ist das Original der Pressemitteilung
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,
und
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1
Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Nr. 243/2008 Dr. Heiner Garg, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Mittwoch, den 10. September 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/ Wattenmeer/ Explorationsbohrungen
Günther Hildebrand: ,,Es sind noch viele Fragen zu
klären"
In der Debatte zum TOP 13 (Explorationsbohrungen im Nationalpark
Wattenmeer) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-
Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
,,Nach der April-Sitzung führen wir heute bereits die zweite Debatte über die
Frage, ob Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer rechtlich
zulässig sind und welche Folgen sich gegebenenfalls daraus ergeben. Es
geht im sachlichen Kern im Wesentlichen um eine juristische Debatte, die
eigentlich die Gerichte zu führen haben, die aber doch naturschutzfachlich
erhebliche Auswirkungen haben kann.
In der rechtlichen Beurteilung sind wir seit April ein Stück weiter gekommen.
Es liegen mittlerweile zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Landtages vor und insbesondere das zweite Gutachten kommt hier zu einer
klaren Auffassung, die ich kurz zitieren möchte:
,,...mangels nationaler Umsetzungsvorschriften hätte das Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie die Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 3
der FFH-Richtlinie vorliegend unmittelbar anwenden müssen. Von Amts
wegen wäre daher vor Erteilung der Aufsuchungserlaubnis eine Überprüfung
erforderlich gewesen, ob die künftige Nutzung als Aufsuchungsgebiet für
Kohlenwasserstoffe mit den festgelegten ökologischen Erhaltungszielen des
zu einem großen Teil im Nationalpark Wattenmeer liegenden Gebiets
vereinbar ist."
Kurz und auf hochdeutsch ergibt sich daraus, dass die Genehmigung des
Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld
aufgrund dieses schwerwiegenden Abwägungsmangels nach Auffassung des
Wissenschaftlichen Dienstes rechtwidrig ist.
Dieses Gutachten datiert vom 07. Juli 2008 und ist seit einigen Wochen im
Umlauf. Es bestand also seitens der Landesregierung genügend Zeit, sich
hiermit zu beschäftigen und entweder den Inhalt zu bestätigen oder aber eine
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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eigene Rechtsauffassung zu entwickeln in der begründet darzulegen
gewesen wäre, warum die Aussagen des Gutachtens des Wissenschaftlichen
Dienstes nicht zuträfen.
Vor diesem Hintergrund ist es schon erstaunlich, welche Erfahrungen wir
dieser Tage mit der Landesregierung gemacht haben. Ich habe nämlich zwei
Tage vor der heutigen Debatte also Montag - bei der Landesregierung
nachfragen lassen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung des
Wissenschaftlichen Dienstes teilt oder nicht. Die Aussage aus dem befragten
Ministerium lautete: ,,Wir sind hierzu nicht sprechfähig."
Eine rechtliche Würdigung ist doch keine politische Entscheidung! Die
Landesregierung muss doch in der Lage sein, in knapp 2 Monaten zu einem
bestimmten Sachverhalt eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen.
Daher bin ich heute auf die Ausführungen der Landesregierung sehr
gespannt. In der Tendenz, das sage ich aber sehr deutlich, sind wir dem
Antrag der Grünen bisher nicht abgeneigt.
Wenn eine Genehmigung rechtswidrig erteilt wurde und dies hinterher
festgestellt wird, dann ist sie zu korrigieren und die Landesregierung hat sich
im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierfür einzusetzen.
Wenn das Bergbaurecht nicht EU-konform ist, weil es hier ein
Umsetzungsdefizit europarechtlicher Bestimmungen gibt, dann besteht
legislativer Handlungsbedarf, der gerne auch im Wege einer
Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein aus in Gang gesetzt werden
kann.
Wenn es Voraussetzung für die Genehmigung von Schrägbohrungen vom
Festland aus in das Gebiet des Nationalparks ist, dass ein Gutachten für die
Unbedenklichkeit dieser Bohrungen vorliegen muss, dann darf vorher eine
solche Genehmigung nicht erteilt werden so einfach ist das.
Allerdings sollten wir heute nicht zu einer Abstimmung über den Antrag der
Grünen kommen, weil wir die Diskussion im Ausschuss noch vertiefen
sollten. Es gibt aus unserer Sicht noch weiteren Erörterungsbedarf.
Da ist zum einen die Frage, ob bereits seitens der EU ein
Vertragsverletzungsverfahren zur mangelhaften Umsetzung der FFH-
Richtlinie hinsichtlich der bergbaurechtlichen Vorschriften angedroht wurde
und wenn nein, warum dies zumindest bisher nicht erfolgt ist
beziehungsweise wann damit zu rechnen ist? Es mag ja sein, dass die EU
keinen Bedarf an der Erweiterung dieser Vorschriften sieht.
Zum anderen muss auch die Frage besprochen werden, welche
Haftungsfragen mit einer etwaigen Rücknahme bereits ausgesprochener
Genehmigungen verbunden sind. Man darf ja nicht diejenigen vergessen, die
auf die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Aufsuchungserlaubnis vertraut
haben und ggf. hier bereits finanzielle Aufwendungen gehabt haben.
Auch dies gilt es im Ausschuss zu klären."
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
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