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Presseticker > alle > 2008 > September > 10 > 15:52

Günther Hildebrand: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                              1




Presseinformation
                                                                                                    Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                                    Vorsitzender
Nr. 244/2008                                                                                        Dr. Heiner Garg, MdL
                                                                                                    Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Mittwoch, 10. September 2008                                                                  Dr. Ekkehard Klug, MdL
                                                                                                    Parlamentarischer Geschäftsführer
Sperrfrist: Redebeginn                                                                              Günther Hildebrand, MdL


Es gilt das gesprochene Wort!

Naturschutz/Sylter Außenriff

Günther Hildebrand: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 16 (Versenken von Felsblöcken am Sylter
Außenriff) sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,
Günther Hildebrand:

,,Die FDP-Fraktion tritt für Naturschutz ein; sie tritt für den Schutz von FFH-
Gebieten ein ­ auch im Sylter Außenriff.
Wir halten es für eine gute Entscheidung, dass das Nordseeareal vor Sylt
2004 als ,,Natura 2000"-Gebiet gemeldet worden ist.
Die FDP tritt aber auch für den Rechtsstaat ein. Die Begeisterung, mit der die
Presse die Aktionen von Greenpeace als ,,Seeschlacht vor Sylt" ( Hamburger
Abendblatt, 19.08.) geradezu feiert, lehnen wir deshalb ab.
Eigenmächtig Natursteine im Meer zu versenken, um vermeintlich ein
Naturschutzgebiet zu schützen, ist eben nicht ,,Recht so"!
Bereits am 18. August wurde durch das Bundesumweltministerium
festgestellt, dass ,,das Einbringen von Steinen durch Greenpeace ... im
Meeresschutzgebiet ,,Sylter Außenriff" vor Sylt ... eine rechtswidrige
Handlung [ist]".
Konsequenzen hatte das bislang nicht.
Stattdessen erklären mögliche Verantwortlich öffentlich, warum sie nicht
zuständig sind, die Presse zitiert den Bundesumweltminister mit den Worten
,,Ich kann die Motive von Greenpeace verstehen" und eine Greenpeace-
Mitarbeiterin erobert die Schlagzeilen mit dem Hinweis, dass schließlich ein
Naturschutzgebiet geschützt würde.

Aber auch im Naturschutz heiligt der Zweck nicht die Mittel.
Verstöße gegen das geltende Recht - und das Versenken von Felsblöcken im
Sylter Außenriff ist ein Verstoß ­ müssen unabhängig von den angeblich oder
tatsächlich verfolgten Zielen und unabhängig von den handelnden Personen
oder Organisationen geahndet werden.
Zumindest in diesem Punkt scheint der Ministerpräsident mit uns einer
Meinung zu sein, der inzwischen das Umwelt- und Verkehrsministerium in
Berlin aufgefordert haben soll, endlich ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Greenpeace einzuleiten, damit die
Bundespolizei handeln kann (Pinneberger 2.09.).
Das erscheint zumindest konsequent.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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Mindestens genau so spannend ist aber die Frage, wie es überhaupt dazu
gekommen ist, dass Greenpeace glaubt auf die normative Kraft des
Faktischen ausweichen zu müssen, um im Sylter Außenriff ein Verbot der
Fischerei sowie des Abbaus von Kies und Sand zu erwirken.
Jedenfalls wenn man unterstellt, dass es Greenpeace um die Sache geht und
sie nicht medienwirksam in eigener Sache trommeln.
Wie steht es um Fischerei und Kies- und Sandabbau im Sylter Außenriff?
Was können wir hier gegebenenfalls tun?
Was die fischereilichen Beschränkungen angeht, eher weniger. Es ist
bekannt, dass diese Frage ­ unter Berücksichtigung bundesrechtlicher
Beschränkungen in einem Naturschutzgebiet - abschließend der EU-
Fischereirat entscheiden muss und Schleswig-Holstein wenig zu sagen hat.
Trotzdem erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich die Sorgen
und Befürchtungen des Kutter- und Küstenfischerverbandes teile, dass die
riesigen Felsblöcke Hindernisse bilden, an denen geschleppte Netze leicht
hängen bleiben und die Fischereifahrzeuge und ihre Besatzung in große
Gefahr bringen können.
Diese Gefährdungen sind völlig unverhältnismäßig. Und sie sind auch
naturschutzfachlich unbegründet, solange sich die Fischer an die ihnen
gemachten Auflagen halten. Ihre jahrzehntelange fischereiliche Nutzung hat
das Gebiet nicht beeinträchtigt.
Soweit es um den Sand- und Kiesabbau geht, ist jedoch ausschließlich das
jeweilige Land für die Durchführung der Genehmigungsverfahren zuständig,
sprich Schleswig-Holstein hat das Sagen. Zuständige Behörde ist das mit
Niedersachsen gemeinsam geführte Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat die Schleswig-Holsteinische
Landesregierung genehmigt, dass Kies und Sand im Gebiet vor Sylt
abgebaut wird: Seit 2002 ist im Feld Weiße Bank die Sand- und
Kiesgewinnung auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschluss mit
integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung bis März 2039 zugelassen.
Ich betone das und ich betone insbesondere den Hinweis auf die
Umweltverträglichkeitsprüfung, weil es ihm Rahmen des Verfahrens
durchaus Bedenken oder zumindest anders lautende Stellungnahmen des
Bundesamtes für Naturschutz als zuständige Benehmensbehörde gegeben
hat.
Schleswig-Holstein ist seinerzeit den vom BfN vorgebrachten Argumenten,
die u.a. auf eine Beeinträchtigung der Nahrungshabitate von Schweinswalen,
Kegelrobben und Seevögeln hinwiesen, nicht gefolgt.
Warum?
Ich gehe nicht davon aus, dass rot/grün seinerzeit damit Natur- und
Artenschutz schwächen wollten. Sie haben die Genehmigung damals erteilt.
Insbesondere die Grünen, die Greenpeace heute so unterstützen, sollten sich
das bewusst machen.
Soweit Gründe des Küstenschutzes den Ausschlag dafür gegeben haben,
kann die FDP die Entscheidung nur unterstützen. Bei der Abwägung der
Interessen von Mensch und Natur gibt es für die FDP überhaupt keinen
Zweifel, dass die Sicherheit der Menschen auf den Nordseeinseln und hinter
den Deichen Vorrang hat.
Unter diesem Vorzeichen bleibt es unser Ziel, den Schutz des FFH-Gebietes
sicherzustellen. Nach rechtsstaatlichen Verfahren. Alles andere erweist auch
dem Naturschutz einen Bärendienst."




Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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