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Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 10.09.2008
Landtag Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: Redebeginn
aktuell
TOP 10: Ökostrombeschaffung für landeseigene Liegenschaften (Drucksache 16/2183)
Thomas Hölck:
An erster Stelle steht Energieeinsparung und -effizienz
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, nur noch Ökostrom für die Liegen-
schaften des Landes zuzulassen, ist in seiner Zielrichtung richtig und zu unterstützen.
Ökostrom in den Landesliegenschaften als ein Baustein für den Klimaschutz ist im An-
satz richtig. Allerdings kommt es im Wesentlichen auf die Reihenfolge bei der Um-
setzung der notwendigen Maßnahmen für die klimaschonende Bewirtschaftung der
Gebäude an. An erster Stelle müssen die Energievermeidung und die Energieeffizienz
stehen. Die dann noch erforderliche Energie sollte möglichst aus erneuerbaren Quel-
len kommen.
Wer die Klimabilanz verbessern will, muss aber zunächst weniger Energie verbrau-
chen. Mit der Wärmedämmung von Gebäuden ist ein erhebliches Energieeinsparpo-
tenzial zu erreichen. Bei einer gleichzeitigen Optimierung der Heizungstechnik und ei-
ner Modernisierung der Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich sind enor-
me Energieeinspareffekte zu erzielen. Deshalb darf bei notwendigen Sanierungsmaß-
nahmen auf die technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht
verzichtet werden.
Die Bewirtschaftung der Landesverwaltung mit ihren Liegenschaften, Geräten und
Fahrzeugen hat eine umweltpolitische Vorbildwirkung, die ich unterstütze. Die
Herausgeber: Landeshaus
SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel
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energetische Fortentwicklung der Landesliegenschaften ist allerdings auch kein Neu-
land, sondern ein laufender Prozess, der innerhalb der Bewirtschaftungsaufgaben der
GMSH liegt. Dieser Prozess muss evaluiert und fortgeführt werden.
Die GMSH hat bereits im Jahr 2001 der Landeregierung ein Konzept zur Senkung
der Ver- und Entsorgungskosten vorgelegt. Es muss sicher gestellt werden, dass
der Ökostrom, der eingekauft wird, eindeutig aus regenerativer Stromerzeugung
stammt. Regenerative Energie beim Endverbrauch eindeutig zuzuordnen, ist im euro-
päischen Stromverbundsystem nicht einfach. Es bedarf einer besonderen Transparenz
bei der Erzeugung und dem Handel erneuerbarer Energie.
Regenerative Energie aus deutschen Landen, die nach dem Erneuerbare-Energien-
Gesetz gefördert wird, scheidet derzeit aus. Regenerativ produzierter Strom, der nach
dem EEG mit einer Einspeisevergütung gefördert wird, muss derzeit mit rund 16 % je-
der Stromlieferung zugefügt werden. D. h., erneuerbare Energie, die darüber hinaus in
Deutschland verkauft wird, stammt entweder aus Altanlagen, für die es keine Förde-
rung mehr gibt, oder sie stammt aus dem Ausland. Ein Einsatz von Ökostrom aus dem
Ausland macht aber nur bedingt Sinn, da die Übertragungsverluste nicht zu einem effi-
zienten Einsatz beitragen.
Die Erzeugung erneuerbarer Energie in den europäischen Nachbarländern ent-
spricht bis auf Schwankungen dem jeweiligen nationalen Verbrauch. Verkauft Schwe-
den Strom aus der Produktion von Wasserkraftwerken ins Ausland, so muss diese
verkaufte Energiemenge aus dem europäischen Stromerzeugungspotential zurück
nach Schweden geleitet werden. Ob es sich dabei immer um Ökostrom handelt, ist
zumindest zweifelhaft.
Das heißt im Ergebnis, eine dezentrale Stromversorgung, auch für den Einsatz erneu-
erbarer Energie, ist von besonderer Bedeutung. Den Verbrauch möglichst nah an die
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Produktionsstätte zu koppeln, ist eine sehr effiziente Energienutzung. Ob der Einkauf
von Ökostrom als Verbrauch erneuerbarer Energie eindeutig nachweisbar und wirt-
schaftlich darstellbar ist, muss in der Ausschussberatung intensiv geprüft werden. Der
Hinweis im Antrag auf die erforderliche Zertifizierung ist dabei hilfreich.
Zusätzlich müssen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Energiereduzie-
rung und Steigerung der Energieeffizienz geprüft werden. Energiecontrolling und
Energiemanagement haben dabei eine besondere Bedeutung. Hinzu kommt ein ener-
giebewusstes Verhalten der Mitarbeiter. Nach Untersuchungen lassen sich alleine 10
% des Einsparpotentials durch energiesparendes Verhalten der Beschäftigten errei-
chen hier gibt es bereits gute Handreichungen durch die GMSH.
In diesem Zusammenhang ist auch das fifty-fifty-Modell besonders kreativ. Die Erspar-
nis beim Energieverbrauch wird dabei geteilt. Die eine Hälfte für die Senkung der Be-
wirtschaftungskosten, die andere Hälfte z. B. für die Erneuerung oder Verbesserung
der Büroausstattung dieses Modell wird bereits erfolgreich an vielen Schulen ange-
wandt. Der Einsatz von Ökostrom ist wünschenswert, wenn die Rahmendingungen für
einen Klima schonenden Betrieb der Landesliegenschaften stimmen. Die Vorausset-
zung abzuklären, ist Aufgabe der Ausschussberatung.