Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Erfolg für erneuerbare Energien Nr. 422.08 / 28.11.2008 Zur heute zu erwartenden Bundestagsentscheidung zur Gewerbesteuer erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: Die Zerlegung der Gewerbesteuer verhindert die Zerlegung der Windenergiewirtschaft in Schleswig-Holstein. Wir freuen uns mit vielen WindmüllerInnen und Standortgemeinden über die heutige Entscheidung: Die Zerlegung der Gewerbesteuer zwischen Standortgemeinde für Windkraftanlagen und Sitzgemeinde der Betreibergesellschaft bleibt weiterhin möglich. Damit hat der Bundesgesetzgeber ein drohendes wesentliches Hemmnis für den Windenergieausbau in Schleswig-Holstein beseitigt. Die Grüne Fraktion hat schon in der September-Sitzung des Landtages einen Antrag ,,Faire Zerlegung der Gewerbesteuer beim Betrieb von Windenergieanlagen" (Drs. 16/2221) eingebracht. Die Landesregierung und alle politischen Kräfte im Land haben diese Initiative aufgenommen und in Berlin Druck in die richtige Richtung gemacht. Hintergrund: Bislang wurden die Gewerbesteuermessbeträge zwischen den Standortgemeinden von Windenergieanlagen und den Gemeinden, in denen sich der Geschäftssitz der Betreiberfirma befindet hälftig aufgeteilt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (4. April 2007) hätte dazu geführt, dass die Standortgemeinden von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in der Regel bei der Zerlegung der Gewerbesteuer leer ausgingen. Damit würde das Interesse dieser Gemeinden an einer Ansiedlung bzw. Erneuerung von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen gen Null gehen. Was wiederum zur Folge haben könnte, dass der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht in dem möglichen Maße erfolgen würde. Die Branche, die Seite 1 von 2 allein in Schleswig-Holstein 7.000 Menschen beschäftigt, hätte erhebliche Einbrüche zu erleiden. Diese drohende negative Entwicklung ist durch die Änderung des Gewerbesteuerrechts abgewendet worden. *** 2