PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 26A ­ Gefährdung durch die Giftmülldeponie Schönberg Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk: Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431 / 988-1503 0431 / 988-1501 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 286.08 / 18.7.2008 Die Deponie Schönberg muss geschlossen und die Wassergiftung gestoppt werden Die Vorstudie der Universität Greifswald über die gesundheitliche Gefährdung der Menschen durch die Mülldeponie Schönberg hat eine erschreckende Häufung von krebserkrankten Arbeitern zutage gefördert. Endlich waren die DeponiebetreiberInnen gezwungen es schwarz auf weiß zu veröffentlichen: Diese Deponie ruiniert die Gesundheit von Menschen. Durch diese Veröffentlichung ermutigt, brechen einzelne LastwagenfahrerInnen und LokführerInnen in diesen Tagen ihr Schweigen und geben in den Medien Auskunft über die menschenverachtenden Konditionen und Frachten der Deponiebelieferung zu DDR-Zeiten. Sie bestätigen die schlimmsten Befürchtungen: Eine der europaweit gefährlichsten Giftmülldeponien liegt auf einer durchlässigen Kiesgrube und hat illegal den gefährlichsten Dreck aus Europa, vor allem aber aus den Nachbarbundesländern unter Umgehung sämtlicher Sicherheitsstandards aufgenommen. Diese Praxis wurde auch nach Grenzöffnung nicht aufgearbeitet und saniert, sondern am selben Standort wird bis heute, wenn auch nun mit modernen Methoden, Müll draufgepackt. Das Grund- und Trinkwasser einer ganzen Region in Mecklenburg-Vorpommern und in der Lübecker Region ist gefährdet. Deshalb muss die Deponie sofort geschlossen werden. Dies fordern nicht nur wir, sondern auch der Lübecker Bürgermeister und die Mehrheit der Lübecker Bürgerschaft, die das Thema zeitgleich mit uns heute diskutiert. 1/2 Hier sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gefordert, entschieden zu handeln. Die Hansestadt Lübeck, deren Trinkwasser-Einzugsgebiet unmittelbar berührt ist, ist nur zu ermutigen, ihre Rechte auch mit juristischen Schritten sichtbar geltend zu machen. Hierzu soll sie aber auch die genauen Daten der Brunnen veröffentlichen, die geschlossen wurden, weil ihr Wasser nicht mehr genießbar ist. Bis heute gibt es keine Voraussetzungen für eine ordentliche Genehmigung der Deponie, nämlich eine stets aktuelle dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Sicherheitsanalyse. Vieles ist hingegen wissenschaftlich über die Gefährdung belegt, auch die umfänglichen Stasi-Unterlagen zum Betrieb der Deponie sind inzwischen einsehbar. Jedoch entscheidende Daten bleiben bisher immer noch geheim, so zum Beispiel die Begleitscheine der Transporte, sowie die Ergebnisse aller Wasser- und Sedimentuntersuchungen. Sie müssen endlich auf den Tisch, um Gefährdungen abzuschätzen und die Verursacher der Giftmüllverschiebungen haftbar zu machen. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaften die aktuellen Veröffentlichungen zum Anlass nehmen, den Verbrechen in den Gründerjahren zu ahnden, bevor sie verjährt sind. Die Theorie über eine völlig geschlossene wasserdichte geologische Schicht, die genau zwischen der Deponie und den wesentlichen Grundwasserleitern in Richtung Lübeck verlaufen soll, konnte nie eindeutig bewiesen werden und hat längst Löcher bekommen. Dies darf man wörtlich verstehen! Wir brauchen statt solcher Theorien lückenlose Empirie: Untersuchungen zum aktuellen und zukünftigen Schadensausmaß, sowie entschiedene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Sanierung. Hierbei sind die Bürgerinitiativen, ehemalige Beschäftigte, AnwohnerInnen und unabhängige WissenschaftlerInnen, die sich langjährig kritisch mit dem gesamten Komplex der Deponie Schönberg, heute IAG Ihlenberg befassen, auf gleicher Augenhöhe zu beteiligen. Gesundheitlich durch die Deponie oder die Transporte Geschädigte sollen wenigstens noch zu Lebzeiten finanziell vom Verursacher entschädigt werden. Deshalb darf es zur gesundheitlichen Belastung nicht bei einer Vorstudie bleiben, sondern es muss eine Hauptstudie geben, die sich einerseits an den tatsächlichen Arbeitsabläufen der DeponiearbeiterInnen und Transporteure orientiert, andererseits auch geographisch genau heutige und frühere AnwohnerInnen einbezieht. ***