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Presseticker > alle > 2008 > September > 10 > 17:28

Lars Harms zu TOP 10 - Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

Presseinformation

Kiel, den 10.09.2008
Es gilt das gesprochene Wort




Lars Harms



TOP 10                  Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften
                        Drs. 16/2183


Um die CO2-Emissionen und die Klimaschutzziele des Landes und des Bundes umzusetzen,

bedarf es großer Kraftanstrengungen. Das wissen wir. Wir kennen viele Lösungsansätze, um die

selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Jedoch haben die vielen Klimaschutzdebatten immer wieder

deutlich gemacht, dass die Umsetzung auf dem Papier leichter ist, als in der Realität. Wir dürfen

aber nicht locker lassen und müssen immer wieder Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu

verbessern. Die Umsetzung vieler vermeidlich kleiner Maßnahmen ist unterm Strich genauso

wichtig, wie die großen Maßnahmen. Sie haben aber den Effekt, dass Erfolgserlebnisse eher zu

verzeichnen sind.



Eine solche Maßnahme ist, aus Sicht des SSW, die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren

Energien. Der positive Effekt für den Klimaschutz ist unbestritten - die Umsetzung ist einfach

und unkompliziert. Jedoch können wir nicht davon ausgehen, dass die Maßnahme unverzüglich

umgesetzt werden kann, da es bestehende Verträge gibt, an die sich das Land beziehungsweise

die GMSH zu halten hat.

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Die Beschaffung von Strom aus Erneuerbaren Energien für die Landesliegenschaften und die

durch das Land genutzten Gebäude, ist ein richtiger Schritt und eine gute Investition im Sinne

des Klimaschutzes. Damit können wir als Land ein Zeichen setzen und mit gutem Beispiel

vorangehen. Mit dem zentralen Stromeinkauf hat die GMSH ein Instrument an der Hand, mit

dem sie gegenüber den Stromanbietern entsprechend auftreten kann.

Wir unterstützen den Antrag der Grünen, denn wir sehen in der Selbstverpflichtung, für

landesgenutzte Liegenschaften nur Angebote für zertifizierten Ökostrom einzuholen, einen

wichtigen Schritt im Sinne des Klimaschutzes.



Vor wenigen Jahren, war die Zulässigkeit einer Ausschreibung von Ökostrom noch umstritten.

Doch die EU-Kommission und nachfolgende Urteile des europäischen Gerichtshofs haben

entschieden, dass Ökostrom durchaus ein Kriterium im Vergabeverfahren sein darf. Damit hat

die GMSH Planungssicherheit, wenn künftig Ökostrom ein Ausschreibungskriterium sein soll.

Und das ist gut so, denn nach Auffassung des SSW gehört es zu einem modernen

Vergabeverfahren, dass neben beispielsweise sozialen Aspekten auch Umweltkriterien

herangezogen werden dürfen.



Wir unterstützen den Antrag der Grünen, würden aber gern im Ausschuss erörtern, wie sich die

Energieeinsparungsmaßnahmen in den Landesliegenschaften in den letzten Jahren entwickelt

haben und wo noch weitere Energieeinsparungspotentiale sind. Damit hätten wir eine

Größenordnung, anhand der wir sehen können, wie bisherige Maßnahmen gegriffen haben und

was das letztendlich auch an CO2-Einsparungen erbracht hat.
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