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Kiel, den 10.09.2008
Es gilt das gesprochene Wort
Lars Harms
TOP 10 Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften
Drs. 16/2183
Um die CO2-Emissionen und die Klimaschutzziele des Landes und des Bundes umzusetzen,
bedarf es großer Kraftanstrengungen. Das wissen wir. Wir kennen viele Lösungsansätze, um die
selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Jedoch haben die vielen Klimaschutzdebatten immer wieder
deutlich gemacht, dass die Umsetzung auf dem Papier leichter ist, als in der Realität. Wir dürfen
aber nicht locker lassen und müssen immer wieder Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu
verbessern. Die Umsetzung vieler vermeidlich kleiner Maßnahmen ist unterm Strich genauso
wichtig, wie die großen Maßnahmen. Sie haben aber den Effekt, dass Erfolgserlebnisse eher zu
verzeichnen sind.
Eine solche Maßnahme ist, aus Sicht des SSW, die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren
Energien. Der positive Effekt für den Klimaschutz ist unbestritten - die Umsetzung ist einfach
und unkompliziert. Jedoch können wir nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme unverzüglich
umgesetzt werden kann, da es bestehende Verträge gibt, an die sich das Land beziehungsweise
die GMSH zu halten hat.
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Die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren Energien für die Landesliegenschaften und die
durch das Land genutzten Gebäude, ist ein richtiger Schritt und eine gute Investition im Sinne
des Klimaschutzes. Damit können wir als Land ein Zeichen setzen und mit gutem Beispiel
vorangehen. Mit dem zentralen Stromeinkauf hat die GMSH ein Instrument an der Hand, mit
dem sie gegenüber den Stromanbietern entsprechend auftreten kann.
Wir unterstützen den Antrag der Grünen, denn wir sehen in der Selbstverpflichtung, für
landesgenutzte Liegenschaften nur Angebote für zertifizierten Ökostrom einzuholen, einen
wichtigen Schritt im Sinne des Klimaschutzes.
Vor wenigen Jahren, war die Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom noch umstritten.
Doch die EU-Kommission und nachfolgende Urteile des europäischen Gerichtshofs haben
entschieden, dass Ökostrom durchaus ein Kriterium im Vergabeverfahren sein darf. Damit hat
die GMSH Planungssicherheit, wenn künftig Ökostrom ein Ausschreibungskriterium sein soll.
Und das ist gut so, denn nach Auffassung des SSW gehört es zu einem modernen
Vergabeverfahren, dass neben beispielsweise sozialen Aspekten auch Umweltkriterien
herangezogen werden dürfen.
Wir unterstützen den Antrag der Grünen, würden aber gern im Ausschuss erörtern, wie sich die
Energieeinsparungsmaßnahmen in den Landesliegenschaften in den letzten Jahren entwickelt
haben und wo noch weitere Energieeinsparungspotentiale sind. Damit hätten wir eine
Größenordnung, anhand der wir sehen können, wie bisherige Maßnahmen gegriffen haben und
was das letztendlich auch an CO2-Einsparungen erbracht hat.