FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 244/2008 Kiel, Mittwoch, 10. September 2008 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Naturschutz/Sylter Außenriff Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Günther Hildebrand: Der Zweck heiligt nicht die Mittel In seinem Debattenbeitrag zu TOP 16 (Versenken von Felsblöcken am Sylter Außenriff) sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Die FDP-Fraktion tritt für Naturschutz ein; sie tritt für den Schutz von FFHGebieten ein ­ auch im Sylter Außenriff. Wir halten es für eine gute Entscheidung, dass das Nordseeareal vor Sylt 2004 als ,,Natura 2000"-Gebiet gemeldet worden ist. Die FDP tritt aber auch für den Rechtsstaat ein. Die Begeisterung, mit der die Presse die Aktionen von Greenpeace als ,,Seeschlacht vor Sylt" ( Hamburger Abendblatt, 19.08.) geradezu feiert, lehnen wir deshalb ab. Eigenmächtig Natursteine im Meer zu versenken, um vermeintlich ein Naturschutzgebiet zu schützen, ist eben nicht ,,Recht so"! Bereits am 18. August wurde durch das Bundesumweltministerium festgestellt, dass ,,das Einbringen von Steinen durch Greenpeace ... im Meeresschutzgebiet ,,Sylter Außenriff" vor Sylt ... eine rechtswidrige Handlung [ist]". Konsequenzen hatte das bislang nicht. Stattdessen erklären mögliche Verantwortlich öffentlich, warum sie nicht zuständig sind, die Presse zitiert den Bundesumweltminister mit den Worten ,,Ich kann die Motive von Greenpeace verstehen" und eine GreenpeaceMitarbeiterin erobert die Schlagzeilen mit dem Hinweis, dass schließlich ein Naturschutzgebiet geschützt würde. Aber auch im Naturschutz heiligt der Zweck nicht die Mittel. Verstöße gegen das geltende Recht - und das Versenken von Felsblöcken im Sylter Außenriff ist ein Verstoß ­ müssen unabhängig von den angeblich oder tatsächlich verfolgten Zielen und unabhängig von den handelnden Personen oder Organisationen geahndet werden. Zumindest in diesem Punkt scheint der Ministerpräsident mit uns einer Meinung zu sein, der inzwischen das Umwelt- und Verkehrsministerium in Berlin aufgefordert haben soll, endlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Greenpeace einzuleiten, damit die Bundespolizei handeln kann (Pinneberger 2.09.). Das erscheint zumindest konsequent. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Mindestens genau so spannend ist aber die Frage, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass Greenpeace glaubt auf die normative Kraft des Faktischen ausweichen zu müssen, um im Sylter Außenriff ein Verbot der Fischerei sowie des Abbaus von Kies und Sand zu erwirken. Jedenfalls wenn man unterstellt, dass es Greenpeace um die Sache geht und sie nicht medienwirksam in eigener Sache trommeln. Wie steht es um Fischerei und Kies- und Sandabbau im Sylter Außenriff? Was können wir hier gegebenenfalls tun? Was die fischereilichen Beschränkungen angeht, eher weniger. Es ist bekannt, dass diese Frage ­ unter Berücksichtigung bundesrechtlicher Beschränkungen in einem Naturschutzgebiet - abschließend der EUFischereirat entscheiden muss und Schleswig-Holstein wenig zu sagen hat. Trotzdem erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich die Sorgen und Befürchtungen des Kutter- und Küstenfischerverbandes teile, dass die riesigen Felsblöcke Hindernisse bilden, an denen geschleppte Netze leicht hängen bleiben und die Fischereifahrzeuge und ihre Besatzung in große Gefahr bringen können. Diese Gefährdungen sind völlig unverhältnismäßig. Und sie sind auch naturschutzfachlich unbegründet, solange sich die Fischer an die ihnen gemachten Auflagen halten. Ihre jahrzehntelange fischereiliche Nutzung hat das Gebiet nicht beeinträchtigt. Soweit es um den Sand- und Kiesabbau geht, ist jedoch ausschließlich das jeweilige Land für die Durchführung der Genehmigungsverfahren zuständig, sprich Schleswig-Holstein hat das Sagen. Zuständige Behörde ist das mit Niedersachsen gemeinsam geführte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung genehmigt, dass Kies und Sand im Gebiet vor Sylt abgebaut wird: Seit 2002 ist im Feld Weiße Bank die Sand- und Kiesgewinnung auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschluss mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung bis März 2039 zugelassen. Ich betone das und ich betone insbesondere den Hinweis auf die Umweltverträglichkeitsprüfung, weil es ihm Rahmen des Verfahrens durchaus Bedenken oder zumindest anders lautende Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz als zuständige Benehmensbehörde gegeben hat. Schleswig-Holstein ist seinerzeit den vom BfN vorgebrachten Argumenten, die u.a. auf eine Beeinträchtigung der Nahrungshabitate von Schweinswalen, Kegelrobben und Seevögeln hinwiesen, nicht gefolgt. Warum? Ich gehe nicht davon aus, dass rot/grün seinerzeit damit Natur- und Artenschutz schwächen wollten. Sie haben die Genehmigung damals erteilt. Insbesondere die Grünen, die Greenpeace heute so unterstützen, sollten sich das bewusst machen. Soweit Gründe des Küstenschutzes den Ausschlag dafür gegeben haben, kann die FDP die Entscheidung nur unterstützen. Bei der Abwägung der Interessen von Mensch und Natur gibt es für die FDP überhaupt keinen Zweifel, dass die Sicherheit der Menschen auf den Nordseeinseln und hinter den Deichen Vorrang hat. Unter diesem Vorzeichen bleibt es unser Ziel, den Schutz des FFH-Gebietes sicherzustellen. Nach rechtsstaatlichen Verfahren. Alles andere erweist auch dem Naturschutz einen Bärendienst." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/