PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 14 ­ Badequalität in Schleswig-Holstein Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431 / 988-1503 0431 / 988-1501 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: Nr. 234.08 / 18.6.2008 Wir brauchen mehr flächenhaften Gewässerschutz Bereits im vergangenen Jahr hat meine Fraktion eine Kleine Anfrage zur Badequalität in Schleswig-Holstein gestellt. Das Ergebnis hat mich sehr überrascht. Die Badewasserqualität in Schleswig-Holstein hat sich dramatisch verschlechtert: Die Antwort auf meine Kleine Anfrage ergab, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2007 fast fünfzigmal ein Badeverbot ausgesprochen werden musste. Das ist eine Verdoppelung gegenüber den Vorjahreszahlen und eine Versiebenfachung innerhalb des abgefragten Zeitraumes der letzten fünf Jahre. Sowohl auf das letzte Jahr bezogen als auch innerhalb der letzten fünf Jahre belegt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit einem Drittel der Badeverbote einen traurigen Spitzenplatz. Im Jahr 2007 wurden 48 Badeverbote im Lande verhängt, 25 davon im Kreis Schleswig-Flensburg 17 im Kreis Rendsburg-Eckernförde, acht im Kreis Plön. Für die Tourismuswirtschaft ist dies eine beunruhigende Entwicklung. Die Badewasserqualität ist von essentieller Bedeutung. Das Urlaubsland Schleswig-Holstein lebt von dem Image ,,Klare Luft, schöne Landschaft, sauberes Wasser". Die Ursachen der Belastung in den Badegewässern sind nicht immer sauber zu ermitteln. Es sind vor allem die Binnengewässer, unsere Seen betroffen. Es muss aus meiner Sicht vor allem auf die tierhaltende Landwirtschaft gesehen werden. 1/2 In diesem Zusammenhang ist es mir völlig unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf die Bremse gestellt hat. Statt die aus der Verkehrspolitik bekannte ,,Betonmentalität" auf Sohlgleiten und Fischtreppen zu übertragen, brauchen wir eine wirkliche Renaturierung unserer Fließgewässer. Eine gute chemische Beschaffenheit und ein hoher ökologischer Wert unserer Gewässer lassen sich nur durch einen konsequenten, flächenhaften Gewässerschutz erreichen. Dazu muss das Landeswassergesetz wieder geändert werden. Viele Gewässer sind noch immer hoch belastet durch den Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft. Wird denn die Umsetzung der Gülleverordnung überhaupt kontrolliert? Mit einer Landesdüngeverordnung wollen wir ein zeitgemäßes und ökologisches Gülleausbringungsverfahren zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft werden lassen. Hoftorbilanzen müssen dabei um Flächenbilanzen erweitert werden. Felder werden häufig nicht so gedüngt, wie es die Pflanzen brauchen. Die Felder werden als Mülldeponie der Massentierhaltung missbraucht! Gülle gehört nicht auf dem Umweg über die Äcker, in die Flüsse, Seen und Meere. Gülle gehört in die Biogasanlage. Leider setzt die jetzt im Verfahren stehende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die falschen Signale. Es gibt viel zu tun im Gewässerschutz. Wir brauchen einen konsequenten flächenhaften Schutz unserer Gewässer. Das muss im Dialog in der Einzugsregion geschehen, aber es muss tatsächlich angepackt werden. ***