Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.09.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 12: Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen (Drucksache 16/2202) Anette Langner: Unbürokratisches System der Anerkennung von Abschlüssen erreichen Bei einem sich abzeichnenden Fachkräftemangel in Deutschland muss es grundsätzlich in unserem Interesse sein, einerseits die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften zu fördern und andererseits das fachliche und berufliche Potenzial von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu nutzen. Ein entscheidendes Hindernis für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse. Deshalb greift der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen durchaus eine Problematik auf, mit der wir uns beschäftigen sollten. Die Anzahl der Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen ist in Deutschland relativ gering. Gründe hierfür können die hohen Zugangsschwellen sein: · · · · Eine Vielzahl zuständiger Behörden und Organisationen (Kammern) unterschiedliche, teilweise komplizierte Rechtsgrundlagen ein umfangreiches Verfahren und die oft geringen Chancen auf vollständige Anerkennung. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Die ,,Vergleichbarkeitsprüfung eines ausländischen Aus- oder Weiterbildungsabschlusses" wird von den IHK und den Handwerkskammern durchgeführt. Sie vergleichen den deutschen Ausbildungsberuf, wie er zur Zeit des ausländischen Abschlusses aktuell war, mit dem ausländischen. Wenn eine ,,Gleichwertigkeit" besteht, darf die deutsche Berufsbezeichnung geführt werden. Vollständige Gleichwertigkeit ist aber selten gegeben, daher nehmen die Kammern Einstufungen vor. Die Einordnung führt aber nicht zur Anerkennung des Berufs und in der Regel auch nicht zu der entsprechenden tariflichen Einstufung. Ein weiterer Problempunkt ist, dass die Bedeutung informellen Wissens und informell erworbener Kompetenzen im Berufsleben zunimmt (Stichwort: lebenslanges Lernen). Sie erfährt aber in Deutschland nicht dieselbe Wertschätzung wie formale Abschlüsse. Um eine Anerkennung informeller Qualifikationen zu erlangen, gibt es bislang nur das Instrument der Externenprüfung. Was also sollte man tun? Wegen der besonderen Stellung der Kammern wird eine Zentralisierung in der Praxis der Anerkennung kaum möglich sein. Möglich ist jedoch der Zugang zu Informationen: mehr Transparenz und Zugänglichkeit, beispielsweise durch (mehrsprachige) Informationsflyer, Zusammenfassung von Kontaktstellen oder Erstberatungseinrichtungen. Die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Anwendung des Europäischen Qualifikationsrahmen, der eine bessere Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen zulässt, gehen in die richtige Richtung, benachteiligen jedoch Menschen mit Abschlüssen, die außerhalb der EU erworben wurden, beispielsweise in Afrika, Asien oder den USA. Die EU-Richtlinie überlässt die Regelung der Anerkennung von Bildungsnachweisen aus Drittstaaten den Mitgliedstaaten selbst. Hier ist sicherlich Handlungsbedarf, den wir auf Landesebene allerdings nicht lösen können. -3- Für die akademischen Abschlüsse wird sich die Frage der grenzübergreifenden Anerkennung von Hochschulabschlüssen bald nicht mehr stellen, da die Teilnahme am Bologna-Prozess zur Herstellung einheitlicher Wissenschafts- und Hochschulstrukturen mittlerweile schon weit über die Grenzen der Europäischen Union hinausreicht. Es wird also künftig viel leichter sein, im Ausland in Berufen tätig zu sein, für die ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss erforderlich ist. Zum Abschluss möchte ich auf ein wie ich finde spannendes Modellprojekt des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Institutes und des Hanseparlamentes hinweisen, das auch für uns in Schleswig-Holstein interessant sein könnte. Ziel des Projektes war es, zwischen den Kammern und zuständigen Behörden im Ostseeraum ein unbürokratisches System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen zu erreichen. Dazu wurde das Ausbildungsprofil in europaweit geltende Kernqualifikationen und in national unterschiedliche Zusatzqualifikationen eingeteilt. Die Einführung eines Referenzberufes beschreibt ein virtuelles Berufsbild, das die optimalen Qualifikationen des jeweiligen Berufes beschreibt. Dieser Referenzberuf dient dann als Orientierung und Maßstab für die nationale Strukturierung der einzelnen Berufe. Ich denke es lohnt, diese Thematik weiter zu diskutieren, deshalb schlage ich Überweisung in den Wirtschaftsausschuss vor.