Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 10.09.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 10: Ökostrombeschaffung für landeseigene Liegenschaften (Drucksache 16/2183) Thomas Hölck: An erster Stelle steht Energieeinsparung und -effizienz Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, nur noch Ökostrom für die Liegenschaften des Landes zuzulassen, ist in seiner Zielrichtung richtig und zu unterstützen. Ökostrom in den Landesliegenschaften als ein Baustein für den Klimaschutz ist im Ansatz richtig. Allerdings kommt es im Wesentlichen auf die Reihenfolge bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die klimaschonende Bewirtschaftung der Gebäude an. An erster Stelle müssen die Energievermeidung und die Energieeffizienz stehen. Die dann noch erforderliche Energie sollte möglichst aus erneuerbaren Quellen kommen. Wer die Klimabilanz verbessern will, muss aber zunächst weniger Energie verbrauchen. Mit der Wärmedämmung von Gebäuden ist ein erhebliches Energieeinsparpotenzial zu erreichen. Bei einer gleichzeitigen Optimierung der Heizungstechnik und einer Modernisierung der Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich sind enorme Energieeinspareffekte zu erzielen. Deshalb darf bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf die technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht verzichtet werden. Die Bewirtschaftung der Landesverwaltung mit ihren Liegenschaften, Geräten und Fahrzeugen hat eine umweltpolitische Vorbildwirkung, die ich unterstütze. Die Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- energetische Fortentwicklung der Landesliegenschaften ist allerdings auch kein Neuland, sondern ein laufender Prozess, der innerhalb der Bewirtschaftungsaufgaben der GMSH liegt. Dieser Prozess muss evaluiert und fortgeführt werden. Die GMSH hat bereits im Jahr 2001 der Landeregierung ein Konzept zur Senkung der Ver- und Entsorgungskosten vorgelegt. Es muss sicher gestellt werden, dass der Ökostrom, der eingekauft wird, eindeutig aus regenerativer Stromerzeugung stammt. Regenerative Energie beim Endverbrauch eindeutig zuzuordnen, ist im europäischen Stromverbundsystem nicht einfach. Es bedarf einer besonderen Transparenz bei der Erzeugung und dem Handel erneuerbarer Energie. Regenerative Energie aus deutschen Landen, die nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz gefördert wird, scheidet derzeit aus. Regenerativ produzierter Strom, der nach dem EEG mit einer Einspeisevergütung gefördert wird, muss derzeit mit rund 16 % jeder Stromlieferung zugefügt werden. D. h., erneuerbare Energie, die darüber hinaus in Deutschland verkauft wird, stammt entweder aus Altanlagen, für die es keine Förderung mehr gibt, oder sie stammt aus dem Ausland. Ein Einsatz von Ökostrom aus dem Ausland macht aber nur bedingt Sinn, da die Übertragungsverluste nicht zu einem effizienten Einsatz beitragen. Die Erzeugung erneuerbarer Energie in den europäischen Nachbarländern entspricht bis auf Schwankungen dem jeweiligen nationalen Verbrauch. Verkauft Schweden Strom aus der Produktion von Wasserkraftwerken ins Ausland, so muss diese verkaufte Energiemenge aus dem europäischen Stromerzeugungspotential zurück nach Schweden geleitet werden. Ob es sich dabei immer um Ökostrom handelt, ist zumindest zweifelhaft. Das heißt im Ergebnis, eine dezentrale Stromversorgung, auch für den Einsatz erneuerbarer Energie, ist von besonderer Bedeutung. Den Verbrauch möglichst nah an die -3- Produktionsstätte zu koppeln, ist eine sehr effiziente Energienutzung. Ob der Einkauf von Ökostrom als Verbrauch erneuerbarer Energie eindeutig nachweisbar und wirtschaftlich darstellbar ist, muss in der Ausschussberatung intensiv geprüft werden. Der Hinweis im Antrag auf die erforderliche Zertifizierung ist dabei hilfreich. Zusätzlich müssen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Energiereduzierung und Steigerung der Energieeffizienz geprüft werden. Energiecontrolling und Energiemanagement haben dabei eine besondere Bedeutung. Hinzu kommt ein energiebewusstes Verhalten der Mitarbeiter. Nach Untersuchungen lassen sich alleine 10 % des Einsparpotentials durch energiesparendes Verhalten der Beschäftigten erreichen ­ hier gibt es bereits gute Handreichungen durch die GMSH. In diesem Zusammenhang ist auch das fifty-fifty-Modell besonders kreativ. Die Ersparnis beim Energieverbrauch wird dabei geteilt. Die eine Hälfte für die Senkung der Bewirtschaftungskosten, die andere Hälfte z. B. für die Erneuerung oder Verbesserung der Büroausstattung ­ dieses Modell wird bereits erfolgreich an vielen Schulen angewandt. Der Einsatz von Ökostrom ist wünschenswert, wenn die Rahmendingungen für einen Klima schonenden Betrieb der Landesliegenschaften stimmen. Die Voraussetzung abzuklären, ist Aufgabe der Ausschussberatung.