FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Presseinformation Nr. 233/2008 Kiel, Freitag, 29. August 2008 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Bildungspolitik/Auswirkungen der Schulreformen auf die kommunalen Schulträger/Landesverfassung/Konnexitätsprinzip Ekkehard Klug: ,,Konnexitätsprinzip der Landesverfassung greift auch beim Schulgesetz" In einem Pressegespräch zum Schuljahresbeginn führte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, aus: ,,Die Veränderungen im schleswig-holsteinischen Schulwesen stellen die kommunalen Schulträger vor eine erhebliche Kostenbelastung: Die Einrichtung der neuen Schularten Gemeinschaftsschule & Regionalschule, die Profiloberstufe der Gymnasien, der große Schülerzuwachs im Bereich der Gymnasien (Stichwort: Raumbedarf!), die vermehrte Bereitstellung von Ganztagsangeboten und die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung werden den Städten und Gemeinden in den kommenden Jahren einen hohen finanziellen Einsatz abverlangen. Die Landesregierung schlägt sich in dieser Situation elegant in die Büsche: Sie lässt die Kommunen mit dem Problem allein. Immerhin hat Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in einen Brief an drei Kieler Kreiselternbeiräte (der Realschulen, Gymnasien und der Grund-, Hauptund Sonderschulen (28. Mai 2008) offen eingestanden, dass es sich dabei um ein ernstes Problem handelt. Die Ministerin schrieb: ,,Ich bedauere, dass es derzeit keine allgemeine Förderung für Schulinvestitionsvorhaben gibt". Dies aber wird nicht mehr lange so bleiben können. Ein Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Landtages im Auftrag der FDPFraktion erstellt hat, kommt zu dem klaren Ergebnis: Die von der großen Koalition in Schleswig-Holstein durchgesetzte Schulreform ,,löst grundsätzlich Konnexität aus". Nach Artikel 49 Absatz 2 der Landesverfassung haben die Kommunen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, falls das Land ihnen Mehrbelastungen aufbürdet. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 1 Eine präzise Aussage, was dies Euro und Cent für das Land und für die einzelnen Schulträger bedeutet, ist freilich (zurzeit) nicht möglich: Zum einen hat der Gesetzgeber bei der Berechnung der kommunalen Mehrbelastung erhebliche Ermessensspielräume, zum anderen sind mögliche Synergie- und Einspareffekte (z.B. bei Zusammenlegung von Schulen) mit zu berücksichtigen. Es kommt also auf die jeweils nachzuweisende tatsächliche Mehrbelastung der Schulträger an. Das Land wird dieses Thema freilich aber auch nicht ,,aussitzen" können: Eine Ausgleichsregelung für Mehrbelastungen musste zwar laut die Aussage des Gutachtens - nicht bereits im Rahmen des Anfang 2007 beschlossenen Schulgesetzes erfolgen, sie ist aber spätestens innerhalb des folgenden Haushaltsjahres nach dem Wirksamwerden einer mit Mehrbelastung verbundenen Aufgabenübertragung fällig. Als Beispiel nennt das Gutachten ausdrücklich die mit dem neuen Schuljahr 2008/09 eingeführte Profiloberstufe und die dadurch bedingten Baukosten. Falls das Land keine irgendwie geartete Kompensationsregelung trifft oder eine nach kommunaler Auffassung ungenügende Lösung wählt, steht den Kommunen die Möglichkeit offen, auf dem Wege einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht für ihre Rechte kämpfen. Was ist hieraus nun als landespolitische Konsequenz abzuleiten? 1. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, in Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden unverzüglich nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Eile ist hier schon deshalb geboten, weil gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2009/10 zu berücksichtigen sein werden. 