FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 247/2008 Kiel, Donnerstag, 11. September 2008 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Innen/Kommunalwahlrecht Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Günther Hildebrand zum Kommunalwahlrecht In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,So sehr wir den Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in seiner inhaltlichen Richtung begrüßen, so sehr ist er auch dürftig. Denn es ist natürlich eine sinnvolle Änderung des Kommunalwahlrechts, die künftige Sitzvergabe in den Gemeinderäten und Kreistagen nach dem Verfahren St. Lague/Schepers vorzunehmen, aber es ist doch vernünftiger, das Kommunalwahlrecht insgesamt einer Reform zuzuführen. Insofern hat es uns schon gewundert, warum die Grünen, gerade nach den Erkenntnissen der letzten Kommunalwahl, nicht einfach ihren alten Gesetzentwurf ­ handwerklich verbessert - zum Kommunalwahlrecht mitsamt des Kumulierens und Panschierens eingebracht haben. So wird doch wieder nur an einem Gesetz an ein oder zwei Stellen herumgedoktert. Im Übrigen greift der Gesetzentwurf auch an anderer Stelle zu kurz. Wenn wir die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen künftig nach St. Lague/Schepers vornehmen, wie erfolgt dann die Besetzung der Ausschüsse? Soll diese ­ wie es auch nach ihrem Gesetzentwurf weiterhin vorgesehen ist - immer noch nach D'Hondt erfolgen? Das wäre ein wesentlicher Systembruch. Insofern sollten wir uns eher darüber Gedanken machen, ob es derzeit nicht angebrachter erscheint, Änderungen der Gemeinde- und Kreisordnungen vorzunehmen, denn Ausschussneu-, Um- oder Nachbesetzungen finden in den Gemeinden und Kreisen öfter statt, die nächste Kommunalwahl ist hingegen erst 2013. So gibt es in der Gemeindeordnung zunächst dringendere Dinge abzuarbeiten, wie sich nach den letzten Kommunalwahlen gezeigt hat. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wir haben dazu bereits Vorschläge ausgearbeitet und werden diese zur Oktobertagung in diesem Hause einbringen. Der zweite Punkt, der im Gesetzentwurf der Grünen aufgearbeitet wird ist die Frage, wie viele weitere Sitze nach einer Kommunalwahl und vorliegenden Überhangmandaten als Ausgleichsmandate verteilt werden dürfen. Die Grünen greifen damit die Debatte um den Streit über die Auslegung des geltenden Gesetzestextes auf. Kurz zur Erinnerung: Das Innenministerium hat bei der Sitzvergabe entgegen der geltenden Rechtssprechung die Auffassung vertreten, dass nur so viele Ausgleichsmandate verteilt werden dürfen, wie Überhangmandate nach einer Wahl entstanden sind. Die Rechtsprechung sagt hierzu klar, dass nach dem Kommunalwahlrecht die doppelte Anzahl der entstandenen Überhangmandate als Ausgleichsmandate vergeben werden können. Wir alle haben diesen Streit verfolgt und zur Kenntnis nehmen dürfen, dass das Innenministerium als Kommunalaufsicht nun alle Interpretationen duldet. Wenn eine Kommune also nicht der Auffassung der Kommunalaufsicht folgt, dann wird nicht eingeschritten. Das mag eine pragmatische Lösung sein. Rechtsstaatlich ist sie nicht minder bedenklich und sie führt auch nicht zu einer Klärung. Klärung bringt hier die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung, die die Grenze für die Vergabe weiterer Ausgleichsmandate erst dort setzt, bis so viele Ausgleichsmandate ausgekehrt sind, dass eine dem Wahlergebnis entsprechende verhältnismäßige Sitzverteilung erfolgt ist. Das ist soweit in Ordnung, aber auch hier drängt die Zeit nicht mehr. In den Kreisen und Kommunen haben die Wahlprüfungsausschüsse getagt und die Ergebnisse der Sitzverteilung bereits bestätigt. Die nächste Wahl ist 2013. Wir sollten daher vielleicht noch einmal gründlicher an die Aufarbeitung und Änderung des Kommunalwahlrechts und der Gemeinde-, Amts- und Kreisordnung gehen und nicht in Form von punktuellen Schnellschüssen. Hier ist eine ­ handwerkliche und inhaltlich systematische Arbeit gefordert. Das Ergebnis von Gesetzentwürfen ist wichtiger als der Absender. Wir werden in den weiteren Beratungen hierzu ergänzende Vorschläge machen." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/