Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.12.2008 Landtag aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn TOP 5, Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein ­ LBO (Drucksache 16/1675 und 16/2334) Thomas Hölck: Bauen wird unkomplizierter, Genehmigungsverfahren werden beschleunigt Mit der 2. Lesung der LBO wird heute ein fundierter Anhörungs- und Abwägungsprozess beendet, dessen Ergebnis insbesondere wegen der Änderung der Abstandsregelungen bereits ungeduldig von Fachleuten und Bauwilligen erwartet wurde. Mit der novellierten Landesbauordnung ist ein Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung gelungen. In diesem Zusammenhang muss aber berücksichtigt werden, dass die Einwendungen und Anregungen aus der Anhörung gerade bezüglich des Brandschutzes, der Rauchwarnmelder und der Barrierefreiheit einer sorgfältigen Betrachtung durch das Parlament bedurften. Die Vielzahl und hohe fachliche Qualität der Stellungnahmen erforderten eine intensive Prüfung und Erörterung im Ausschuss und in den Fraktionen. Die Ergebnisse im Einzelnen: Wir haben die in dem Gesetzentwurf enthaltene neue Abstandsflächenregelung nicht korrigiert. Wir halten eine innerstädtische Verdichtung für richtig, um der Zersiedlung vorzubeugen und um sparsam mit den Ressourcen des Landes umzugehen. Für ein Flächenland ist das die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung und reduziert den Landschaftsverbrauch. SPD und CDU haben sich darauf verständigt, die Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in bestehende Gebäude, entgegen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung, in der LBO zu belassen, wobei die Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde. Eigentümerinnen und Eigentümern ist ausreichend Zeit für die Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de -2- Nachrüstung eingeräumt worden. Mit dem Einbau der Wasserzähler wird das Verbraucherverhalten gestärkt: Sparsame Verbraucher werden künftig nicht durch Wasserverschwendung ihrer Nachbarn bestraft. Eine gerechtere und am Verbrauch orientierte Betriebskostenabrechnung wird damit ermöglicht. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Stellungnahme des Landesseniorenrates zur Novellierung der LBO eingehend geprüft und beraten. Im Ergebnis konnten folgende Vorschläge in unserem Änderungsvorschlag berücksichtigt werden: 1. Die Verpflichtung zur barrierefreien Ausführung eines Bad- bzw. Toilettenraums je Wohnung. 2. Die barrierefreie Erreichbarkeit von neu zu errichtenden Garagen und Stellplätzen. 3. Die Aufnahme von Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen in Ortsgestaltungssatzungen. Der Vorschlag zur Einrichtung eines rollstuhlgerechten Bad- bzw. Toilettenraums in jeder Wohnung wurde von unserem Koalitionspartner nicht mitgetragen, so dass er keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden konnte. Mit der Fristverlängerung für den Einbau der Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2010 kommen wir dem Wunsch der Wohnungswirtschaft entgegen. In diesem Zusammenhang will ich allerdings für die SPD-Fraktion klarstellen: Weiteren Fristverlängerungen werden wir nun nicht mehr zustimmen. Wir erwarten für das Entgegenkommen auch eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Jährlich sterben 500 Menschen in Deutschland bei Haus- oder Wohnungsbränden. Nicht das direkte Feuer, sondern der Erstickungstod ist die Hauptursache für den Verlust an Menschenleben. Deshalb konnten wir dem Antrag der FPD - Fraktion nicht zustimmen, die Verpflichtung zum Einbau der lebensrettenden Rauchwarnmelder wieder zu streichen. Den Schutz von Menschenleben werden wir nicht einem falsch verstandenen Liberalismus preisgeben. -3- In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPD-Fraktion die Einwendungen des Landesfeuerwehrverbandes zu den einzelnen Aspekten des Brandschutzes geprüft hat. Wir sind der Einschätzung der Fachabteilung des Innenministeriums gefolgt, die keinen Änderungsbedarf zum Gesetzesentwurf der Landesregierung erkannt hat. Mit der Neuregelung der Bauvorlageberechtigung wird u. a. durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Schutz der Bauherrinnen und Bauherren auch bei untergeordneten Bauvorhaben verstärkt. Warum allerdings die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der LBO im Innen- und Rechtsausschuss ohne Erläuterung die Zustimmung verweigert hat, ist nicht nachzuvollziehen. Soweit dies an der Ablehnung von zwei Anträgen der Grünen gelegen hat, konnten wir denen nicht folgen, da sie zwar nur geringfügige Änderungen beinhalteten, welche für Bauwillige jedoch erhebliche finanzielle Belastungen und Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit verursacht hätten. Die Landesbauordnung eignet sich nicht für Fundamentalopposition. Es liegt nun an den am Bau Beteiligten, die Veränderungen der LBO aufzunehmen; das Bauen wird unkomplizierter, die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das ist gut für die Baukonjunktur, insofern beschließen wir die Landesbauordnung eigentlich zum richtigen Zeitpunkt.