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Presseticker > alle > 2008 > August > 29 > 13:23

Ekkehard Klug: "Konnexitätsprinzip der Landesverfassung greift auch beim Schulgesetz"

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein




Presseinformation
                                                                                                    Wolfgang Kubicki, MdL
Nr. 233/2008                                                                                        Vorsitzender
                                                                                                    Dr. Heiner Garg, MdL
                                                                                                    Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Freitag, 29. August 2008
                                                                                                    Dr. Ekkehard Klug, MdL
                                                                                                    Parlamentarischer Geschäftsführer
                                                                                                    Günther Hildebrand, MdL

Bildungspolitik/Auswirkungen der Schulreformen auf die kommunalen
Schulträger/Landesverfassung/Konnexitätsprinzip



Ekkehard Klug: ,,Konnexitätsprinzip der
Landesverfassung greift auch beim Schulgesetz"
In einem Pressegespräch zum Schuljahresbeginn führte der
bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,
Dr. Ekkehard Klug, aus:

,,Die Veränderungen im schleswig-holsteinischen Schulwesen stellen
die kommunalen Schulträger vor eine erhebliche Kostenbelastung:

Die Einrichtung der neuen Schularten Gemeinschaftsschule &
Regionalschule, die Profiloberstufe der Gymnasien, der große
Schülerzuwachs im Bereich der Gymnasien (Stichwort: Raumbedarf!),
die vermehrte Bereitstellung von Ganztagsangeboten und die
Umsetzung der Schulentwicklungsplanung werden den Städten und
Gemeinden in den kommenden Jahren einen hohen finanziellen Einsatz
abverlangen.

Die Landesregierung schlägt sich in dieser Situation elegant in die
Büsche: Sie lässt die Kommunen mit dem Problem allein. Immerhin hat
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in einen Brief an drei Kieler
Kreiselternbeiräte (der Realschulen, Gymnasien und der Grund-, Haupt-
und Sonderschulen (28. Mai 2008) offen eingestanden, dass es sich
dabei um ein ernstes Problem handelt. Die Ministerin schrieb:
,,Ich bedauere, dass es derzeit keine allgemeine Förderung für
Schulinvestitionsvorhaben gibt".

Dies aber wird nicht mehr lange so bleiben können. Ein Gutachten, das
der Wissenschaftliche Dienst des Landtages im Auftrag der FDP-
Fraktion erstellt hat, kommt zu dem klaren Ergebnis:
Die von der großen Koalition in Schleswig-Holstein durchgesetzte
Schulreform ,,löst grundsätzlich Konnexität aus".
Nach Artikel 49 Absatz 2 der Landesverfassung haben die Kommunen
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, falls das Land ihnen
Mehrbelastungen aufbürdet.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,                                    1
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Eine präzise Aussage, was dies Euro und Cent für das Land und für die einzelnen Schulträger
bedeutet, ist freilich (zurzeit) nicht möglich: Zum einen hat der Gesetzgeber bei der
Berechnung der kommunalen Mehrbelastung erhebliche Ermessensspielräume, zum anderen
sind mögliche Synergie- und Einspareffekte (z.B. bei Zusammenlegung von Schulen) mit zu
berücksichtigen. Es kommt also auf die jeweils nachzuweisende tatsächliche Mehrbelastung
der Schulträger an.

Das Land wird dieses Thema freilich aber auch nicht ,,aussitzen" können: Eine
Ausgleichsregelung für Mehrbelastungen musste zwar -
laut die Aussage des Gutachtens - nicht bereits im Rahmen des Anfang 2007 beschlossenen
Schulgesetzes erfolgen, sie ist aber spätestens innerhalb des folgenden Haushaltsjahres
nach dem Wirksamwerden einer mit Mehrbelastung verbundenen Aufgabenübertragung fällig.
Als Beispiel nennt das Gutachten ausdrücklich die mit dem neuen Schuljahr 2008/09
eingeführte Profiloberstufe und die dadurch bedingten Baukosten.

Falls das Land keine irgendwie geartete Kompensationsregelung trifft oder eine nach
kommunaler Auffassung ungenügende Lösung wählt, steht den Kommunen die Möglichkeit
offen, auf dem Wege einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht für ihre Rechte kämpfen.

Was ist hieraus nun als landespolitische Konsequenz abzuleiten?

1.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, in Verhandlungen mit den
kommunalen Landesverbänden unverzüglich nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
Eile ist hier schon deshalb geboten, weil gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den
Doppelhaushalt 2009/10 zu berücksichtigen sein werden.

