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Presseticker > alle > 2008 > September > 10 > 15:25

Lars Harms zu TOP 13 - Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation


Kiel, den 10.09.2008


Es gilt das gesprochene Wort




Lars Harms




TOP 13                  Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der
                                                  16/2203
                        Ölförderung schützen Drs. 16/22 03


Bereits in der Aprilsitzung des Landtages haben wir uns als SSW deutlich gegen die Ausweitung

von Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ausgesprochen. Jegliche Art von Bohrtätigkeiten

haben nach Auffassung des SSW nichts in einem Nationalpark zu suchen.

Es gibt zwar einen Bestandschutz für die Mittelplate - diesen Kompromiss haben wir seinerzeit

auch mitgetragen - aber generell sehen wir diese Art der Nutzung im Wattenmeer nicht im

Einklang mit einem Nationalpark. Uns schon gar nicht, wenn es sich, wie bei uns, um ein so

empfindliches Ökosystem wie das Wattenmeer handelt.

Es ist gut und beruhigend, dass das Nationalparkgesetz des Landes hier klar formuliert ist.

Demnach werden weitere Ölbohrtätigkeiten - bis auf die bestandsgeschützten Aktivitäten ­

ausgeschlossen und sind daher auch nicht genehmigungsfähig.

                                                 2

Auch wenn es die Mittelplate schon länger gibt, als das Nationalparkgesetz, hat dies nichts mit

der traditionellen Nutzung des Wattenmeeres zu tun. Nun lässt sich die Mittelplate aufgrund des

Bestandschutzes aber nicht wegdiskutieren. Laut Nationalparkgesetz ist die Erdölbohrung und ­

förderung ausschließlich von der Mittelplate zulässig - und das akzeptieren wir. Aber darum geht

es hierbei auch nicht. Es geht darum, dass keine weiteren Bohrtätigkeiten im nordfriesischen Teil

des Wattenmeeres sowie von Land aus in den Nationalpark hinein getätigt werden sollen. Daher

unterstützen wir das Ansinnen der Grünen, eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe

nur dann zu genehmigen, wenn eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem

Naturschutzrecht dies zulässt.

Aber das muss man sich erst einmal vorstellen, wir haben Natura 2000 Gebiete, mit einem

europäischen Schutzstatus und wir haben ein Bundesbergbaugesetz, dass einen solchen

Schutzstatus nicht kennt, weil der Bundesgesetzgeber es bisher nicht vermocht hat,

europäisches Recht in nationales Recht - sprich das Bergrecht - umzusetzen. Aus Sicht des SSW

steht die Erdölförderung im Wattenmeer im Widerspruch zum bestehenden geltenden

europäischen Naturschutzrecht und es ist aus unserer Sicht nicht verständlich, warum es nicht

entsprechend berücksichtigt wird. Für uns ist klar, hier muss der Bundesgesetzgeber seiner

Umsetzungsverpflichtung unverzüglich nachkommen.



Bei Vorhaben eines bestimmten Ausmaßes, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf

die Umwelt haben, ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, auf

dessen Grundlage über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Dann ist es fragwürdig,

warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine umfassende Verbandsbeteiligung, wie

man sie aus anderen Genehmigungsverfahren kennt, nicht vorgesehen ist.



Der SSW unterstützt die Punkte des Grünen Antrages, denn aus unserer Sicht muss endlich

rechtliche Klarheit mit allen dazugehörigen Konsequenzen geschaffen werden. Damit auch

künftig im Sinne des Nationalparks Wattenmeer Entscheidungen getroffen werden, die so auch

von den Menschen vor Ort und der regionalen Politik gewollt sind.

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Der Landtag sollte den interfraktionellen Beschluss des Kreistages Nordfriesland berücksichtigen

und entsprechend handeln. Es gilt ein Signal zu setzen, das deutlich macht, dass sich der Landtag

gegen eine Ausweitung der Erdölbohrungen ausspricht und dies mit politischen Initiativen

umsetzt. Die Landesregierung muss über den Bundesrat dafür Sorge tragen, dass das

Bundesbergbaugesetz geändert wird. Die Ausweitung der Ölbohrung und ­förderung darf nicht

ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bestimmungen über die Bühne gehen.
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