2. Die Kommunen ­ auch die kommunalen Landesverbände ­ sind aufgerufen, ihre bislang eher allgemein gehaltenen Beschwerden über die Kostenbelastungen durch das neue Schulgesetz zu konkretisieren und damit eine belastbare Grundlage für die jetzt erforderlichen Gespräche zu liefern. Vielfach werden die finanziellen Auswirkungen des Schulgesetzes freilich auch jetzt erst konkret bezifferbar, weil wesentliche Veränderungen ­ wie die Einrichtung neuer Gemeinschafts- und Regionalschulen, die neue Profiloberstufe der Gymnasien ­ erst jetzt greifen. So geht die Stadt Kiel mittlerweile von Investitionskosten in Höhe von 9,3 Mio. Euro aus, davon etwa 5,75 Mio. Euro für Gemeinschafts- und Regionalschulen sowie 3,55 Mio. Euro für die Kosten der Profiloberstufe. 3. Die neu gewählten Kommunalparlamente sollten ihre jeweilige kommunale Verwaltung dazu veranlassen, dass solche nachvollziehbaren Berechnungen ­ soweit sie noch nicht existieren ­ zeitnah erstellt werden. Falls es dann nicht zu einer Kompensationsregelung durch das Land kommen sollte, sollten sich die kommunalen Schulträger aber auch darauf vorbereiten, ihre Rechte auf dem Klageweg einzufordern. Ich empfehle den FDP-Fraktionen in den Kommunalparlamenten, in einem abgestuften Vorgehen hierauf hinzuwirken. Zum Schluss noch einige ergänzende Anmerkungen zu diesem Themenkomplex. Hinsichtlich der Frage, ob die Kommunen im Zuge der Veränderung der Schullandschaft auch Einspar- und Synergieeffekte verbuchen und diese folglich bei der Veranschlagung von Kosten gegenrechnen müssten, möchte ich auf folgendes Parallelbeispiel hinweisen: Die CDU/SPD-Landesregierung hat dem Landtag einen (zurzeit noch nicht verabschiedeten) Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorgelegt, bei dem es vor allem um die neue Leitungsstruktur (Schulleiter- und Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Funktionsstellen) der Gemeinschafts- und Regionalschulen geht. Im Vorblatt dieses Gesetzesentwurfes der Landesregierung heißt es: ,,Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen muss allerdings die bisherige Erwartung, dass die neue Funktionsstellenstruktur im Wesentlichen durch den Prozess der Standortkonzentration erwirtschaftet werden kann, relativiert werden". Als Begründung wird dann gesagt, dass es ,,in zahlreichen Fällen" - bei Regionalschulen zu 75% - nicht zu Zusammenlegungen, sondern lediglich zur Umwandlung von Schulen gekommen sei. Deshalb treten die ursprünglich von der Landesregierung erwarteten Synergieeffekte nicht ein. Die Mehrkosten für Stellenhebungen werden daher allein für die Zeit bis 2013 auf 5,2 Mio, Euro beziffert. Die folgende Schlussfolgerung liegt nahe: Was für die vom Land zu tragenden Personalkosten gilt, dürfte in nicht geringerem Maße genauso auch für die Schulträgerkosten gelten. Und das Land kann sich hier auch nicht mit dem Argument herausreden, dies sei ,,kommunales Bier": Alle bislang vollzogenen Veränderungen der Schullandschaft erfolgten mit dem Segen und der Genehmigung des Bildungsministeriums. - Zur Entwicklung des Angebots an offenen Ganztagsschulen sind folgende Zahlen aufschlussreich: 2003 sind für 22 Schulen Fördermittel des Landes (zum laufenden Betrieb offener Ganztagsschulen) in Höhe von rund 685.000 Euro veranschlagt worden. 2008 betragen die Landesmittel 3 Mio. Euro - aber es gibt jetzt 404 offene Ganztagsschulen. Nach Adam Riese bedeutet dies: die Zahl der Schulen ist fast achtzehneinhalb Mal so hoch wie vor fünf Jahren, die Höhe der Fördermittel ist aber nur um das Viereinhalbfache gestiegen. Bereits vor rund zwei Jahren wies der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag in seiner Stellungnahme zur Schulgesetznovelle darauf hin, dass die vorletzte große Umgestaltung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein - um 1970 - durch ,,ein gewaltiges Neubauprogramm für Schulen und Turnhallen" begleitet und finanziell abgefedert wurde. Nun aber sei es so, ,,dass die Landesregierung die größte Änderung der Schullandschaft seit 35 Jahren initiiert, ohne dass auch nur im Ansatz zusammen mit den Kommunen ein Folgekostenszenario aufgestellt wird" (Umdruck 16/1529, 29. November 2006, S. 5). Dieses Versäumnis holt seine Verursacher nunmehr ein", so Klug abschließend. - Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3