2.
Die Kommunen ­ auch die kommunalen Landesverbände ­ sind aufgerufen, ihre bislang eher
allgemein gehaltenen Beschwerden über die Kostenbelastungen durch das neue Schulgesetz
zu konkretisieren und damit eine belastbare Grundlage für die jetzt erforderlichen Gespräche
zu liefern.
Vielfach werden die finanziellen Auswirkungen des Schulgesetzes freilich auch jetzt erst
konkret bezifferbar, weil wesentliche Veränderungen ­ wie die Einrichtung neuer
Gemeinschafts- und Regionalschulen, die neue Profiloberstufe der Gymnasien ­ erst jetzt
greifen.
So geht die Stadt Kiel mittlerweile von Investitionskosten in Höhe von 9,3 Mio. Euro aus,
davon etwa 5,75 Mio. Euro für Gemeinschafts- und Regionalschulen sowie 3,55 Mio. Euro für
die Kosten der Profiloberstufe.

3.
Die neu gewählten Kommunalparlamente sollten ihre jeweilige kommunale Verwaltung dazu
veranlassen, dass solche nachvollziehbaren Berechnungen ­ soweit sie noch nicht existieren
­ zeitnah erstellt werden. Falls es dann nicht zu einer Kompensationsregelung durch das
Land kommen sollte, sollten sich die kommunalen Schulträger aber auch darauf vorbereiten,
ihre Rechte auf dem Klageweg einzufordern.

Ich empfehle den FDP-Fraktionen in den Kommunalparlamenten, in einem abgestuften
Vorgehen hierauf hinzuwirken.

Zum Schluss noch einige ergänzende Anmerkungen zu diesem Themenkomplex.

-    Hinsichtlich der Frage, ob die Kommunen im Zuge der Veränderung der Schullandschaft
     auch Einspar- und Synergieeffekte verbuchen und diese folglich bei der Veranschlagung
     von Kosten gegenrechnen müssten, möchte ich auf folgendes Parallelbeispiel hinweisen:
     Die CDU/SPD-Landesregierung hat dem Landtag einen (zurzeit noch nicht
     verabschiedeten) Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
     vorgelegt, bei dem es vor allem um die neue Leitungsstruktur (Schulleiter- und
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   2
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

     Funktionsstellen) der Gemeinschafts- und Regionalschulen geht. Im Vorblatt dieses
     Gesetzesentwurfes der Landesregierung heißt es: ,,Nach den gegenwärtigen
     Erkenntnissen muss allerdings die bisherige Erwartung, dass die neue
     Funktionsstellenstruktur im Wesentlichen durch den Prozess der Standortkonzentration
     erwirtschaftet werden kann, relativiert werden". Als Begründung wird dann gesagt, dass
     es ,,in zahlreichen Fällen" - bei Regionalschulen zu 75% - nicht zu Zusammenlegungen,
     sondern lediglich zur Umwandlung von Schulen gekommen sei. Deshalb treten die
     ursprünglich von der Landesregierung erwarteten Synergieeffekte nicht ein. Die
     Mehrkosten für Stellenhebungen werden daher allein für die Zeit bis 2013 auf 5,2 Mio,
     Euro beziffert.

     Die folgende Schlussfolgerung liegt nahe: Was für die vom Land zu tragenden
     Personalkosten gilt, dürfte in nicht geringerem Maße genauso auch für die
     Schulträgerkosten gelten. Und das Land kann sich hier auch nicht mit dem Argument
     herausreden, dies sei ,,kommunales Bier": Alle bislang vollzogenen Veränderungen der
     Schullandschaft erfolgten mit dem Segen und der Genehmigung des
     Bildungsministeriums.


-    Zur Entwicklung des Angebots an offenen Ganztagsschulen sind folgende Zahlen
     aufschlussreich: 2003 sind für 22 Schulen Fördermittel des Landes (zum laufenden
     Betrieb offener Ganztagsschulen) in Höhe von rund 685.000 Euro veranschlagt worden.
     2008 betragen die Landesmittel 3 Mio. Euro - aber es gibt jetzt 404 offene
     Ganztagsschulen. Nach Adam Riese bedeutet dies: die Zahl der Schulen ist fast
     achtzehneinhalb Mal so hoch wie vor fünf Jahren, die Höhe der Fördermittel ist aber nur
     um das Viereinhalbfache gestiegen.

-    Bereits vor rund zwei Jahren wies der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag in seiner
     Stellungnahme zur Schulgesetznovelle darauf hin, dass die vorletzte große Umgestaltung
     der Schullandschaft in Schleswig-Holstein - um 1970 - durch ,,ein gewaltiges
     Neubauprogramm für Schulen und Turnhallen" begleitet und finanziell abgefedert wurde.
     Nun aber sei es so, ,,dass die Landesregierung die größte Änderung der Schullandschaft
     seit 35 Jahren initiiert, ohne dass auch nur im Ansatz zusammen mit den Kommunen ein
     Folgekostenszenario aufgestellt wird" (Umdruck 16/1529, 29. November 2006, S. 5).

     Dieses Versäumnis holt seine Verursacher nunmehr ein", so Klug abschließend.




Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,   3
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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