Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 31.10.2008, Nr.: 254/2008 Wolfgang Baasch: Hartz-IV-Regelsätze anheben - insbesondere für Kinder! Das Hessische Landessozialgericht hat die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPDLandtagsfraktion, Wolfgang Baasch: Wir begrüßen, dass nun das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze prüfen wird. Wir versprechen uns eine Entscheidung insbesondere zugunsten der Kinder, weil deren Regelsätze nicht das soziokulturelle Existenzminimum decken. Optimistisch sind wir, weil alle vier Gutachten, die das hessische Landessozialgericht eingeholt hat, zu dem Schluss kommen, dass der tatsächliche Bedarf von Hartz-IV-Familien durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt wird. Nach Auffassung der SPD SchleswigHolstein müssen die Eckregelsätze deutlich angehoben werden. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass die Kinderarmut in Deutschland gestiegen ist ­ mehr als in anderen Ländern der OECD, wie die kürzlich vorgelegte Studie dieser Organisation bestätigt hat. Wir erwarten, dass im Zusammenhang mit der Diskussion des soeben vorgelegten Einkommens- und Vermögensberichts auch die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und insbesondere ihre Kinder erhöht werden. Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de