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Kiel, den 10.09.2008
Es gilt das gesprochene Wort
Lars Harms
TOP 16 Versenken von Felsblöcken im ,,Sylter Außenriff"
16/2
Drs. 16/2217
Mit dem Versenken von Felsblöcken vor dem Sylter Außenriff, hat Greenpeace wieder einmal ein
gutes Gespür für einen PR-Auftritt gehabt. Aber unabhängig davon, wie man zu dieser Aktion
steht, ist es Greenpeace gelungen, auf eine seit langem bekannte Problematik im
Zusammenhang mit der Schleppnetzfischerei und dem Sand- und Kiesabbau in dem
Schutzgebiet hinzuweisen.
Angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei um ein Natura 2000 Gebiet handelt, ist es nicht in
Ordnung, dass Fischtrawler mit ihren Schleppnetzen den Boden durchpflügen und schwere
Saugbagger dort Sand- und Kiesabbau betreiben. Dies sind Eingriffe in geschützte Lebensräume,
die nicht hinnehmbar sind, da diese Art der wirtschaftlichen Nutzung dem Schutzziel
entgegenwirkt. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits vor vier Jahren das Gebiet als
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Natura-2000-Gebiet bei der Europäischen Union gemeldet. Dass derartige Nutzungen weiterhin
stattfinden, lässt einen dann doch wundern. Schließlich beinhaltet die Ausweisung ein
Verschlechterungsverbot. Soll heißen, dass Lebensraumgebiete von negativen menschlichen
Einwirkungen unbeeinträchtigt bleiben müssen. So viel zum grundsätzlichen Anliegen von
Greenpeace.
Wenn wir aber ein Verschlechterungsverbot für das Gebiet haben, gilt dies nicht nur im
Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Nutzung. Alle negativen menschlichen Einwirkungen
also auch das Versenken von Felsblöcken fällt aus unserer Sicht hierunter. Wenn Greenpeace
tonnenschwere Felsblöcke ins Meer wirft, ist dies ein Eingriff in den Lebensraum, der nicht
akzeptabel ist. Hier wird der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben. Das macht die Aktion von
Greenpeace nicht besser und ist daher nicht hinnehmbar.
In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Staat, um
gegen solche Aktionen vorgehen zu können? Wir wissen, dass es eine rechtswidrige Handlung
nach dem Hohe-See-Einbringungsgesetz ist und Greenpeace bereits ein Ordnungsgeld in Höhe
von 50.000 angedroht wurde. Angesichts der Gesamtsumme der Maßnahme, wirkt das
Ordnungsgeld jedoch wenig abschreckend. Wenn es um die Verklappung, Entsorgung von Öl
oder wie in diesem Fall das versenken von Felsblöcken geht, haben wir bereits häufig festgestellt,
dass die Ordnungsgelder wenig abschreckend sind.
Was wir brauchen, ist eine klare rechtliche Regelung, die das Sylter Außenriff wirklich schützt.
Denn scheinbar ist es nicht genug, wenn das Gebiet als Natura-2000-Gebiet gemeldet ist. Die
Bundesregierung muss ihre Hausaufgaben machen und die nationale Unterschutzstellung
endlich durchführen. Erst dann haben wir ein Instrument, das das Riff wirklich schützt.
Die Aktion von Greenpeace ist aus Sicht des SSW aus mehreren Gründen nicht hinnehmbar. Zum
einen stellt es einen Eingriff in den Lebensraum dar, zum anderen werden dadurch aber auch
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Fischer in ihrer Ausübung behindert, die eventuell nicht zu denen gehören, die Greenpeace mit
ihrer Aktion treffen will. Wenn Greenpeace wirklich etwas erreichen will, um auf die Zerstörung
des Sylter Außenriffs aufmerksam zu machen, dann hätten sie andere Wege einschlagen
müssen, als den von ihnen gewählten Weg.
Durch den nun von Greenpeace gewählten Weg, droht die Akzeptanz vor Ort verloren zu gehen.
Denn die Schleppnetzfischerei ausländischer Trawler wird gerade auch an der Westküste mehr
als kritisch gesehen und auch der Kiesabbau im Meer wird unterschiedlich diskutiert. Durch ihre
undurchdachte Aktion hat sich Greenpeace eines natürlichen Bündnispartners beraubt: nämlich
der lokalen Bevölkerung. Wenn Greenpeace diesen Bündnispartner zurückgewinnen will, muss
es die Aktion einstellen und Aktionen wählen, die deutlich machen, wer der wirkliche
Verursacher von Schäden ist. Auf jeden Fall können wir hier als Landtag nicht illegale Aktionen
gutheißen auch nicht, wenn sie von Greenpeace kommen.