PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 25 ­ Entschließung des Landtages zur Unterbringung und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in ehemaligen Heimen der Landesfürsorgeerziehung Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431 / 988-1503 0431 / 988-1501 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Monika Heinold: Nr. 281.08 / 17.7.2008 Menschenrechtsverletzungen muss man beim Namen nennen Ehemalige Heimkinder der 50er und 60er Jahre haben begonnen, offen über ihr Schicksal zu reden: Darüber, wie es war, physischer wie psychischer Gewalt ausgeliefert zu sein, sexueller Gewalt ausgeliefert zu sein, von BetreuerInnen und anderen ,,Heimzöglingen" gedemütigt zu werden. Wie es war, in Anstaltskleidung ohne Vergütung und Sozialversicherung hart arbeiten zu müssen. Wer behauptet, die Praxis der damaligen Landesfürsorgeerziehung entsprach den gesellschaftlich akzeptierten Erziehungsmethoden der 50er, liegt falsch. Zwar gab es bis 1958 das väterliche Züchtigungsrecht und erst 1980 wurde der Begriff der ,,elterlichen Gewalt" durch die ,,elterliche Sorge" ersetzt, aber die Praxis der Landesfürsorgeerziehung war schon nach damaligem Recht menschenrechtswidrig und meilenweit von der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion überholt. Schleswig-Holstein hätte sich an Ländern wie Hessen oder Rheinland-Pfalz orientieren können, die schon in den 40er Jahren ein striktes Verbot körperlicher Züchtigung in der öffentlichen Erziehung aussprachen. Statt dessen praktizierte Schleswig-Holstein insbesondere in Glücksstadt die harte Linie: Die MitarbeiterInnen waren in der Regel nicht pädagogisch ausgebildet, der bauliche Zustand war schlecht. Obwohl die meisten Jugendlichen nicht aufgrund krimineller Delikte eingewiesen wurden, gab es gefängnisähnliche Zustände, einschließlich einer Isolierzelle. Erniedrigungen und Misshandlungen, Willkür und Machtmissbrauch und das Prinzip unter den Heimkindern gedemütigt zu werden oder andere zu demütigen, führten dazu, dass sich Suizidversuche häuften. 1/2 Eine Fürsorgerin des Jugendamtes Pinneberg schrieb 1969 an das Landesjugendamt, dass die Zustände in Glücksstadt jeder Menschenwürde widersprächen. Im selben Jahr stellte die Heimaufsicht fest, dass das Einsperren der Zöglinge rechtswidrig sei und forderte wegen mangelnder pädagogischer Einwirkung, keine Jugendlichen mehr nach Glückstadt einzuweisen. Dennoch wurde das Heim erst 1974 geschlossen ­ als es wirtschaftlich nicht mehr rentabel war! Trotz all dieser Erkenntnisse tun sich die Träger der damaligen Heime schwer damit, die Vergangenheit aufzuarbeiten, sich für Entschädigungszahlungen einzusetzen und sich bei den Opfern für begangenes Unrecht zu entschuldigen. Einen Anfang machte der Landeswohlfahrtsverband Hessen, ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, der im April 2006 einstimmig eine Resolution verabschiedete. In dieser spricht er sein tiefstes Bedauern über die damaligen Verhältnisse in seinen Heimen aus und entschuldigt sich bei den ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern, die körperliche und psychische Demütigungen und Verletzungen erlitten haben. Diese Form der Entschuldigung ist es, die die damaligen Opfer erwarten, um selbst vergeben zu können. Ein ehemaliges Heimkind aus Westuffeln formuliert es wie folgt: ,,Vergebung ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg, das Leid, das einem Menschen zugefügt wurde, in sich zu lindern, es gar zu überwinden, denn Vergebung befreit und öffnet neue Horizonte." Meine Fraktion appelliert an Sie, dass sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag entschuldigt. So, wie wir es 2001 mit einem einstimmigen Beschluss mit der ,,Entschließung zur Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Schleswig-Holstein 1939-1945" getan haben. Es geht darum, denjenigen zu helfen, ihr persönliches Schicksal zu bewältigen, denen damals bildlich gesprochen das Rückgrat gebrochen wurde ­ in Verantwortung des Landes. Auch erwarten wir, dass der Bundespetitionsausschuss zügig eine bundeseinheitliche Entschädigungslösung erarbeitet und insbesondere Vorschläge macht, wie die geleistete Zwangsarbeit auf die Rentenansprüche angerechnet werden kann. Nachdem die Landesregierung mit dem runden Tisch und der vorliegenden Dokumentation erste wichtige Schritte eingeleitet hat, unterstützen wir die Absicht einer gründlichen wissenschaftlichen Aufarbeitung. Ich würde mich freuen, wenn wir nachdem der Bericht der Landesregierung vorliegt, im Herbst zu einer gemeinsamen Entschließung kommen würden. ***