FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 221/2008 Kiel, Donnerstag, 17. Juli 2008 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Innen/ Landesfürsorgeeinrichtungen Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Wolfgang Kubicki: ,,Den Opfern helfen, das Erlebte zu überwinden." In seinem Redebeitrag zu TOP 25 (Entschließung zu Fürsorgeeinrichtungen) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim", diesen Satz haben in der Tat ganze Generationen von Kindern und Jugendlichen in den 50er, 60er und 70er Jahren gehört und selbst heute hört man noch manchmal entsprechende Sätze als Mittel zur ,,Erziehung" aus den Mündern von Eltern. Was hinter diesem Satz damals wie heute stand, war die Drohung gegenüber dem eigenen Kind mit dem Verlust elterlicher Fürsorge, Zuneigung, Geborgenheit und Sicherheit und viele erinnern sich noch daran, dass die Drohung mit dem Heim zumeist eine sehr wirksame war. Daher stellt sich heute die Frage, ob es nicht bereits seinerzeit zumindest unterschwellig in Teilen der Gesellschaft bekannt war und vielleicht sogar toleriert wurde, dass in Heimen und Fürsorgeeinrichtungen oftmals mit emotionaler Härte und Gewalt versucht wurde, Kinder ,,auf den rechten Weg" zu bringen. Und wer hat nicht den Bericht im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag über das ehemalige Landesfürsorgeheim in Glückstadt vom letzten Jahr gelesen, der von Zwangsarbeit, übelster Gewalt und Isolationsunterbringung gegenüber und von Jugendlichen berichtet. Dort steht unter anderem die Aussage eines ehemaligen so genannten ,,Erziehers", der die in Glückstadt angewandte Gewalt so rechtfertigte, ich zitiere: ,,Das waren ja alles schwer erziehbare Jugendliche, die musste man unter Verschluss halten, das waren Kriminelle." Nun hat sich zum Glück das gesellschaftliche Bild von Erziehung weitestgehend dahin geändert, dass Gewalt kein geeignetes Mittel ist, um Kindern Grenzen aufzuzeigen. Auch die Frage, wie man Kriminalität definiert, hat sich geändert. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 2 Früher wurden Kinder und Jugendliche in Fürsorgeanstalten eingewiesen für Gründe bzw. Taten, die heute kein Mensch mehr für auch nur auffällig hält und sie litten dort unter Bedingungen, die heute niemand mehr akzeptieren würde. So wurden im Jahr 1959 männliche Fürsorgezöglinge in der Mehrheit wegen folgender Gründe eingewiesen: sie galten als arbeitsscheu, erziehungsschwierig, kriminell gefährdet, schwachsinnig oder triebhaft. Also Einweisungsgründe, denen die Willkür quasi auf die Stirn geschrieben steht. Die ehemalige Fürsorgeanstalt Glückstadt ist hier ein mahnendes Beispiel. Sie galt bundesweit als eine der härtesten Anstalten - im negativen Sinne. Wie uns ehemalige Insassen berichten, waren dort Zwangsarbeit, Wegschließen in Isolation und körperliche Gewalt stets präsent, um jegliche Form von Widerwillen bei den ,,Zöglingen" zu brechen. Daher begrüßen wir als FDP sowohl die Initiative hier im Landtag und auch die bereits stattgefundenen Bemühungen der Landesregierung, die sich im Wege eines runden Tisches mit der Aufarbeitung der Vorfälle insbesondere im Zusammenhang mit der ehemaligen Einrichtung in Glückstadt befasst. Liest man die Dokumentation des Sozialministeriums über den runden Tisch mit ehemaligen Fürsorgezöglingen aus dem Landesfürsorgeheim Glückstadt, dann ist bereits ein guter Einstieg in die Aufarbeitung der damaligen Zustände gemacht worden. Die Dokumentation zeigt aber auch, dass hier noch weitere Arbeit zu leisten ist. Es ist daher richtig, dass alle Fraktionen heute einen Berichtsantrag beschließen, damit die Landesregierung einen Bericht zum Stand der Ergebnisse der Aufarbeitung und zum Sachstand der Beratung des Petitionsausschusses des Bundestages in der September-Tagung geben kann. Wir begrüßen die bereits vollzogene Maßnahme der Landesregierung, zwei zusätzliche Mitarbeiter im Landesarchiv einzustellen, um die dort über 7000 Akten zu ordnen und zu archivieren. Wir finden es richtig, dass die Landesregierung als zuständige verantwortliche Stelle bereits ihr Bedauern für die erlebten Schicksale geäußert hat. Damit haben sich ein paar Forderungen des Antrages der Grünen erledigt. Das werden wir in den Ausschussberatungen aber noch vertiefen. Ich möchte aber noch ein paar Worte dazu sagen, warum wir uns bisher nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut für einen interfraktionellen inhaltlichen Antrag einigen konnten. Zunächst einmal sollten wir erst den Sachstandsbericht abwarten, bevor wir Forderungen aufstellen. Zum anderen hielten wir eine Passage im Antrag der Grünen inhaltlich nicht für richtig. Die Grünen möchten, dass dieses Parlament ­ also der 16. Schleswig-Holsteinische Landtag ­ gewählt im Jahr 2005 ­ um Vergebung bei den Opfern bittet. Wer um Vergebung bittet, hat Schuld auf sich geladen und das weise ich für dieses Haus zurück. Ich betone: Wir bedauern zutiefst die Vorgänge in der Landesfürsorgeeinrichtung Glückstadt. Aber eine Schuld an den damaligen Vorgängen trifft uns nicht. Lassen Sie uns stattdessen schauen, wie wir heute den damaligen Opfern helfen können, das Erlebte so gut wie möglich überwinden." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2