FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 340/2008 Kiel, Freitag, 12. Dezember 2008 Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort! Innen/ Landesbauordnung Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Günther Hildebrand zur Landesbauordnung In seinem Redebeitrag zu TOP 5 (Landesbauordnung) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: ,,Es wurde langsam Zeit, dass die neue Landesbauordnung beschlossen wird. Insbesondere im letzten Quartal häuften sich in unserer Fraktion die Anfragen, ab wann denn nun endlich die neue Landesbauordnung gelte. Viele dieser Bürgerinnen und Bürger warteten schon seit Längerem mit der Stellung eines Bauantrages ab, um in den Genuss der neuen Rechtslage zu kommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzesvorhaben hat der Innen- und Rechtsausschuss die neue Landesbauordnung intensiv beraten. Nach der ersten Lesung im November 2007 wurden umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörungen durchgeführt, Änderungsanträge der Fraktionen eingebracht und beraten. Zu Guter Letzt stellt der vorliegende Gesetzentwurf in vielen Bereichen eine Verbesserung der derzeitigen Rechtslage dar. Allerdings hätten aus Sicht der FDP-Fraktion noch weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, damit wir ein für uns zustimmungsfähiges Gesamtwerk erhalten hätten. In der Grundtendenz bleibt es beim richtigen Ansatz der neuen Landesbauordnung, es wird künftig weniger reguliert. Der neue Ansatz zur Genehmigungsfreistellung ist und bleibt richtig. Wir begrüßen, dass künftig bestimmte Bauvorhaben keiner expliziten Genehmigung mehr bedürfen, sondern vielmehr der Bauherr die Möglichkeit bekommt, bereits einen Monat nach Einreichen der Unterlagen mit einem Bau zu beginnen, wenn die zuständige Behörde nicht ausdrücklich innerhalb dieser Frist dem Vorhaben widersprochen hat. Ebenso ist der Grundsatz der Verfahrensfreiheit richtig, der es einem Bauherrn ermöglicht, sobald bestimmte Vorhaben bei der Gemeinde angezeigt sind, mit dem Bau zu beginnen, wenn gesichert ist, dass Vorschriften, wie die örtliche Gestaltungssatzung oder Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Denkmalschutzbestimmungen, eingehalten worden sind. Insbesondere Solarenergieanlagen oder Sonnenkollektoren an Dach und Außenwänden fallen unter diese Bestimmung. Eine begrüßenswerte Maßnahme im Bereich des Klimaschutzes. Das nur als Hinweis zur Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die Grünen. Die FDP begrüßt jedenfalls diese Änderung. Die FDP hat dennoch Änderungswünsche eingebracht. Viele sind mit den durch die Große Koalition letztlich auch verabschiedeten Änderungen überschnitten. Dennoch gab es für uns mehrere zentrale Punkte, die SPD und CDU bei ihren Änderungsanträgen nicht übernommen haben und die so schließlich dazu geführt haben, dass wir letztlich dem Gesamtgesetzentwurf nicht zustimmen können. Das sind die Punkte Werbetafeln, Rauchmelder und Barrierefreiheit. Ich fange mit dem letzten Punkt an. Wir haben als FDP die Anregungen des Landesbehindertenbeauftragten aufgenommen, in das Gesetz ausdrücklich die Standards zur Barrierefreiheit aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Gebäude und Einrichtungen öffentlicher Träger hinein zu schreiben. Dies hat die Große Koalition nicht. Sie haben zwar vielfältige Änderungen zur Barrierefreiheit in das Gesetz neu mit aufgenommen. Ihre Änderungen richten sich aber zumeist an private Bauherrn. Das wollten wir so nicht. Der nächste Kritikpunkt ist die weiter bestehende Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Die Haltung der FDP ist hier bereits seit Jahren bekannt. Wir halten den Einbau von Rauchmeldern in jeder Wohnung zwar für sinnvoll und jeder vernünftige Mensch wird dies auch freiwillig tun. Einen Zwang für den Einbau halten wir aber nach wie vor für den falschen Ansatz. Letzter Punkt ist die Frage der Werbetafeln. Es kommen immer wieder Betriebe im ländlichen Raum auf uns zu, deren Produktionsstätten abseits von der Straße liegen und denen nicht erlaubt wurde, Hinweis- oder Werbetafeln aufzustellen, weil diese, selbst wenn sie auf dem eigenen Grund und Boden stehen, nicht an der unmittelbaren Stätte der Leistung (Produktionsstätte) angebracht sind. Gerade von Betrieben, die diese Tafeln bereits einmal angebracht hatten und wieder abbauen mussten, wissen wir, dass nach dem Abbau ein signifikanter Rückgang der Laufkundschaft erfolgt ist. Das wollten wir ändern. Wir wollten darüber hinaus auch ermöglichen, dass insbesondere landwirtschaftliche Betriebe auch Werbetafeln für Genossenschaften, denen sie angehören, aufstellen dürfen. Die Große Koalition hat dies abgelehnt. Wir werden uns daher insgesamt enthalten." Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/