Themen, auch unter ethischen Gesichtspunkten. Wir haben in den letzten Monaten mehrfach darüber diskutiert und festgestellt, dass wir in Schleswig-Holstein eine höhere Spendenbereitschaft benötigen; wir liegen im Bundesvergleich am unteren Ende der Skala. Wir haben mit unserem Transplantationsausführungsgesetz auf Landesebene, das wir in einer der letzten Sitzungen verabschiedet haben, verbindliche Standards geschaffen im Verfahren und unter anderem die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Mit einer Organspende kann Leben gerettet werden, das steht fest. In Deutschland warten aktuell 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Und dabei ist der Bedarf z. B. nur für Nierentransplantationen mit fast 9.000 Personen auf der Warteliste am höchsten. Nur einem Viertel der Patienten mit Transplantationsbedarf kann derzeit mit einer Transplantation geholfen werden. Diese Zahlen machen deutlich, wie schwierig diese Debatte ist und wie sensibel dieses Thema auch öffentlich diskutiert werden muss. Und deshalb muss das Verfahren transparent organisiert werden und die Berichterstattung über Transplantation, über Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Spender und über Menschen, die eine Spende erhalten, darf keine Zweifel an dem Verfahren auslösen. Es ist gut und wichtig, dass die Untersuchungsergebnisse der bei Professor Raspe vom Institut für Sozialmedizin in Auftrag gegebenen Studie zum Anteil nicht gesetzlich versicherter Patienten bei Transplantationen von Nieren, Herz und Leber in SchleswigHolstein die öffentlichen Vorwürfe zur Überrepräsentation von Privatpatienten widerlegen. Es ist auch aufschlussreich, dass in der Untersuchung erklärt wird, weshalb die Tätigkeitsberichte der Deutschen Gesellschaft für Organtransplantationen unterschiedliche Ergebnisse aufzeigen. Es liegt bei den Tätigkeitsberichten eine uneinheitliche Erfassung des Versichertenstatus zugrunde, dieses kann dann natürlich auch zu missverständlichen Ergebnissen führen. Selbstbereicherung hat es ebenfalls nicht gegeben, ein wichtiger Hinweis, weil ein solcher Vorfall natürlich auch Misstrauen in das gesamte Verfahren auslösen würde. Es gibt aber auch Verbesserungspotentiale, z. B. empfiehlt Professor Raspe: 1. national einheitliche Kategorienbildung zum Versichertenstatus für die Berichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation, 2. ergänzend sollten routinemäßig Sozialdaten bei Transplantationspatienten dokumentiert werden und 3. sowohl Eurotransplant, die Transplantationszentren wie auch die DSO sollten zu allen ihnen möglichen Datenprüfungen verpflichtet werden. Diese Empfehlungen können nicht in erster Linie auf Landesebene umgesetzt werden, sondern da es sich bei dem Transplantationsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, ist es auch erforderlich, diese Maßnahmen auf Bundesebene einzuleiten. Insofern ist zu -3- begrüßen, dass die Landesregierung beabsichtigt, diese Vorschläge sowohl an die Bundesregierung heranzutragen, als auch auf die Tagesordnung der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz - die ja bekanntermaßen in Schleswig-Holstein stattfindet zu setzen. Ansonsten sollten wir weitere Details im Ausschuss diskutieren.