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Presseticker > alle > 2008 > November > 26 > 10:46

Dr. Johann Wadephul (CDU) und Dr. Ralf Stegner (SPD): Mittelbare Wahl von Landräten und Stärkung des politischen Ehrenamts

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

PRESSESPRECHER                                          PRESSESPRECHERIN
Dirk Hundertmark                                        Petra Bräutigam
Landeshaus, 24105 Kiel                                  Landeshaus 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1440                                   Telefon 0431-988-1305/1307
Telefax 0431-988-1444                                   Telefax 0431-988-1308
E-mail: info@cdu.ltsh.de                                E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de                        Internet: www.spd.ltsh.de

                                                                  26. November 2008

Dr. Johann Wadephul und Dr. Ralf Stegner:


Mittelbare Wahl von Landräten und Stärkung des politischen Ehrenamts


Die Koalition von CDU und SPD hat sich darauf verständigt, die mittelbare Wahl von
Landräten wieder einzuführen. Damit verbunden wird eine nachhaltige Stärkung des
politischen Ehrenamtes auf Kreisebene. Die hierfür notwendigen gesetzlichen
Änderungen werden in zwei Schritten umgesetzt:


1. Da in einigen Kreisen Landratswahlen bevorstehen, wird in einem ersten Schritt
ein Vorschaltgesetz ­ die Aussetzung des Wahlverfahrens ­ in den Landtag
eingebracht. Die erste und zweite Lesung sollen in der 38. Tagung des Schleswig-
Holsteinischen Landtags (10.-12. Dezember 2008) stattfinden.


2. Ein Gesetz zur Wiedereinführung der mittelbaren Wahl von Landräten und zur
Stärkung des politischen Ehrenamts durch die Landtagsfraktionen von CDU und
SPD soll bis Ende Mai 2009 beschlossen werden.


Dazu verständigen sich CDU- und SPD-Landtagsfraktion auf folgendes:
Die gegenwärtig umfangreiche Aufgabenausstattung des Landrats ist neu zu
gewichten, um die Balance zwischen haupt- und ehrenamtlicher Stellung zu erhalten.
Hierfür soll ein vom Kreistag gewählter und proportional zu dessen Sitzverteilung
besetzter ,,Verwaltungsausschuss" ­ ähnlich dem ,,alten" Kreisausschuss ­ eingeführt
werden. Dies bedingt Folgeänderungen; dazu zählt die Übertragung der
Organstellung. Die Entscheidungsbefugnisse im Verhältnis zum Landrat liegen bei
diesem ,,Verwaltungsausschuss" als Kollegialorgan.
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