PRESSEDIENST Es gilt das gesprochene Wort! TOP 12: Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Internet: 0431 / 988-1503 0431 / 988-1501 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk: Nr. 331.08 / 11.09.2008 Putzfrauen mit Doktortitel Nach Schätzungen der Universität Oldenburg leben in Deutschland zurzeit allein rund 500.000 zugewanderte Akademiker und Akademikerinnen, deren Abschluss nicht anerkannt wurde, und die deshalb unqualifizierten oder nicht ausbildungsadäquaten Tätigkeiten nachgehen. Diese Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen erschwert bzw. verhindert nicht nur individuell die Aufnahme einer dem Bildungsstand entsprechenden Erwerbstätigkeit, sondern bedeutet in volkswirtschaftlicher Perspektive, dass erhebliche Qualifikationsressourcen im Erwerbssystem brachliegen. Diese langjährige Fehlentwicklung untergräbt gleichzeitig auch die von der Bundesregierung ausdrücklich unterstützten Versuche, gezielt technische und akademische Fachkräfte aus Nicht ­EU Ländern für Mangelberufe zu gewinnen. Diese Anwerbeversuche scheitern nicht zuletzt daran, dass sich im Ausland herumgesprochen hat, wie sehr die Qualifikationen der schon früher nach Deutschland Eingewanderten oder Geflüchteten mit Füßen getreten werden. Zitat Die Welt vom 11.09.2008: ,,Die Bundesrepublik Deutschland ist unter Einwandern zunehmend unbeliebt. [...] Das geht aus dem jetzt in Berlin vorgestellten International Migration Outlook der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hervor. Thomas Liebig von der OECD mahnte, [...] dass in Deutschland auf Grund der komplizierten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ungenutzt blieben" Wir GRÜNEN haben uns seit Jahren für offensive, humane und realistische Zuwanderungsstrategien stark gemacht, darunter auch eine vernünftige Green-Card Lösung. Wir haben aber gleichzeitig auch immer wieder darauf hingewiesen, dass diejenigen, die schon hier sind, von Behörden, Kammern und Arbeitsagenturen nicht durch Arbeitsverbote und Aberkennung ihrer Qualifikationen degradiert und ausgegrenzt wer- den dürfen, sondern im Gegenteil von diesen Institutionen bei der Suche nach qualifizierten Berufen unterstützt werden müssen. Im Dezember 2007 stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer erneut fest, dass nach wie vor Migrantinnen und Migranten in dieser Gesellschaft abgehängt sind. Nach wie vor entscheiden in diesem Land Geldbeutel und Herkunft über die Bildungskarriere und den weiteren Lebensweg. In der öffentlichen Debatte wird Migrantinnen und Migranten immer wieder vorgeworfen, sich nicht integrieren zu wollen. Es würde ein Rückzug in Parallelgesellschaften vollzogen. Das Problem ist jedoch, dass ausländische Bildungswege und Diplome in Deutschland selten anerkannt werden. Ohne anerkannten Abschluss gelten auch hoch qualifizierte Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik als ungelernte Arbeitskräfte. Sie können dann in jedem Bereich eingesetzt werden und sind in der Regel völlig überqualifiziert für ihre Tätigkeit: Bautechniker werden zu Anstreichern, Ingenieurinnen oder Lehrerinnen zu Reinigungskräften und Haushaltshilfen. So ist auch deshalb die Arbeitslosenquote von Migrantinnen und Migranten hierzulande doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. Migrantinnen und Migranten befinden sich vorwiegend in so genannten prekären Arbeitsverhältnissen, zumeist im Niedriglohnbereich. 38 Prozent der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger haben in diesem Land einen Migrationshintergrund. Jede fünfte Person mit Migrationshintergrund muss Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Bei Personen ohne Migrationshintergrund ist es nur jede vierzehnte. Während die Armutsrisikoquote in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bei fast 12 Prozent liegt, liegt sie bei Migrantinnen und Migranten bei 28 Prozent. Kein Wunder, dass es Ihnen auch häufig nur gelingt, in nicht legalisierten Arbeitsplätzen auf dem Bau, im Beherbungsgewerbe und privaten Haushalten, Geld zu verdienen. Nur mühsam und zögerlich bilden sich so bürgerliche Einwanderereliten, die für ihre Landsleute als Ansporn gelten können. Dies bestärkt die verdrehte Sichtweise von Armut und Schwarzarbeit als ursächlich ,,ethnisches" Problem, wodurch allgemeine Vorurteile verstärkt werden. Diese schlägt wiederum Migrantinnen und Migranten als Diskriminierung insbesondere auch bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzvergabe entgegen. Gesetzliche Vorgaben zu den Anerkennungsverfahren (Beruf) gibt es nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, die einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren in allen Berufen haben, sowie hinsichtlich bestimmter Berufe auch für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen. In weiten Teilen sind Zuwandernde für die Anerkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individueller Arbeitgeber angewiesen, fremdsprachige Zeugnisse zu akzeptieren und ausländische Ausbildungen zu bewerten. Problematisch ist dies ­ angesichts hunderter von Ausbildungsberufen im dualen System ­ insbesondere bei Berufsausbildungen und Meisterabschlüssen. Erst recht schwierig ist es mit akademischen Abschlüssen. Nur als Beispiel: Wer in der Türkei oder in Russland als Lehrkraft mit langjähriger Unterrichtserfahrung SchülerInnen zur Hochschulreife führte, dem wird in Schleswig Holstein gerade einmal das eigene Abiturzeugnis anerkannt. Gern werden solche Fachleute allerdings im Nachhilfemarkt oder in den schulischen Ganztagsangeboten eingesetzt: Befristet und für ein geringes Honorar, versteht sich, - aber ohne ein komplettes neues Lehramtsstudium in Deutschland, bleibt ihnen der Schuldienst in Schleswig Holstein auch als Angestellte meist für immer versperrt. Dabei werden Sie als Brückenbauer zwischen den Kulturen dringend gebraucht. Nun scheint in den letzten beiden Jahren das Bewusstsein der großen Koalition für dieses Problem gewachsen zu sein. Bund, Länder und die Wirtschaft haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, Anerkennungsverfahren und Maßnahmen zu optimieren. Die Länder ­und somit auch Schleswig-Holstein- betonen, dass im Ausland erworbene ,,Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse volkswirtschaftlich besser genutzt werden" müssen und in diesem Zusammenhang auch Teilanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sinnvoll wären. Im Dezember letzten Jahres haben sich zudem die Kultusministerkonferenz und Migrantenorganisationen auf Integrationsziele verständigt. Der Landtag hat darauf Bezug nehmend, vor einigen Monaten die Landesregierung einstimmig gebeten, im Bildungsbereich konkrete Integrationsziele zu verwirklichen und hierzu auch das Know-How von PädagogInnen mit Migrationshintergrund zu nutzen. Unser aktueller Antrag konzentriert sich nun auf das spezielle Problem der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse ­ nicht nur in pädagogischen, sondern in allen Berufsfeldern. Wir fordern dabei nicht mehr, als auch schon im Integrationskonzept der Landesregierung vor einigen Jahren anvisiert wurde. Wegweisend ist der Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Berufsabschlüsse in Schleswig-Holstein, der nicht zufällig aus dem Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen unter dem Label ACCESS entstand. Er gibt praktische Hilfestellung, aber zeigt gleichzeitig auch noch, wie viel zu tun ist. Wir wollen nicht länger auf Taten warten. Es ist an der Zeit, dass konkrete Ergebnisse sichtbar werden. ***